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Leitung des Rechnungsprüfungsamtes (m/w/d)

Große Kreisstadt Riesa · Riesa

Die Große Kreisstadt Riesa mit ca. 180 Mitarbeitern in der Stadtverwaltung als wichtiger Dienstleister beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit (39 Wochenstunden) die Besetzung der Stelle

## **Leitung des Rechnungsprüfungsamtes** (m/w/d)

### **Ihre Aufgaben**

Der/die **Amtsleiter/in** übt die Dienst- und Fachaufsicht aus und ist für die ergebnisorientierte, rechtzeitige, sachgerechte und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben des Amtes verantwortlich.

**Das Aufgabenspektrum im Amt erstreckt sich über**

  • örtliche Prüfung des Jahresabschlusses und ggf. des Gesamtabschlusses gem. § 104 SächsGemO
  • weitere örtliche Prüfungen nach § 106 Abs. 1 SächsGemO
  • die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Stadt zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  • die Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme der Kassenprüfungen bei der Stadtkasse und den Sonderkassen,
  • die Prüfung des Nachweises der Vorräte und Vermögensbestände der Stadt Riesa und ihrer Sondervermögen Prüfungen gemäß § 106 Abs. 2 SächsGemO z.B.
  • die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
  • die Prüfung der Vergaben vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen
  • die Prüfung der Betätigung der Stadt unmittelbar oder mittelbar in Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist,
  • gutachterliche Stellungnahmen zu Verfahrensregelungen
  • Sonderprüfungen

Darüber hinaus hat er/sie die selbstständige Wahrnehmung, Durchführung und Auswertung der zugewiesenen Aufgaben der Finanz- und Verwaltungskontrolle gemäß SächsGemO einschl. der Anfertigung von Prüfmitteilungen und Prüfberichten zur Vorlage beim Oberbürgermeister zu verantworten.

### **Ihre Qualifikation**

  • einschlägiges grundständiges Studium der Verwaltungs- / Wirtschafts- oder Finanzwissenschaften oder die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (früher gehobener Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung / Steuerverwaltung, bzw. Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirt/in bzw. Kommunalwirt/in) bzw. ein Abschluss zum Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) oder Betriebswirt/in (BA)
  • eine mind. 3-jährige Berufserfahrung im öffentlichen Haushalts-, Rechnungs- oder Prüfungswesen
  • mehrjährige berufliche Erfahrung in Leitungs- und Führungsverantwortung nach Möglichkeit in unterschiedlichen Bereichen der kommunalen Verwaltung
  • tiefgründiges Fachwissen im kommunalen Haushaltsrecht, der Betriebswirtschaft, Organisation und technisch unterstütze Informationsverarbeitung sowie im Verwaltungsrecht
  • aufgeschlossene Kommunikation, Teamfähigkeit sowie kompetente, sachliche Umgangsweise, Innovationsfähigkeit sowie konzeptionelles Denken, Entscheidungsfähigkeit, hohe Belastungs- und Konfliktfähigkeit

### **Unser Angebot**

  • ein interessantes, selbständiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • tarifgerechte Bezahlung nach TVÖD – VKA in der Entgeltgruppe E 12 mit einem Einstiegsgehalt ab 58.200 € brutto pro Jahr sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Senden Sie diese an

Große Kreisstadt Riesa

Stadtverwaltung / Hauptamt

Rathausplatz 1

01589 Riesa

oder per Mail an: [personal@stadt-riesa.de](https://mailto:hauptamt@stadt-riesa.de) bzw. bewerben Sie sich online unter [https://riesa.de/rathaus/stellenausschreibungen](https://riesa.de/rathaus/stellenausschreibungen)

Auf Grund IT-sicherheitstechnischer Belange können ausschließlich Bewerbungen im pdf-Format im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie alle Bewerbungsunterlagen zu einem pdf-Dokument mit maximal 10 MB zusammen.

Wir verweisen auf die Datenschutzbestimmungen unter: [https://riesa.de/datenschutzerklaerung](https://riesa.de/datenschutzerklaerung)

Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Hauptamt (03525 / 700 202 bzw. hauptamt@stadt-riesa.de) zur Verfügung.

Marco Müller

Oberbürgermeister

Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber über Bundesagentur für Arbeit.

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