Besoldungsgruppe · Bundesbesoldung A
A 12 Bundesbesoldung: Grundgehalt 2026 nach Stufen
In A 12 Bundesbesoldung beträgt das monatliche Grundgehalt brutto zwischen 4.589,29 € (Erfahrungsstufe 1) und 6.157,12 € (Erfahrungsstufe 8), gültig ab 01.05.2026. Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV, Stand BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig.
Vorläufige Werte: Die Quelle weist diese Beträge als vorläufig aus (BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig). Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.
A 12 Bundesbesoldung: Grundgehalt je Erfahrungsstufe
| Stufe | Monat brutto | 12 × Monat* |
|---|---|---|
| Erfahrungsstufe 1 | 4.589,29 € | 55.071,48 € |
| Erfahrungsstufe 2 | 4.860,59 € | 58.327,08 € |
| Erfahrungsstufe 3 | 5.133,38 € | 61.600,56 € |
| Erfahrungsstufe 4 | 5.404,66 € | 64.855,92 € |
| Erfahrungsstufe 5 | 5.593,53 € | 67.122,36 € |
| Erfahrungsstufe 6 | 5.779,40 € | 69.352,80 € |
| Erfahrungsstufe 7 | 5.966,76 € | 71.601,12 € |
| Erfahrungsstufe 8 | 6.157,12 € | 73.885,44 € |
12 × Monat ist das Zwölffache des monatlichen Grundgehalts – ohne Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sowie sonstige Zulagen.
Stufenlaufzeiten in A 12 Bundesbesoldung
- Erfahrungsstufe 1: Eingangsstufe ohne einschlägige Berufserfahrung (4.589,29 €)
- Erfahrungsstufe 2: nach zwei Jahren in Erfahrungsstufe 1, regulär nach insgesamt zwei Jahren (4.860,59 €)
- Erfahrungsstufe 3: nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 2, regulär nach insgesamt fünf Jahren (5.133,38 €)
- Erfahrungsstufe 4: nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 3, regulär nach insgesamt acht Jahren (5.404,66 €)
- Erfahrungsstufe 5: nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 4, regulär nach insgesamt elf Jahren (5.593,53 €)
- Erfahrungsstufe 6: nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 5, regulär nach insgesamt 15 Jahren (5.779,40 €)
- Erfahrungsstufe 7: nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 6, regulär nach insgesamt 19 Jahren (5.966,76 €)
- Erfahrungsstufe 8: nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 7, regulär nach insgesamt 23 Jahren (6.157,12 €)
Grundlage: § 27 Abs. 3 BBesG. Wortlaut: „Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften jeweils drei Jahre.“ (gesetze-im-internet.de – § 27 BBesG, abgerufen 14.10.2026).
In den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei statt vier Jahre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 BBesG); die Endstufe wird dann nach insgesamt 20 Jahren erreicht.
Der Aufstieg setzt Dienstzeiten mit anforderungsgerechten Leistungen voraus (§ 27 Abs. 1 BBesG). Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann bis zum Erreichen der nächsten Stufe bereits das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe, § 27 Abs. 6 BBesG).
Mit der ersten Ernennung wird Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten anerkannt werden (§ 27 Abs. 2 BBesG). Anerkannt werden unter anderem gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten, Wehr- oder Freiwilligendienst sowie Kinderbetreuung von bis zu drei Jahren je Kind; weitere förderliche hauptberufliche Zeiten können anerkannt werden (§ 28 Abs. 1 und 2 BBesG).
Einordnung
Nächstniedrigere Gruppe: A 11 Bundesbesoldung. Nächsthöhere Gruppe: A 13 Bundesbesoldung. Alle Gruppen: Besoldungstabelle Bund (BBesO A).
A 12 gehört zum gehobenen Dienst. Stellen im gehobenen Dienst
Stellen in A 12 Bundesbesoldung
8 aktive Stellen nennen A 12 Bundesbesoldung oder einen Gruppenbereich, der A 12 einschließt (Stand 15.10.2026).
- Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters (w/m/d)
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Land BW · Stuttgart · veröffentlicht 08.10.2026
- Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Lagemanagement und Operative Einheiten (d/m/w)
Robert Koch-Institut · Berlin · veröffentlicht 06.10.2026
- Personalsachbearbeiterin / Personalsachbearbeiters (m/w/d)
Bayer. Staatsministerium f. Umwelt und Verbraucherschutz · München · veröffentlicht 30.09.2026
- Leitung der Straßenverkehrsbehörde und stellvertretende Sachgebietsleitung (m/w/d)
Stadtverwaltung Backnang · Backnang · veröffentlicht 09.07.2026
- Wiedereinstellung Offizierin / Offizier Heeresaufklärungstruppe (m/w/d)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr · veröffentlicht 28.01.2026
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in A 12 Bundesbesoldung?
Das monatliche Grundgehalt in A 12 Bundesbesoldung beträgt ab 01.05.2026 brutto 4.589,29 € in Erfahrungsstufe 1 und bis zu 6.157,12 € in Erfahrungsstufe 8. Familienzuschlag und Zulagen sind darin nicht enthalten. Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV, Stand BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig.
Wie lange dauert es in A 12 Bundesbesoldung bis zur Endstufe?
Bei regulärer Laufzeit wird die Endstufe 8 nach insgesamt 23 Jahren ab Beginn der Erfahrungsstufe 1 erreicht: Erfahrungsstufe 2 nach zwei Jahren in Erfahrungsstufe 1, Erfahrungsstufe 3 nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 2, Erfahrungsstufe 4 nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 3, Erfahrungsstufe 5 nach drei Jahren in Erfahrungsstufe 4, Erfahrungsstufe 6 nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 5, Erfahrungsstufe 7 nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 6, Erfahrungsstufe 8 nach vier Jahren in Erfahrungsstufe 7 (§ 27 Abs. 3 BBesG). In den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei statt vier Jahre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 BBesG); die Endstufe wird dann nach insgesamt 20 Jahren erreicht. Der Aufstieg setzt Dienstzeiten mit anforderungsgerechten Leistungen voraus (§ 27 Abs. 1 BBesG). Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann bis zum Erreichen der nächsten Stufe bereits das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe, § 27 Abs. 6 BBesG).
Welcher Laufbahn entspricht A 12?
A 12 gehört zum gehobenen Dienst.
Wie viel ist das im Jahr?
Zwölf Monatsbeträge ergeben in Erfahrungsstufe 1 55.071,48 € und in Erfahrungsstufe 8 73.885,44 € brutto. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht eingerechnet.
Quelle: BMI / Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV. Stand BMI-Rundschreiben 03.09.2025, vorläufig. Tabelle gültig ab 01.05.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche bzw. tarifliche Veröffentlichung.