Entgeltgruppe · TVöD Bund
E 8 TVöD Bund: Gehalt 2026 nach Stufen
In E 8 TVöD Bund beträgt das monatliche Tabellenentgelt brutto zwischen 3.486,40 € (Stufe 1) und 4.230,97 € (Stufe 6), gültig ab 01.05.2026. Quelle: BMI – Bundesministerium des Innern, Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026.
E 8 TVöD Bund: Tabellenentgelt je Stufe
| Stufe | Monat brutto | 12 × Monat* |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.486,40 € | 41.836,80 € |
| Stufe 2 | 3.697,29 € | 44.367,48 € |
| Stufe 3 | 3.843,36 € | 46.120,32 € |
| Stufe 4 | 3.992,40 € | 47.908,80 € |
| Stufe 5 | 4.153,50 € | 49.842,00 € |
| Stufe 6 | 4.230,97 € | 50.771,64 € |
12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Tabellenentgelts – ohne Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt.
Stufenlaufzeiten in E 8 TVöD Bund
- Stufe 1: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (3.486,40 €)
- Stufe 2: nach einem Jahr in Stufe 1, regulär nach insgesamt einem Jahr (3.697,29 €)
- Stufe 3: nach zwei Jahren in Stufe 2, regulär nach insgesamt drei Jahren (3.843,36 €)
- Stufe 4: nach drei Jahren in Stufe 3, regulär nach insgesamt sechs Jahren (3.992,40 €)
- Stufe 5: nach vier Jahren in Stufe 4, regulär nach insgesamt zehn Jahren (4.153,50 €)
- Stufe 6: nach fünf Jahren in Stufe 5, regulär nach insgesamt 15 Jahren (4.230,97 €)
Grundlage: § 16 (Bund) Abs. 4 TVöD. Wortlaut: „Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): - Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, - Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, - Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, - Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und - Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.“ (VKA – TVöD-AT, Lesefassung ÄTV Nr. 22, Stand 01.01.2026, abgerufen 14.10.2026).
Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TVöD).
Einschlägige Berufserfahrung führt bei der Einstellung zu einer höheren Stufe: ab mindestens einem Jahr Stufe 2, ab mindestens drei Jahren in der Regel Stufe 3 (§ 16 (Bund) Abs. 2 Satz 2 TVöD). Zusätzlich kann der Arbeitgeber zur Deckung des Personalbedarfs förderliche Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit berücksichtigen.
E 8 in anderen Entgelttabellen
Gleiche Gruppenbezeichnung bedeutet nicht gleiche Tätigkeit: Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung des jeweiligen Tarifvertrags.
| Tabelle | Eingangsstufe | Endstufe |
|---|---|---|
| E 8 TVöD Bund (diese Seite) | 3.486,40 € (Stufe 1) | 4.230,97 € (Stufe 6) |
| E 8 TVöD VKA | 3.486,40 € (Stufe 1) | 4.230,97 € (Stufe 6) |
| E 8 TV-L | 3.419,52 € (Stufe 1) | 4.158,27 € (Stufe 6) |
Einordnung
Nächstniedrigere Gruppe: E 7 TVöD Bund. Nächsthöhere Gruppe: E 9a TVöD Bund. Alle Gruppen: TVöD-Tabelle Bund.
E 8 lässt sich näherungsweise dem mittleren Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein. Stellen im mittleren Dienst
Stellen in E 8 TVöD Bund
32 aktive Stellen nennen E 8 TVöD Bund oder einen Gruppenbereich, der E 8 einschließt (Stand 15.10.2026).
- Bearbeiterin / Bearbeiter Messdatenerfassung /-auswertung Bünsdorf (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Servicezentrum Nord · Bünsdorf · veröffentlicht 12.10.2026
- WSA WJN Nautikerin / Nautiker (m/w/d) als Nautische Assistentin / Nautischer Assistent (m/w/d)
BAV Dienstsitz Aurich · Wilhelmshaven · veröffentlicht 06.10.2026
- Sachbearbeiter Einkauf (m/w/d)
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH · Bonn · veröffentlicht 05.10.2026
- Leitung Übungsanlage für Elektrotechnik & Elektronik (m/w/d), Kramerhof
Bundeswehr Standort · Kramerhof bei Stralsund · veröffentlicht 02.10.2026
- Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich Kursservice
Wissenschaftsstadt Darmstadt · Darmstadt · veröffentlicht 01.10.2026
- Schiffsmechanikerin / Schiffsmechaniker (m/w/d) mit seevermessungstechnischer Fortbildung
BAV Dienstsitz Aurich · Cuxhaven · veröffentlicht 01.10.2026
- Meisterin / Meister Werkstätten Eckernförde West (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Servicezentrum Nord · Eckernförde · veröffentlicht 01.10.2026
- eine Bürosachbearbeiterin / einen Bürosachbearbeiter (m/w/d) - Kennziffer:186/26
Bundesamt für Naturschutz · Leipzig · veröffentlicht 01.10.2026
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in E 8 TVöD Bund?
Das monatliche Tabellenentgelt in E 8 TVöD Bund beträgt ab 01.05.2026 brutto 3.486,40 € in Stufe 1 und bis zu 4.230,97 € in Stufe 6. Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind darin nicht enthalten. Quelle: BMI – Bundesministerium des Innern, Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026.
Wie lange dauert es in E 8 TVöD Bund bis zur Endstufe?
Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 6 nach insgesamt 15 Jahren ab Beginn der Stufe 1 erreicht: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 (§ 16 (Bund) Abs. 4 TVöD). Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TVöD).
Welcher Laufbahn entspricht E 8 TVöD Bund?
E 8 lässt sich näherungsweise dem mittleren Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein.
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge ergeben in Stufe 1 41.836,80 € und in Stufe 6 50.771,64 € brutto. Die Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind ausdrücklich nicht eingerechnet.
Quelle: BMI – Bundesministerium des Innern. Stand Tarifeinigung 06.04.2025, ab 01.05.2026. Tabelle gültig ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.