Entgeltgruppe · TV-L
E 9a TV-L: Gehalt 2026 nach Stufen
In E 9a TV-L beträgt das monatliche Tabellenentgelt brutto zwischen 3.620,10 € (Stufe 1) und 4.615,76 € (Stufe 6), gültig ab 01.04.2026. Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Stand Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026.
E 9a TV-L: Tabellenentgelt je Stufe
| Stufe | Monat brutto | 12 × Monat* |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.620,10 € | 43.441,20 € |
| Stufe 2 | 3.870,81 € | 46.449,72 € |
| Stufe 3 | 3.925,58 € | 47.106,96 € |
| Stufe 4 | 4.035,07 € | 48.420,84 € |
| Stufe 5 | 4.488,99 € | 53.867,88 € |
| Stufe 6 | 4.615,76 € | 55.389,12 € |
12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Tabellenentgelts – ohne Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt.
Stufenlaufzeiten in E 9a TV-L
- Stufe 1: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (3.620,10 €)
- Stufe 2: nach einem Jahr in Stufe 1, regulär nach insgesamt einem Jahr (3.870,81 €)
- Stufe 3: nach zwei Jahren in Stufe 2, regulär nach insgesamt drei Jahren (3.925,58 €)
- Stufe 4: nach drei Jahren in Stufe 3, regulär nach insgesamt sechs Jahren (4.035,07 €)
- Stufe 5: nach vier Jahren in Stufe 4, regulär nach insgesamt zehn Jahren (4.488,99 €)
- Stufe 6: nach fünf Jahren in Stufe 5, regulär nach insgesamt 15 Jahren (4.615,76 €)
Grundlage: § 16 Abs. 3 TV-L. Wortlaut: „Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): - Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, - Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, - Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, - Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und - Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. Die Abweichungen von Satz 1 sind in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen in der Entgeltordnung geregelt.“ (TdL – TV-L i. d. F. des ÄTV Nr. 14, abgerufen 14.10.2026).
Abweichungen von diesen Laufzeiten sind laut § 16 Abs. 3 Satz 2 TV-L in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung geregelt.
Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TV-L).
Einschlägige Berufserfahrung führt bei der Einstellung zu einer höheren Stufe: Bei mindestens einem Jahr aus einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erfolgt die Einstellung in Stufe 2, bei mindestens drei Jahren in Stufe 3; Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber wird angerechnet (§ 16 Abs. 2 TV-L). Förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber zusätzlich berücksichtigen.
E 9a in anderen Entgelttabellen
Gleiche Gruppenbezeichnung bedeutet nicht gleiche Tätigkeit: Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung des jeweiligen Tarifvertrags.
| Tabelle | Eingangsstufe | Endstufe |
|---|---|---|
| E 9a TV-L (diese Seite) | 3.620,10 € (Stufe 1) | 4.615,76 € (Stufe 6) |
| E 9a TVöD VKA | 3.658,61 € (Stufe 1) | 4.979,97 € (Stufe 6) |
| E 9a TVöD Bund | 3.691,52 € (Stufe 1) | 4.746,88 € (Stufe 6) |
Einordnung
Nächstniedrigere Gruppe: E 8 TV-L. Nächsthöhere Gruppe: E 9b TV-L. Alle Gruppen: TV-L-Tabelle.
E 9a lässt sich näherungsweise dem mittleren Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein. Stellen im mittleren Dienst
Stellen in E 9a TV-L
149 aktive Stellen nennen E 9a TV-L oder einen Gruppenbereich, der E 9a einschließt (Stand 15.10.2026).
- Fremdsprachensekretär:in (m/w/d
Eberhard Karls Universität Tübingen Personalverwaltung · Tübingen · veröffentlicht 14.10.2026
- Sachbearbeiter (m/w/d) Handwerksrolle
HWK Köln · Köln · veröffentlicht 14.10.2026
- Beschäftigte\*r im Verwaltungsdienst als
Universität Osnabrück Land Niedersachsen · Osnabrück · veröffentlicht 13.10.2026
- Beschäftigte*r in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Universität Osnabrück Land Niedersachsen · Osnabrück · veröffentlicht 13.10.2026
- Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) für den Produktbereich Beihilfe
Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Aurich Land Niedersachsen · Aurich · veröffentlicht 13.10.2026
- Verwaltungsangestellte:r (w/m/d)
Universität Bremen · Bremen · veröffentlicht 09.10.2026
- Verwaltungsmitarbeiter*in (m/w/d)
Uniklinikum Freiburg · Freiburg im Breisgau · veröffentlicht 09.10.2026
- Sachbearbeitung Frontoffice/Erstantragsbearbeitung in einer Arbeitsgruppe eines Leistungsbereiches d
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin SE Personal · Berlin · veröffentlicht 09.10.2026
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in E 9a TV-L?
Das monatliche Tabellenentgelt in E 9a TV-L beträgt ab 01.04.2026 brutto 3.620,10 € in Stufe 1 und bis zu 4.615,76 € in Stufe 6. Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind darin nicht enthalten. Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Stand Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026.
Wie lange dauert es in E 9a TV-L bis zur Endstufe?
Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 6 nach insgesamt 15 Jahren ab Beginn der Stufe 1 erreicht: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 (§ 16 Abs. 3 TV-L). Abweichungen von diesen Laufzeiten sind laut § 16 Abs. 3 Satz 2 TV-L in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung geregelt. Ab Stufe 3 hängt der Aufstieg von der Leistung ab: Bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt verlängert werden (§ 17 Abs. 2 TV-L).
Welcher Laufbahn entspricht E 9a TV-L?
E 9a lässt sich näherungsweise dem mittleren Dienst zuordnen. Die Grenzen sind fließend; maßgeblich für die Eingruppierung ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht der Abschluss allein.
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge ergeben in Stufe 1 43.441,20 € und in Stufe 6 55.389,12 € brutto. Die Jahressonderzahlung, Zulagen und Leistungsentgelt sind ausdrücklich nicht eingerechnet.
Quelle: TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Stand Tarifeinigung 14.02.2026, ab 01.04.2026. Tabelle gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.