Sachbezug statt Bonus: Neue Wege bei kommunalen Anreizen
Kommunale Arbeitgeber können Mittel aus dem Leistungsentgelt nach § 18a TVöD VKA in einen monatlichen Sachbezug umwandeln. Was das für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bedeutet.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht
Das Wichtigste in Kürze
Nach § 18a TVöD VKA dürfen kommunale Arbeitgeber Budgets aus der leistungsorientierten Bezahlung für einen monatlichen Sachbezug bis 50 Euro nutzen. Der Betrag ist bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei. Für Beschäftigte im TVöD-VKA-Bereich kann das eine zusätzliche, regelmäßige Zuwendung neben dem Tabellenentgelt bedeuten, deren Umsetzung jeder Arbeitgeber selbst entscheidet.
Kommunale Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD VKA haben eine Möglichkeit, vorhandene Mittel anders einzusetzen, ohne zusätzliches Budget zu benötigen. Nach § 18a TVöD VKA lassen sich Gelder aus dem Topf der leistungsorientierten Bezahlung für einen monatlichen Sachbezug verwenden.
Was der Sachbezug für Beschäftigte bedeutet
Statt einer variablen, oft ungewissen Leistungsprämie könnten Beschäftigte künftig regelmäßig einen festen Betrag erhalten, etwa auf einer Guthabenkarte. Bis zu 50 Euro monatlich sind laut Vorlage steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anders als beim klassischen Leistungsentgelt entscheidet dabei nicht eine Bewertung der individuellen Leistung über die Höhe, sondern die interne Ausgestaltung durch den Arbeitgeber.
Für Beschäftigte in Tarifbeschäftigung bei einer Kommune kann das einen spürbaren, aber steuerlich günstigen Zusatznutzen bedeuten. Wichtig: Es handelt sich um eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Arbeitgebers, keine automatische Umstellung. Wer sich für eine Stelle bei einer Kommune interessiert, kann im Vorstellungsgespräch gezielt nachfragen, ob und wie ein solcher Sachbezug bereits genutzt wird.
Einordnung für die Bewerbung
Sachbezüge ersetzen keine Tabellenerhöhung und sind kein Bestandteil der regulären Vergütung nach den Entgelttabellen. Wer sein Gehalt vergleichen möchte, findet die aktuellen Werte weiterhin in der Tabelle zum TVöD VKA. Für Beschäftigte im Länderbereich gilt die Regelung nicht automatisch, dort lohnt ein Blick in die Tabelle zum TV-L.
Die Entscheidung, Mittel aus dem Leistungsentgelt umzuwidmen, liegt bei jeder Kommune einzeln. Ob und in welcher Höhe ein Sachbezug eingeführt wird, hängt von internen Abstimmungen ab, an denen in der Regel der Personalrat beteiligt ist. Wer sich neu bewirbt oder bereits angestellt ist, sollte diese Neuerung als mögliche Zusatzleistung im Blick behalten, ohne feste Erwartungen daran zu knüpfen.
Für Beamtinnen und Beamte ohne Relevanz
Die Regelung betrifft ausschließlich Tarifbeschäftigte nach TVöD VKA. Für Beamtinnen und Beamte gilt sie nicht, da deren Besoldung eigenen gesetzlichen Regelungen folgt.
Häufige Fragen
Was regelt § 18a TVöD VKA?
Die Regelung erlaubt kommunalen Arbeitgebern, Mittel aus dem Budget der leistungsorientierten Bezahlung alternativ für Entgeltanreize wie einen Sachbezug einzusetzen. Sie ersetzt nicht die reguläre Tabellenvergütung, sondern betrifft nur den separaten Leistungsentgelt-Topf. Ob ein Arbeitgeber davon Gebrauch macht, entscheidet er selbst.
Gilt der Sachbezug auch für Landesbeschäftigte?
Nein, die Vorlage bezieht sich ausdrücklich auf kommunale Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD VKA. Für Beschäftigte bei Ländern nach TV-L oder bei Bundesbehörden gelten andere tarifliche Regelungen ohne diese spezifische Vorschrift.
Müssen Beschäftigte auf ihr bisheriges Leistungsentgelt verzichten?
Das hängt von der Entscheidung des jeweiligen Arbeitgebers ab. Nutzt eine Kommune die Möglichkeit nach § 18a TVöD VKA, kann sie Mittel aus dem bestehenden Budget umschichten, statt sie als klassische Leistungsprämie auszuzahlen.
Quellen und Stand
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- Behörden Spiegel · Stand 24.9.2026