StaatsJobs.com – Startseite

Besoldungsgruppe · Bundesbesoldung A

A 14 Bundesbesoldung: Grundgehalt 2026 nach Stufen

In A 14 Bundesbesoldung beträgt das monatliche Grundgehalt brutto zwischen 5.488,61 € (Erfahrungsstufe 1) und 7.383,21 € (Erfahrungsstufe 8), gültig ab 01.05.2026. Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV, Stand BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig.

Vorläufige Werte: Die Quelle weist diese Beträge als vorläufig aus (BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig). Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.

A 14 Bundesbesoldung: Grundgehalt je Erfahrungsstufe

A 14 Bundesbesoldung, gültig 01.05.2026: monatliches Grundgehalt brutto in Euro je Erfahrungsstufe. Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV. Stand: BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig.
StufeMonat brutto12 × Monat
Erfahrungsstufe 15.488,61 €65.863,32 €
Erfahrungsstufe 25.816,86 €69.802,32 €
Erfahrungsstufe 36.146,62 €73.759,44 €
Erfahrungsstufe 46.474,87 €77.698,44 €
Erfahrungsstufe 56.701,18 €80.414,16 €
Erfahrungsstufe 66.929,06 €83.148,72 €
Erfahrungsstufe 77.155,35 €85.864,20 €
Erfahrungsstufe 87.383,21 €88.598,52 €

12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Grundgehalts – ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sowie sonstige Zulagen.

Stufenlaufzeiten in A 14 Bundesbesoldung

  • Erfahrungsstufe 1: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (5.488,61 €)
  • Erfahrungsstufe 2: nach zwei Jahren in Erfahrungsstufe 1, regulär nach insgesamt zwei Jahren (5.816,86 €)
  • Erfahrungsstufe 3: nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 2, regulär nach insgesamt fünf Jahren (6.146,62 €)
  • Erfahrungsstufe 4: nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 3, regulär nach insgesamt acht Jahren (6.474,87 €)
  • Erfahrungsstufe 5: nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 4, regulär nach insgesamt elf Jahren (6.701,18 €)
  • Erfahrungsstufe 6: nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 5, regulär nach insgesamt 15 Jahren (6.929,06 €)
  • Erfahrungsstufe 7: nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 6, regulär nach insgesamt 19 Jahren (7.155,35 €)
  • Erfahrungsstufe 8: nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 7, regulär nach insgesamt 23 Jahren (7.383,21 €)

Grundlage: § 27 Abs. 3 BBesG. Wortlaut: „Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften jeweils drei Jahre.“ (gesetze-im-internet.de – § 27 BBesG, abgerufen 14.10.2026).

In den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei statt vier Jahre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 BBesG); die Endstufe wird dann nach insgesamt 20 Jahren erreicht.

Der Aufstieg setzt Dienstzeiten mit anforderungsgerechten Leistungen voraus (§ 27 Abs. 1 BBesG). Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann bis zum Erreichen der nächsten Stufe bereits das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe, § 27 Abs. 6 BBesG).

Mit der ersten Ernennung wird Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten anerkannt werden (§ 27 Abs. 2 BBesG). Anerkannt werden unter anderem gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten, Wehr- oder Freiwilligendienst sowie Kinderbetreuung von bis zu drei Jahren je Kind; weitere förderliche hauptberufliche Zeiten können anerkannt werden (§ 28 Abs. 1 und 2 BBesG).

Einordnung

Nächstniedrigere Gruppe: A 13 Bundesbesoldung. Nächsthöhere Gruppe: A 15 Bundesbesoldung. Alle Gruppen: Besoldungstabelle Bund (BBesO A).

A 14 gehört zum höheren Dienst. Stellen im höheren Dienst

Stellen in A 14 Bundesbesoldung

12 aktive Stellen nennen A 14 Bundesbesoldung oder einen Gruppenbereich, der A 14 einschließt (Stand 15.10.2026).

Alle Stellen in A 14

Häufige Fragen

Wie viel verdient man in A 14 Bundesbesoldung?

Das monatliche Grundgehalt in A 14 Bundesbesoldung beträgt ab 01.05.2026 brutto 5.488,61 € in Erfahrungsstufe 1 und bis zu 7.383,21 € in Erfahrungsstufe 8. Familienzuschlag und Zulagen sind darin nicht enthalten. Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV, Stand BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig.

Wie lange dauert es in A 14 Bundesbesoldung bis zur Endstufe?

Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 8 nach insgesamt 23 Jahren ab Beginn der Erfahrungsstufe 1 erreicht: Erfahrungsstufe 2 nach zwei Jahren in Erfahrungsstufe 1, Erfahrungsstufe 3 nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 2, Erfahrungsstufe 4 nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 3, Erfahrungsstufe 5 nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 4, Erfahrungsstufe 6 nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 5, Erfahrungsstufe 7 nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 6, Erfahrungsstufe 8 nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 7 (§ 27 Abs. 3 BBesG). In den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei statt vier Jahre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 BBesG); die Endstufe wird dann nach insgesamt 20 Jahren erreicht. Der Aufstieg setzt Dienstzeiten mit anforderungsgerechten Leistungen voraus (§ 27 Abs. 1 BBesG). Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann bis zum Erreichen der nächsten Stufe bereits das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe, § 27 Abs. 6 BBesG).

Welcher Laufbahn entspricht A 14?

A 14 gehört zum höheren Dienst.

Wie viel ist das im Jahr?

Zwölf Monatsbeträge ergeben in Erfahrungsstufe 1 65.863,32 € und in Erfahrungsstufe 8 88.598,52 € brutto. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht eingerechnet.

Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV. Stand BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig. Tabelle gültig ab 01.05.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.