Entgeltgruppe · TVöD Bund
E 1 TVöD Bund: Gehalt 2026 nach Stufen
In E 1 TVöD Bund beträgt das monatliche Tabellenentgelt brutto zwischen 2.534,55 € (Stufe 2) und 2.754,50 € (Stufe 6), gültig ab 01.05.2026. Quelle: BMI – Bundesministerium des Innern, Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026.
E 1 TVöD Bund: Tabellenentgelt je Stufe
| Stufe | Monat brutto | 12 × Monat* |
|---|---|---|
| Stufe 2 | 2.534,55 € | 30.414,60 € |
| Stufe 3 | 2.568,83 € | 30.825,96 € |
| Stufe 4 | 2.611,69 € | 31.340,28 € |
| Stufe 5 | 2.651,64 € | 31.819,68 € |
| Stufe 6 | 2.754,50 € | 33.054,00 € |
12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Tabellenentgelts – ohne Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt.
Die Tabelle weist für E 1 keine Stufe 1 aus; die niedrigste Stufe ist Stufe 2.
Stufenlaufzeiten in E 1 TVöD Bund
- Stufe 2: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (2.534,55 €)
- Stufe 3: nach vier Jahren in Stufe 2, regulär nach insgesamt vier Jahren (2.568,83 €)
- Stufe 4: nach vier Jahren in Stufe 3, regulär nach insgesamt acht Jahren (2.611,69 €)
- Stufe 5: nach vier Jahren in Stufe 4, regulär nach insgesamt zwölf Jahren (2.651,64 €)
- Stufe 6: nach vier Jahren in Stufe 5, regulär nach insgesamt 16 Jahren (2.754,50 €)
Grundlage: § 16 (Bund) Abs. 5 TVöD. Wortlaut: „Die Entgeltgruppe 1 umfasst fünf Stufen. Einstellungen erfolgen zwingend in der Stufe 2 (Eingangsstufe). Die jeweils nächste Stufe wird nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht; § 17 Abs. 2 bleibt unberührt.“ (VKA – TVöD-AT, Lesefassung ÄTV Nr. 22, Stand 01.01.2026, abgerufen 14.10.2026).
Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TVöD).
E 1 in anderen Entgelttabellen
Gleiche Gruppenbezeichnung bedeutet nicht gleiche Tätigkeit: Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung des jeweiligen Tarifvertrags.
| Tabelle | Eingangsstufe | Endstufe |
|---|---|---|
| E 1 TVöD Bund (diese Seite) | 2.534,55 € (Stufe 2) | 2.754,50 € (Stufe 6) |
| E 1 TVöD VKA | 2.534,55 € (Stufe 2) | 2.754,50 € (Stufe 6) |
| E 1 TV-L | 2.534,49 € (Stufe 2) | 2.730,30 € (Stufe 6) |
Einordnung
Nächsthöhere Gruppe: E 2 TVöD Bund. Alle Gruppen: TVöD-Tabelle Bund.
E 1 lässt sich näherungsweise dem einfachen Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein. Stellen im einfachen Dienst
Stellen in E 1 TVöD Bund
2 aktive Stellen nennen E 1 TVöD Bund oder einen Gruppenbereich, der E 1 einschließt (Stand 15.10.2026).
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in E 1 TVöD Bund?
Das monatliche Tabellenentgelt in E 1 TVöD Bund beträgt ab 01.05.2026 brutto 2.534,55 € in Stufe 2 und bis zu 2.754,50 € in Stufe 6. Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind darin nicht enthalten. Quelle: BMI – Bundesministerium des Innern, Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026.
Wie lange dauert es in E 1 TVöD Bund bis zur Endstufe?
Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 6 nach insgesamt 16 Jahren ab Beginn der Stufe 2 erreicht: Stufe 3 nach vier Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5 (§ 16 (Bund) Abs. 5 TVöD). Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TVöD).
Welcher Laufbahn entspricht E 1 TVöD Bund?
E 1 lässt sich näherungsweise dem einfachen Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein.
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge ergeben in Stufe 2 30.414,60 € und in Stufe 6 33.054,00 € brutto. Die Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind ausdrücklich nicht eingerechnet.
Quelle: BMI – Bundesministerium des Innern. Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026. Tabelle gültig ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.