StaatsJobs.com – Startseite

Entgeltgruppe · TVöD Pflege

P 6 TVöD Pflege: Gehalt 2026 nach Stufen

In P 6 TVöD Pflege beträgt das monatliche Tabellenentgelt brutto zwischen 3.012,49 € (Stufe 1) und 4.013,41 € (Stufe 6), gültig ab 01.05.2026. Quelle: VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026.

P 6 TVöD Pflege: Tabellenentgelt je Stufe

P 6 TVöD Pflege, gültig 01.05.2026 – 31.03.2027: monatliches Tabellenentgelt brutto in Euro je Stufe. Quelle: VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Stand: Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026.
StufeMonat brutto12 × Monat
Stufe 13.012,49 €36.149,88 €
Stufe 23.187,41 €38.248,92 €
Stufe 33.363,47 €40.361,64 €
Stufe 43.737,95 €44.855,40 €
Stufe 53.833,41 €46.000,92 €
Stufe 64.013,41 €48.160,92 €

12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Tabellenentgelts – ohne Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt.

Stufenlaufzeiten in P 6 TVöD Pflege

  • Stufe 1: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (3.012,49 €)
  • Stufe 2: nach einem Jahr in Stufe 1, regulär nach insgesamt einem Jahr (3.187,41 €)
  • Stufe 3: nach zwei Jahren in Stufe 2, regulär nach insgesamt drei Jahren (3.363,47 €)
  • Stufe 4: nach drei Jahren in Stufe 3, regulär nach insgesamt sechs Jahren (3.737,95 €)
  • Stufe 5: nach vier Jahren in Stufe 4, regulär nach insgesamt zehn Jahren (3.833,41 €)
  • Stufe 6: nach fünf Jahren in Stufe 5, regulär nach insgesamt 15 Jahren (4.013,41 €)

Grundlage: § 16 (VKA) Abs. 3 TVöD. Wortlaut: „Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): - Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, - Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, - Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, - Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und - Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.“ (VKA – TVöD-AT, Lesefassung ÄTV Nr. 22, Stand 01.01.2026, abgerufen 14.10.2026).

Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TVöD).

Einschlägige Berufserfahrung führt bei der Einstellung zu einer höheren Stufe: ab mindestens einem Jahr Stufe 2, ab mindestens drei Jahren in der Regel Stufe 3 (§ 16 (VKA) Abs. 2 Satz 2 TVöD). Zusätzlich kann der Arbeitgeber zur Deckung des Personalbedarfs förderliche Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit berücksichtigen.

Einordnung

Nächstniedrigere Gruppe: P 5 TVöD Pflege. Nächsthöhere Gruppe: P 7 TVöD Pflege. Alle Gruppen: TVöD-Tabelle Pflege (P-Tabelle).

Stellen in P 6 TVöD Pflege

33 aktive Stellen nennen P 6 TVöD Pflege oder einen Gruppenbereich, der P 6 einschließt (Stand 15.10.2026).

Alle Stellen in P 6

Häufige Fragen

Wie viel verdient man in P 6 TVöD Pflege?

Das monatliche Tabellenentgelt in P 6 TVöD Pflege beträgt ab 01.05.2026 brutto 3.012,49 € in Stufe 1 und bis zu 4.013,41 € in Stufe 6. Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind darin nicht enthalten. Quelle: VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026.

Wie lange dauert es in P 6 TVöD Pflege bis zur Endstufe?

Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 6 nach insgesamt 15 Jahren ab Beginn der Stufe 1 erreicht: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 (§ 16 (VKA) Abs. 3 TVöD). Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TVöD).

Wie viel ist das im Jahr?

Zwölf Monatsbeträge ergeben in Stufe 1 36.149,88 € und in Stufe 6 48.160,92 € brutto. Die Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind ausdrücklich nicht eingerechnet.

Quelle: VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026. Tabelle gültig ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.