Entgeltgruppe · TV-L
E 1 TV-L: Gehalt 2026 nach Stufen
In E 1 TV-L beträgt das monatliche Tabellenentgelt brutto zwischen 2.534,49 € (Stufe 2) und 2.730,30 € (Stufe 6), gültig ab 01.04.2026. Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Stand Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026.
E 1 TV-L: Tabellenentgelt je Stufe
| Stufe | Monat brutto | 12 × Monat* |
|---|---|---|
| Stufe 2 | 2.534,49 € | 30.413,88 € |
| Stufe 3 | 2.565,06 € | 30.780,72 € |
| Stufe 4 | 2.601,78 € | 31.221,36 € |
| Stufe 5 | 2.638,51 € | 31.662,12 € |
| Stufe 6 | 2.730,30 € | 32.763,60 € |
12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Tabellenentgelts – ohne Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt.
Die Tabelle weist für E 1 keine Stufe 1 aus; die niedrigste Stufe ist Stufe 2.
Stufenlaufzeiten in E 1 TV-L
- Stufe 2: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (2.534,49 €)
- Stufe 3: nach vier Jahren in Stufe 2, regulär nach insgesamt vier Jahren (2.565,06 €)
- Stufe 4: nach vier Jahren in Stufe 3, regulär nach insgesamt acht Jahren (2.601,78 €)
- Stufe 5: nach vier Jahren in Stufe 4, regulär nach insgesamt zwölf Jahren (2.638,51 €)
- Stufe 6: nach vier Jahren in Stufe 5, regulär nach insgesamt 16 Jahren (2.730,30 €)
Grundlage: § 16 Abs. 4 TV-L. Wortlaut: „Die Entgeltgruppe 1 umfasst fünf Stufen. Einstellungen erfolgen zwingend in der Stufe 2 (Eingangsstufe). Die jeweils nächste Stufe wird nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht; § 17 Absatz 2 bleibt unberührt.“ (TdL – TV-L i. d. F. des ÄTV Nr. 14, abgerufen 14.10.2026).
Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TV-L).
E 1 in anderen Entgelttabellen
Gleiche Gruppenbezeichnung bedeutet nicht gleiche Tätigkeit: Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung des jeweiligen Tarifvertrags.
| Tabelle | Eingangsstufe | Endstufe |
|---|---|---|
| E 1 TV-L (diese Seite) | 2.534,49 € (Stufe 2) | 2.730,30 € (Stufe 6) |
| E 1 TVöD VKA | 2.534,55 € (Stufe 2) | 2.754,50 € (Stufe 6) |
| E 1 TVöD Bund | 2.534,55 € (Stufe 2) | 2.754,50 € (Stufe 6) |
Einordnung
Nächsthöhere Gruppe: E 2 TV-L. Alle Gruppen: TV-L-Tabelle.
E 1 lässt sich näherungsweise dem einfachen Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein. Stellen im einfachen Dienst
Stellen in E 1 TV-L
1 aktive Stelle nennt E 1 TV-L oder einen Gruppenbereich, der E 1 einschließt (Stand 15.10.2026).
- Bürokraft (m/w/d) für das Sachgebiet E 1 – Organisation und Dienstbetrieb in Vollzeit (EG 6 TV-L).
Polizeipräsidium Oberbayern Nord · Ingolstadt · veröffentlicht 18.09.2026
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in E 1 TV-L?
Das monatliche Tabellenentgelt in E 1 TV-L beträgt ab 01.04.2026 brutto 2.534,49 € in Stufe 2 und bis zu 2.730,30 € in Stufe 6. Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind darin nicht enthalten. Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Stand Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026.
Wie lange dauert es in E 1 TV-L bis zur Endstufe?
Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 6 nach insgesamt 16 Jahren ab Beginn der Stufe 2 erreicht: Stufe 3 nach vier Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5 (§ 16 Abs. 4 TV-L). Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TV-L).
Welcher Laufbahn entspricht E 1 TV-L?
E 1 lässt sich näherungsweise dem einfachen Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein.
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge ergeben in Stufe 2 30.413,88 € und in Stufe 6 32.763,60 € brutto. Die Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind ausdrücklich nicht eingerechnet.
Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Stand Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026. Tabelle gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.