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Entgeltgruppe · TV-L

E 1 TV-L: Gehalt 2026 nach Stufen

In E 1 TV-L beträgt das monatliche Tabellenentgelt brutto zwischen 2.534,49 € (Stufe 2) und 2.730,30 € (Stufe 6), gültig ab 01.04.2026. Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Stand Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026.

E 1 TV-L: Tabellenentgelt je Stufe

E 1 TV-L, gültig 01.04.2026 – 28.02.2027: monatliches Tabellenentgelt brutto in Euro je Stufe. Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Stand: Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026.
StufeMonat brutto12 × Monat
Stufe 22.534,49 €30.413,88 €
Stufe 32.565,06 €30.780,72 €
Stufe 42.601,78 €31.221,36 €
Stufe 52.638,51 €31.662,12 €
Stufe 62.730,30 €32.763,60 €

12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Tabellenentgelts – ohne Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt.

Die Tabelle weist für E 1 keine Stufe 1 aus; die niedrigste Stufe ist Stufe 2.

Stufenlaufzeiten in E 1 TV-L

  • Stufe 2: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (2.534,49 €)
  • Stufe 3: nach vier Jahren in Stufe 2, regulär nach insgesamt vier Jahren (2.565,06 €)
  • Stufe 4: nach vier Jahren in Stufe 3, regulär nach insgesamt acht Jahren (2.601,78 €)
  • Stufe 5: nach vier Jahren in Stufe 4, regulär nach insgesamt zwölf Jahren (2.638,51 €)
  • Stufe 6: nach vier Jahren in Stufe 5, regulär nach insgesamt 16 Jahren (2.730,30 €)

Grundlage: § 16 Abs. 4 TV-L. Wortlaut: „Die Entgeltgruppe 1 umfasst fünf Stufen. Einstellungen erfolgen zwingend in der Stufe 2 (Eingangsstufe). Die jeweils nächste Stufe wird nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht; § 17 Absatz 2 bleibt unberührt.“ (TdL – TV-L i. d. F. des ÄTV Nr. 14, abgerufen 14.10.2026).

Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TV-L).

E 1 in anderen Entgelttabellen

Gleiche Gruppenbezeichnung bedeutet nicht gleiche Tätigkeit: Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung des jeweiligen Tarifvertrags.

E 1 in TV-L, TVöD VKA, TVöD Bund: niedrigste und höchste Stufe, brutto pro Monat in Euro (jeweils aktuell gültige Tabelle).
TabelleEingangsstufeEndstufe
E 1 TV-L (diese Seite)2.534,49 € (Stufe 2)2.730,30 € (Stufe 6)
E 1 TVöD VKA2.534,55 € (Stufe 2)2.754,50 € (Stufe 6)
E 1 TVöD Bund2.534,55 € (Stufe 2)2.754,50 € (Stufe 6)

Einordnung

Nächsthöhere Gruppe: E 2 TV-L. Alle Gruppen: TV-L-Tabelle.

E 1 lässt sich näherungsweise dem einfachen Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein. Stellen im einfachen Dienst

Stellen in E 1 TV-L

1 aktive Stelle nennt E 1 TV-L oder einen Gruppenbereich, der E 1 einschließt (Stand 15.10.2026).

Alle Stellen in E 1

Häufige Fragen

Wie viel verdient man in E 1 TV-L?

Das monatliche Tabellenentgelt in E 1 TV-L beträgt ab 01.04.2026 brutto 2.534,49 € in Stufe 2 und bis zu 2.730,30 € in Stufe 6. Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind darin nicht enthalten. Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Stand Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026.

Wie lange dauert es in E 1 TV-L bis zur Endstufe?

Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 6 nach insgesamt 16 Jahren ab Beginn der Stufe 2 erreicht: Stufe 3 nach vier Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5 (§ 16 Abs. 4 TV-L). Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TV-L).

Welcher Laufbahn entspricht E 1 TV-L?

E 1 lässt sich näherungsweise dem einfachen Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein.

Wie viel ist das im Jahr?

Zwölf Monatsbeträge ergeben in Stufe 2 30.413,88 € und in Stufe 6 32.763,60 € brutto. Die Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind ausdrücklich nicht eingerechnet.

Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Stand Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026. Tabelle gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.