Besoldungsgruppe · Bundesbesoldung A
A 16 Bundesbesoldung: Grundgehalt 2026 nach Stufen
In A 16 Bundesbesoldung beträgt das monatliche Grundgehalt brutto zwischen 7.323,25 € (Erfahrungsstufe 1) und 9.229,88 € (Erfahrungsstufe 8), gültig ab 01.05.2026. Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV, Stand BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig.
Vorläufige Werte: Die Quelle weist diese Beträge als vorläufig aus (BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig). Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.
A 16 Bundesbesoldung: Grundgehalt je Erfahrungsstufe
| Stufe | Monat brutto | 12 × Monat* |
|---|---|---|
| Erfahrungsstufe 1 | 7.323,25 € | 87.879,00 € |
| Erfahrungsstufe 2 | 7.668,02 € | 92.016,24 € |
| Erfahrungsstufe 3 | 7.928,80 € | 95.145,60 € |
| Erfahrungsstufe 4 | 8.189,62 € | 98.275,44 € |
| Erfahrungsstufe 5 | 8.448,92 € | 101.387,04 € |
| Erfahrungsstufe 6 | 8.711,24 € | 104.534,88 € |
| Erfahrungsstufe 7 | 8.972,03 € | 107.664,36 € |
| Erfahrungsstufe 8 | 9.229,88 € | 110.758,56 € |
12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Grundgehalts – ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sowie sonstige Zulagen.
Stufenlaufzeiten in A 16 Bundesbesoldung
- Erfahrungsstufe 1: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (7.323,25 €)
- Erfahrungsstufe 2: nach zwei Jahren in Erfahrungsstufe 1, regulär nach insgesamt zwei Jahren (7.668,02 €)
- Erfahrungsstufe 3: nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 2, regulär nach insgesamt fünf Jahren (7.928,80 €)
- Erfahrungsstufe 4: nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 3, regulär nach insgesamt acht Jahren (8.189,62 €)
- Erfahrungsstufe 5: nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 4, regulär nach insgesamt elf Jahren (8.448,92 €)
- Erfahrungsstufe 6: nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 5, regulär nach insgesamt 15 Jahren (8.711,24 €)
- Erfahrungsstufe 7: nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 6, regulär nach insgesamt 19 Jahren (8.972,03 €)
- Erfahrungsstufe 8: nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 7, regulär nach insgesamt 23 Jahren (9.229,88 €)
Grundlage: § 27 Abs. 3 BBesG. Wortlaut: „Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften jeweils drei Jahre.“ (gesetze-im-internet.de – § 27 BBesG, abgerufen 14.10.2026).
In den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei statt vier Jahre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 BBesG); die Endstufe wird dann nach insgesamt 20 Jahren erreicht.
Der Aufstieg setzt Dienstzeiten mit anforderungsgerechten Leistungen voraus (§ 27 Abs. 1 BBesG). Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann bis zum Erreichen der nächsten Stufe bereits das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe, § 27 Abs. 6 BBesG).
Mit der ersten Ernennung wird Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten anerkannt werden (§ 27 Abs. 2 BBesG). Anerkannt werden unter anderem gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten, Wehr- oder Freiwilligendienst sowie Kinderbetreuung von bis zu drei Jahren je Kind; weitere förderliche hauptberufliche Zeiten können anerkannt werden (§ 28 Abs. 1 und 2 BBesG).
Einordnung
Nächstniedrigere Gruppe: A 15 Bundesbesoldung. Alle Gruppen: Besoldungstabelle Bund (BBesO A).
A 16 gehört zum höheren Dienst. Stellen im höheren Dienst
Stellen in A 16 Bundesbesoldung
7 aktive Stellen nennen A 16 Bundesbesoldung oder einen Gruppenbereich, der A 16 einschließt (Stand 15.10.2026).
- Leitung der Abteilung II – Rückstandsanalytik, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Futtermittel
Landeslabor Berlin-Brandenburg Anstalt öffentlichen Rechts · Berlin · veröffentlicht 05.10.2026
- Abteilungsleitung Infrastrukturprodukte (w/m/d) Z7-P1454-07/26-e
Informationstechnikzentrum Bund - ITZBund Bonn · Berlin · veröffentlicht 01.10.2026
- Leiterin / Leiter für Forschung / Lehre in Kronshagen als Sanitätsoffizierin /-offizier (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr · Kronshagen · veröffentlicht 18.09.2026
- Referatsleitung (m/w/d) „Wassergefahrenmanagement“ in der Abteilung V 4
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,Umwelt,Natur u. Digitalisierung des Landes S-H · Kiel · veröffentlicht 08.09.2026
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in A 16 Bundesbesoldung?
Das monatliche Grundgehalt in A 16 Bundesbesoldung beträgt ab 01.05.2026 brutto 7.323,25 € in Erfahrungsstufe 1 und bis zu 9.229,88 € in Erfahrungsstufe 8. Familienzuschlag und Zulagen sind darin nicht enthalten. Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV, Stand BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig.
Wie lange dauert es in A 16 Bundesbesoldung bis zur Endstufe?
Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 8 nach insgesamt 23 Jahren ab Beginn der Erfahrungsstufe 1 erreicht: Erfahrungsstufe 2 nach zwei Jahren in Erfahrungsstufe 1, Erfahrungsstufe 3 nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 2, Erfahrungsstufe 4 nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 3, Erfahrungsstufe 5 nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 4, Erfahrungsstufe 6 nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 5, Erfahrungsstufe 7 nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 6, Erfahrungsstufe 8 nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 7 (§ 27 Abs. 3 BBesG). In den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei statt vier Jahre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 BBesG); die Endstufe wird dann nach insgesamt 20 Jahren erreicht. Der Aufstieg setzt Dienstzeiten mit anforderungsgerechten Leistungen voraus (§ 27 Abs. 1 BBesG). Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann bis zum Erreichen der nächsten Stufe bereits das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe, § 27 Abs. 6 BBesG).
Welcher Laufbahn entspricht A 16?
A 16 gehört zum höheren Dienst.
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge ergeben in Erfahrungsstufe 1 87.879,00 € und in Erfahrungsstufe 8 110.758,56 € brutto. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht eingerechnet.
Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV. Stand BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig. Tabelle gültig ab 01.05.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.