Fachärztin / Facharzt (m/w/d) für Psychiatrie und Psychotherapie in Koblenz
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr · Koblenz am Rhein
Unternehmen:
Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) VII 2.5, Koblenz
Beschäftigungsort
Koblenz
Stellenbeschreibung:
- Sie führen Begutachtungen von Gesundheitsstörungen, insbesondere von Kausalitätsgutachten im sozialen Entschädigungsrecht im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie im Erstverfahren sowie im Rechtsmittel- und Klageverfahren mit Untersuchung und nach Aktenlage durch.
- Sie erstellen Präsenzgutachten auch unter Nutzung der Referatsstrukturen im Bundesgebiet (Außenstellen).
- Sie unterstützen und beraten fachspezifisch die am Verfahren beteiligten Stellen.
- Sie wirken bei der Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals im Fachgebiet, einschließlich des Auswertens und Umsetzens medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse, mit.
- Sie beraten betroffene Antragstellerinnen und Antragsteller sowie in besonderen Fällen deren Familien auf vorgenannten Gebieten im Rahmen des referatsübergreifenden Fallmanagements.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird vorausgesetzt.
- Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im Inland und ggf. Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
BENEFITS & PERSPEKTIVEN
- Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Alternativ ist auch die Einstellung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer/-in möglich.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt. Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
- Im Falle einer Einstellung als Arbeitnehmer/in erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 15 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD sowie eine zusätzliche befristete übertarifliche Fachkräftezulage gewährt werden.
- Bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis beträgt die Personalgewinnungsprämie maximal bis zu 63.900 Euro und wird als Einmalzahlung ausgezahlt.
- Bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis beträgt die Personalgewinnungszulage maximal bis zu 1.241,79 Euro und erfolgt als monatliche Zahlung über einen maximalen Zeitraum von 60 Monaten. Darüber hinaus wird für einen Zeitraum von 60 Monaten eine Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.500 Euro monatlich gewährt.
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.
- Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen am Betrieblichen Gesundheitsmanagement während der Arbeitszeit teilzunehmen.
Qualifikationserfordernisse:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Studienfachrichtung Humanmedizin mit Approbation als Ärztin bzw. Arzt.
- Sie sind Fachärztin bzw. Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
- Sie verfügen über ein aktuelles Fortbildungszertifikat (sofern der Erwerb der Facharztqualifikation länger als 5 Jahre zurück liegt).
- Sie erfüllen die Vorgaben des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
- Sie stimmen zu, im Falle der Verbeamtung, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
ERWÜNSCHT
* Sie besitzen Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten mit kausalen Fragestellungen im sozialen Entschädigungsrecht.
sonstige Informationen:
- Der Abschluss dieser Stellenausschreibung mit der Auswahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers steht unter dem Vorbehalt, dass eine gleichzeitig durchgeführte bundeswehrinterne Ausschreibung keine geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber hervorbringt.
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahren ggf. ändern kann.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anderenfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
- Für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich; sollte diese nicht vorliegen, kann eine Einstellung in ein Arbeitsverhältnis erfolgen.
- Die Einstellung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des höheren ärztlichen Dienstes. Die Einstellung in einem höheren Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten.
- Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Ergänzende Informationen:
Bewerbung / Kontakt
Die vollständige Stellenbeschreibung inklusive Bewerbungsprozess finden Sie am Ende dieser Seite unter Informationen zur Bewerbung.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt ONLINE über unser Bewerbungsportal (Internetseite des Arbeitgebers).
Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber über Bundesagentur für Arbeit.
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