Entgeltgruppe · TVöD Pflege
P 14 TVöD Pflege: Gehalt 2026 nach Stufen
In P 14 TVöD Pflege beträgt das monatliche Tabellenentgelt brutto zwischen 5.013,53 € (Stufe 2) und 6.194,02 € (Stufe 6), gültig ab 01.05.2026. Quelle: VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026.
P 14 TVöD Pflege: Tabellenentgelt je Stufe
| Stufe | Monat brutto | 12 × Monat* |
|---|---|---|
| Stufe 2 | 5.013,53 € | 60.162,36 € |
| Stufe 3 | 5.170,59 € | 62.047,08 € |
| Stufe 4 | 5.563,22 € | 66.758,64 € |
| Stufe 5 | 6.096,68 € | 73.160,16 € |
| Stufe 6 | 6.194,02 € | 74.328,24 € |
12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Tabellenentgelts – ohne Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt.
Die Tabelle weist für P 14 keine Stufe 1 aus; die niedrigste Stufe ist Stufe 2.
Stufenlaufzeiten in P 14 TVöD Pflege
- Stufe 2: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (5.013,53 €)
- Stufe 3: nach zwei Jahren in Stufe 2, regulär nach insgesamt zwei Jahren (5.170,59 €)
- Stufe 4: nach drei Jahren in Stufe 3, regulär nach insgesamt fünf Jahren (5.563,22 €)
- Stufe 5: nach vier Jahren in Stufe 4, regulär nach insgesamt neun Jahren (6.096,68 €)
- Stufe 6: nach fünf Jahren in Stufe 5, regulär nach insgesamt 14 Jahren (6.194,02 €)
Grundlage: § 51a Abs. 2 TVöD-BT-B i. V. m. § 16 (VKA) Abs. 3 TVöD. Wortlaut: „Abweichend von § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 1 ist für die Beschäftigten im Pflegedienst nach Teil B Abschnitt XI Ziffern 1 und 2 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) Eingangsstufe in den Entgeltgruppen P 7 bis P 16 die Stufe 2. [§ 16 (VKA) Abs. 3 TVöD:] Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): - Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, - Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, - Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, - Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und - Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.“ (VKA – TVöD Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), 10. Auflage 2025, abgerufen 14.10.2026).
Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TVöD).
Einordnung
Nächstniedrigere Gruppe: P 13 TVöD Pflege. Nächsthöhere Gruppe: P 15 TVöD Pflege. Alle Gruppen: TVöD-Tabelle Pflege (P-Tabelle).
Stellen in P 14 TVöD Pflege
6 aktive Stellen nennen P 14 TVöD Pflege oder einen Gruppenbereich, der P 14 einschließt (Stand 15.10.2026).
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Häufige Fragen
Wie viel verdient man in P 14 TVöD Pflege?
Das monatliche Tabellenentgelt in P 14 TVöD Pflege beträgt ab 01.05.2026 brutto 5.013,53 € in Stufe 2 und bis zu 6.194,02 € in Stufe 6. Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind darin nicht enthalten. Quelle: VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026.
Wie lange dauert es in P 14 TVöD Pflege bis zur Endstufe?
Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 6 nach insgesamt 14 Jahren ab Beginn der Stufe 2 erreicht: Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 (§ 51a Abs. 2 TVöD-BT-B i. V. m. § 16 (VKA) Abs. 3 TVöD). Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TVöD).
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge ergeben in Stufe 2 60.162,36 € und in Stufe 6 74.328,24 € brutto. Die Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind ausdrücklich nicht eingerechnet.
Quelle: VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026. Tabelle gültig ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.