# StaatsJobs.com – Ratgeber im Volltext > 15 Artikel zum öffentlichen Dienst in Deutschland: Tarif und Besoldung, Bewerbung und Auswahlverfahren, Beamtenrecht, Quereinstieg und Arbeitsalltag. Alle Zahlen stammen aus Primärquellen und sind je Artikel mit Quelle und Stand belegt. Struktur und Links: https://www.staatsjobs.com/llms.txt Stand dieser Datei: 2026-09-08 Die Inhalte dürfen zitiert werden. Bitte nennen Sie die Artikel-URL als Quelle und übernehmen Sie den bei jeder Zahl angegebenen Stand, weil Tarif- und Besoldungswerte zeitgebunden sind. --- ## Beamter werden: Voraussetzungen und Ablauf der Ernennung URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/beamter-werden-voraussetzungen-ablauf Kategorie: Beamte & Besoldung Themen: Verbeamtung, Laufbahn, Beamtenstatus Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** In das Beamtenverhältnis darf nach § 7 Abs. 1 BeamtStG nur berufen werden, wer die deutsche oder eine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit besitzt, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt und die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung hat. § 4 BeamtStG kennt vier Arten: Widerruf für den Vorbereitungsdienst, Probe, Lebenszeit und Zeit. Die Probezeit dauert beim Bund nach § 37 Abs. 1 BLV grundsätzlich drei Jahre bei einem Jahr Mindestprobezeit; § 11 Abs. 2 BBG verlangt die Umwandlung spätestens nach fünf Jahren. Nach § 10 BeamtStG liegt die Probezeit der Länder zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Zwischen der Zusage einer Behörde und der Ernennungsurkunde liegen drei Prüfungen, die nichts mit fachlicher Qualität zu tun haben: Staatsangehörigkeit, Verfassungstreue und Höchstalter. Sie stehen in § 7 Abs. 1 BeamtStG und im jeweiligen Landesrecht, und sie sind der häufigste Grund, warum eine Verbeamtung im letzten Moment scheitert. Klären Sie diese Punkte vor der Bewerbung, nicht erst nach der Zusage. ### Welche Voraussetzungen verlangt das Gesetz? § 7 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG nennt drei Bedingungen, die alle drei erfüllt sein müssen. Für Bundesbeamte steht dasselbe in § 7 Abs. 1 BBG. Erstens die Staatsangehörigkeit: Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaats, eines anderen EWR-Vertragsstaats oder eines Drittstaats, dem die Bundesrepublik und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben. Verlangen die Aufgaben es, darf nach § 7 Abs. 2 BeamtStG nur eine Deutsche oder ein Deutscher berufen werden; das betrifft hoheitliche Ämter wie Polizei, Justizvollzug und Steuerverwaltung. Ausnahmen sind nach § 7 Abs. 3 BeamtStG bei dringendem dienstlichem Interesse möglich, außerdem bei Hochschullehrenden und wissenschaftlichem oder künstlerischem Personal aus anderen wichtigen Gründen. Zweitens die Verfassungstreue: Sie müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Das Gesetz verlangt mehr als Nichtstun. Ein Engagement in Organisationen, die gegen diese Ordnung arbeiten, lässt die Voraussetzung entfallen, auch bei tadelloser Dienstausübung. Welche Pflichten daraus nach der Ernennung folgen, beschreibt der Beitrag [Rechte und Pflichten von Beamten](/infocenter/beamte-rechte-pflichten-streikverbot). Drittens die Befähigung: die nach Landesrecht vorgeschriebene Laufbahnbefähigung. Beim Bund lässt § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBG zwei Wege zu, die für die Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder die durch Lebens- und Berufserfahrung erworbene Befähigung. Seit 2021 enthält § 7 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG eine vierte Hürde: Wer unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit den Pflichten nach § 34 Abs. 2 BeamtStG unvereinbar sind, darf nicht berufen werden. ### Welche Arten des Beamtenverhältnisses gibt es? § 4 BeamtStG unterscheidet vier Arten. Sie bauen nicht zwingend aufeinander auf, in den klassischen Laufbahnen aber schon. | Art | Zweck | Norm | Dauer | | --- | --- | --- | --- | | auf Widerruf | Ableistung eines Vorbereitungsdienstes oder nur vorübergehende Aufgabenwahrnehmung | § 4 Abs. 4 BeamtStG | Dauer des Vorbereitungsdienstes, je nach Laufbahn ein bis drei Jahre | | auf Probe | Ableistung einer Probezeit zur späteren Verwendung auf Lebenszeit oder für ein Amt mit leitender Funktion | § 4 Abs. 3 BeamtStG | Bund grundsätzlich drei Jahre (§ 37 Abs. 1 BLV); Länder sechs Monate bis fünf Jahre (§ 10 BeamtStG) | | auf Lebenszeit | Dauernde Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben; „bildet die Regel“ | § 4 Abs. 1 BeamtStG | bis zum Ruhestand | | auf Zeit | Befristete Aufgabenwahrnehmung oder zunächst befristete Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion | § 4 Abs. 2 BeamtStG | Amtszeit, etwa bei Wahlbeamten in Kommunen | Die Formulierung „Es bildet die Regel“ in § 4 Abs. 1 BeamtStG ist juristisch bedeutsam. Sie verpflichtet den Dienstherrn, Daueraufgaben grundsätzlich mit Lebenszeitbeamten zu besetzen, und verbietet es, Menschen dauerhaft im Probe- oder Zeitverhältnis zu halten. Wer nicht verbeamtet wird, arbeitet als Tarifbeschäftigter nach TVöD oder TV-L; die Unterschiede zeigt [Beamte oder Tarifbeschäftigte](/infocenter/beamte-oder-tarifbeschaeftigte-unterschiede). ### Wie läuft die Ernennung ab? Der Weg von der Bewerbung zur Urkunde besteht aus sechs Schritten. Die Reihenfolge ist in fast allen Verwaltungen gleich; die Dauer schwankt zwischen drei und neun Monaten. 1. Bewerbung und Auswahl. Ernennungen sind nach § 9 BeamtStG und § 9 BBG allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion, politische Anschauungen oder sexuelle Identität. Dieser Grundsatz der Bestenauslese wurzelt in Art. 33 Abs. 2 GG. Wie das Verfahren praktisch abläuft, steht in [Bewerbung im öffentlichen Dienst](/infocenter/bewerbung-oeffentlicher-dienst-ablauf-fristen-auswahlverfahren). 2. Prüfung der Berufungsvoraussetzungen. Die Behörde fordert Geburtsurkunde oder Staatsangehörigkeitsnachweis, Führungszeugnis und Zeugnisse an. Mehrere Länder holen zusätzlich eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde ein, etwa Brandenburg nach § 3a LBG. 3. Amtsärztliche Untersuchung. Der Dienstherr lässt die gesundheitliche Eignung prüfen. Beim Bund kann die Untersuchung nach § 48 Abs. 1 BBG einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt oder zugelassenen Gutachtern übertragen werden. Was dort geprüft wird und welcher Maßstab gilt, erklärt [Amtsärztliche Untersuchung](/infocenter/amtsaerztliche-untersuchung-verbeamtung). 4. Prüfung der Altersgrenze. Fast alle Dienstherren setzen ein Höchstalter für die Einstellung. Beim Bund liegt es nach § 48 Abs. 1 BHO beim vollendeten 50. Lebensjahr, in den Ländern zwischen 40 und 50 Jahren. Die Werte je Land stehen in [Verbeamtung: Höchstalter in Bund und Ländern](/infocenter/verbeamtung-altersgrenze-bundeslaender). 5. Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Ernennung erfolgt nach § 8 Abs. 2 BeamtStG durch Aushändigung einer Urkunde mit vorgeschriebenem Wortlaut. Mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, auf Lebenszeit oder auf Zeit wird gleichzeitig ein Amt verliehen (§ 8 Abs. 3 BeamtStG). Ein bestehendes Arbeitsverhältnis zum selben Dienstherrn erlischt mit der Ernennung. 6. Diensteid und Dienstantritt. Der Eid nach § 38 BeamtStG wird bei der Ernennung geleistet. ### Was passiert in der Probezeit? Sie ist die eigentliche Prüfung. § 11 Abs. 1 Satz 2 BBG stellt klar, dass für die Feststellung der Bewährung ein strenger Maßstab gilt. § 37 Abs. 2 BLV definiert, was das bedeutet: bewährt hat sich, wer nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung wechselnde Anforderungen seiner Laufbahn erfüllen kann. Nicht die aktuelle Stelle ist der Prüfungsgegenstand, sondern die Laufbahn als Ganzes. Deshalb sind Beamtinnen und Beamte nach § 37 Abs. 3 BLV in mindestens zwei Verwendungsbereichen einzusetzen, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Beurteilt wird nach § 37 Abs. 4 BLV mindestens zweimal, erstmals spätestens nach der Hälfte der Probezeit und ein zweites Mal vor deren Ablauf. Die Beurteilung erfolgt in der Regel durch mindestens zwei Personen, ist im vollen Wortlaut zu eröffnen und auf Verlangen zu besprechen. Nach einer mittelmäßigen ersten Beurteilung bleibt damit die Chance, in der zweiten Hälfte nachzusteuern. Die Dauer beträgt beim Bund nach § 37 Abs. 1 BLV grundsätzlich drei Jahre; die Mindestprobezeit ist ein Jahr. Vorherige hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn entsprechen, können nach § 38 Abs. 1 BLV angerechnet werden, allerdings nicht auf die Mindestprobezeit. Teilzeit, Kinderbetreuung bis zu drei Jahren pro Kind und die Pflege naher Angehöriger verlängern die Probezeit nach § 39 Abs. 2 BLV nicht. Eine Beurlaubung ohne Besoldung verlängert sie dagegen nach § 39 Abs. 1 BLV. Für Landes- und Kommunalbeamte setzt § 10 BeamtStG nur den Rahmen: mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre, wobei die Länder von der Mindestprobezeit abweichen dürfen. Der konkrete Wert steht in der jeweiligen Laufbahnverordnung. Wer sich nicht in vollem Umfang bewährt, wird nach § 37 Abs. 6 BLV spätestens mit Ablauf der Probezeit entlassen. Wie sich das von der Probezeit im Tarifvertrag unterscheidet, zeigt [Probezeit im öffentlichen Dienst](/infocenter/probezeit-oeffentlicher-dienst-tarif-beamte). ### Was gilt für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber? Der Maßstab ist abgesenkt. § 5 Abs. 1 BLV bestimmt für den Bund, dass von schwerbehinderten Menschen nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden darf. In Auswahl- und Prüfungsverfahren sind nach § 5 Abs. 2 BLV Erleichterungen vorzusehen, die der Behinderung angemessen sind, und bei der Leistungsbeurteilung ist eine etwaige Beeinträchtigung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit nach § 5 Abs. 3 BLV zu berücksichtigen. Die Länder haben gleichlautende Vorschriften, etwa § 12 der Hessischen Laufbahnverordnung. Auch bei den Höchstaltersgrenzen wirkt sich die Schwerbehinderung aus. Nordrhein-Westfalen hebt die Grenze nach § 14 Abs. 6 LBG NRW von 42 auf 45 Jahre an, Niedersachsen nach § 18 Abs. 3 NBG von 45 auf 48 Jahre, Mecklenburg-Vorpommern nach § 18a Abs. 2 LBG M-V von 40 auf 43 Jahre. Hamburg rechnet nach § 9 Abs. 5 HmbLVO fünf Jahre hinzu. Weitere Rechte im Bewerbungsverfahren behandelt [Bewerbung mit Schwerbehinderung](/infocenter/bewerbung-schwerbehinderung-oeffentlicher-dienst). ### Wo Bewerbungen tatsächlich scheitern Drei Punkte tauchen in der Praxis immer wieder auf. Der erste ist das Alter: Viele bewerben sich, ohne die Grenze ihres Landes zu kennen, und erfahren erst nach der Zusage, dass eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist. Die Grenze bezieht sich auf den Zeitpunkt der Ernennung, nicht auf den der Bewerbung; nur einzelne Länder wie Nordrhein-Westfalen stellen nach § 14 Abs. 9 Satz 2 LBG NRW auf den Tag der Antragstellung ab, wenn die Einstellung binnen eines Jahres folgt. Der zweite Punkt ist die Gesundheit. Der Prognosemaßstab wurde 2013 zugunsten der Bewerberinnen und Bewerber abgesenkt, gilt aber weiterhin für einen Zeitraum von Jahrzehnten. Der dritte Punkt ist die Laufbahnbefähigung: Ein passender Hochschulabschluss allein genügt nicht, wenn die Laufbahn einen Vorbereitungsdienst voraussetzt. Wer aus der Privatwirtschaft kommt, sollte prüfen, ob die angestrebte Laufbahn den Weg über § 26 BLV für andere Bewerberinnen und Bewerber oder über eine Laufbahn besonderer Fachrichtung eröffnet. Aktuelle Stellen mit Beamtenstatus listet [Beamtenstellen](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte), den Einstieg über den Vorbereitungsdienst zeigt [Ausbildung und Vorbereitungsdienst](/ausbildung). ### Häufige Fragen **Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Beamter zu werden?** § 7 Abs. 1 BeamtStG nennt drei Punkte: die deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Abs. 1 GG oder die eines EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Vertragsstaats oder eines Drittstaats mit vertraglichem Anerkennungsanspruch; die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten; und die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung. Hinzu kommen die gesundheitliche Eignung und in fast allen Ländern eine Höchstaltersgrenze. Für Bundesbeamte gilt wortgleich § 7 Abs. 1 BBG. **Wie lange dauert die Probezeit als Beamter auf Probe?** Beim Bund dauert sie nach § 37 Abs. 1 BLV grundsätzlich drei Jahre, die Mindestprobezeit beträgt ein Jahr. Hauptberufliche Tätigkeiten können nach § 38 BLV angerechnet werden. § 11 Abs. 2 BBG verlangt die Umwandlung in ein Lebenszeitverhältnis spätestens nach fünf Jahren, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Für Landes- und Kommunalbeamte setzt § 10 BeamtStG den Rahmen: mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre, mit Abweichungen nach Landesrecht. **Kann ich ohne EU-Staatsangehörigkeit verbeamtet werden?** Nur ausnahmsweise. § 7 Abs. 3 BeamtStG lässt Abweichungen zu, wenn für die Gewinnung der Bewerberin oder des Bewerbers ein dringendes dienstliches Interesse besteht oder bei Hochschullehrenden und wissenschaftlichem Personal andere wichtige Gründe vorliegen. Über die Ausnahme entscheidet die zuständige Stelle, beim Bund nach § 7 Abs. 3 BBG das Bundesministerium des Innern. Für Ämter mit hoheitlichen Aufgaben verlangt § 7 Abs. 2 BeamtStG zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit. **Was steht in der Ernennungsurkunde?** § 8 Abs. 2 BeamtStG schreibt den Inhalt vor. Bei der Begründung des Beamtenverhältnisses müssen die Wörter „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ enthalten sein, dazu der Zusatz „auf Lebenszeit“, „auf Probe“, „auf Widerruf“, „auf Zeit“ oder „als Ehrenbeamtin“ beziehungsweise „als Ehrenbeamter“. Bei der Verleihung eines Amtes steht die Amtsbezeichnung darin. Die Ernennung wird mit Aushändigung der Urkunde wirksam; eine Rückdatierung ist nach § 8 Abs. 4 BeamtStG unzulässig und unwirksam. **Werde ich automatisch Beamter auf Lebenszeit?** Nein. Die Umwandlung setzt voraus, dass Sie sich bewährt haben. Beim Bund gilt nach § 11 Abs. 1 BBG für die Bewährungsfeststellung ein strenger Maßstab; § 37 Abs. 2 BLV verlangt, dass Sie wechselnde Anforderungen Ihrer Laufbahn erfüllen können. Wer sich nicht in vollem Umfang bewährt hat, wird nach § 37 Abs. 6 BLV spätestens mit Ablauf der Probezeit entlassen. Bei Zweifeln kann die Probezeit nach § 37 Abs. 5 BLV verlängert werden. ### Quellen - § 4 BeamtStG Arten des Beamtenverhältnisses (gesetze-im-internet.de): https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__4.html (Abruf 7.9.2026) - § 7 BeamtStG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html (Abruf 7.9.2026) - § 8 BeamtStG Ernennung: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__8.html (Abruf 7.9.2026) - § 9 BeamtStG Kriterien der Ernennung: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__9.html (Abruf 7.9.2026) - § 10 BeamtStG Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__10.html (Abruf 7.9.2026) - § 7 BBG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html (Abruf 7.9.2026) - § 9 BBG Auswahlkriterien: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__9.html (Abruf 7.9.2026) - § 11 BBG Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit: https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__11.html (Abruf 7.9.2026) - § 37 BLV Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung: https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2026/__37.html (Abruf 7.9.2026) - § 38 BLV Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten: https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2026/__38.html (Abruf 7.9.2026) - § 39 BLV Verlängerung der Probezeit: https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2026/__39.html (Abruf 7.9.2026) - § 5 BLV Schwerbehinderte Menschen: https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2026/__5.html (Abruf 7.9.2026) --- ## Vorstellungsgespräch in der Behörde: Wer fragt und was zählt URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/vorstellungsgespraech-behoerde-auswahlkommission Kategorie: Bewerbung Themen: Vorstellungsgespräch, Auswahlverfahren, Personalrat Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Behörden führen strukturierte Interviews: gleiche Fragen, gleiche Reihenfolge, schriftliche Bewertung je Anforderungsmerkmal. In der Kommission sitzen nach Angaben von karriere.bund.de Personalstelle, Fachbereich, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung. Bewertet wird ausschließlich, was in der Ausschreibung als Anforderung steht; Sympathie ist unzulässig, weil Art. 33 Abs. 2 GG nur Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zulässt. Fragen nach Schwangerschaft oder Familienaufgaben sind nach § 7 Abs. 2 BGleiG verboten. Auf der Seite „Bewerben in der Bundesverwaltung“ nennt karriere.bund.de, wer Sie im Gespräch erwartet: „eine Expertin oder ein Experte für Personalthemen, eine Person aus dem Fachbereich, die Gleichstellungsbeauftragte, gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung und eine Person aus dem Personalrat“. Fünf Personen, fünf Rollen, ein Protokoll. Und ein Satz auf derselben Seite, der die ganze Logik erklärt: „Bauchgefühl und persönliche Sympathien zählen hier nicht.“ ### Wer sitzt in der Auswahlkommission und warum? Jede Person am Tisch ist aus einem anderen Rechtsgrund dort. Das ist kein Gremium, das gemeinsam ein Bauchgefühl entwickelt, sondern eine Zusammenkunft von Zuständigkeiten. | Rolle | Rechtsgrundlage (Bund) | Worauf diese Person achtet | | --- | --- | --- | | Personalstelle | Verfahrensverantwortung der Dienststelle, § 8 BBG | Ablauf, Gleichbehandlung, Dokumentation, formale Voraussetzungen | | Fachbereich | fachliche Bewertung nach Art. 33 Abs. 2 GG | Ob Sie die Aufgaben der Stelle tatsächlich erledigen können | | Gleichstellungsbeauftragte | § 27 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BGleiG | Unzulässige Fragen, Bewertung nach § 9 BGleiG, paritätische Besetzung | | Personalrat | § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG | Ob die Einstellung mitbestimmungsfähig zustande kommt | | Schwerbehindertenvertretung | § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX | Ob Nachteilsausgleiche und Einladungspflicht beachtet werden | Die Gleichstellungsbeauftragte ist nach § 27 Abs. 3 BGleiG sogar vor dem Personalrat zu beteiligen. Auswahlkommissionen sollen nach § 7 Abs. 3 BGleiG geschlechterparitätisch besetzt sein; ist das aus triftigen Gründen nicht möglich, sind die Gründe aktenkundig zu machen. Wenn Sie also drei Frauen und zwei Männern gegenübersitzen, ist das kein Zufall, sondern eine Vorgabe. Wichtig für Ihre Erwartung: Die Kommission entscheidet nicht. Sie bewertet und empfiehlt. Die Auswahlentscheidung trifft die Dienststelle, und erst danach beginnt die Mitbestimmung des [Personalrats](/infocenter/glossar#personalrat) nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG. Der Personalrat kann seine Zustimmung nach § 78 Abs. 5 BPersVG verweigern, etwa wenn die Maßnahme gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag verstößt. ### Was ist ein strukturiertes Interview? Ein strukturiertes Interview ist ein Gespräch, dessen Fragen vor dem ersten Termin schriftlich feststehen und allen Bewerberinnen und Bewerbern in gleicher Formulierung und Reihenfolge gestellt werden. karriere.bund.de beschreibt es so: „Dafür gibt es dann auch strukturierte Interviews, die für alle Bewerberinnen und Bewerber eines Auswahlverfahrens identisch sind.“ Der Grund ist verfassungsrechtlich. Art. 33 Abs. 2 GG lautet: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Für Beamtinnen und Beamte wiederholt § 9 BBG diesen Maßstab und verbietet ausdrücklich die Berücksichtigung von Geschlecht, Abstammung, Behinderung, Religion, politischer Anschauung, Herkunft, „Beziehungen“ oder sexueller Identität; § 9 BeamtStG gilt gleichlautend für die Länder. Ein Vergleich nach diesem Maßstab funktioniert nur, wenn alle dieselbe Prüfung durchlaufen. Praktisch bedeutet das drei Dinge. Erstens wird mitgeschrieben, oft von jeder Person am Tisch getrennt. Zweitens wird jede Antwort einem Anforderungsmerkmal aus der Ausschreibung zugeordnet und dort bewertet. Drittens ist Ihre lockere Unterhaltung mit der Fachperson über den gemeinsamen Heimatort für die Bewertung wertlos, weil es dafür kein Merkmal gibt. Was das Prinzip der [Bestenauslese](/infocenter/glossar#bestenauslese) im gesamten Verfahren bedeutet, steht im Beitrag zur [Bewerbung im öffentlichen Dienst](/infocenter/bewerbung-oeffentlicher-dienst-ablauf-fristen-auswahlverfahren). ### Welche Fragen kommen und was wird damit gemessen? Die Fragen leiten sich aus dem Anforderungsprofil ab. Nach § 6 Abs. 3 BGleiG müssen Arbeitsplatzausschreibungen des Bundes „die Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes festlegen“. Die Ausschreibung ist damit Ihr Fragenkatalog im Rohzustand. Ein Beispiel: Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sucht unter der Kennziffer THW-2026-258 eine Sachbearbeitung Haushalt und Beschaffung in Bonn (Bewerbungsfrist 5. Oktober 2026, veröffentlicht auf service.bund.de). Im Anforderungsprofil stehen unter anderem „Vertiefte Kenntnisse im Bundeshaushaltsrechts und in Vergabeverfahren“, „Team- und Kommunikationsfähigkeit“ sowie „Diversity- und Gender-Kompetenz“. Aus jedem dieser Punkte wird eine Frage. | Typische Frage | Gemessenes Merkmal | Was die Kommission hören will | | --- | --- | --- | | Warum bewerben Sie sich gerade auf diese Stelle in dieser Behörde? | Motivation, Kenntnis des Aufgabenbereichs | Bezug zum gesetzlichen Auftrag der Behörde, nicht zur Sicherheit des Arbeitsplatzes | | Beschreiben Sie eine Aufgabe aus Ihrer bisherigen Tätigkeit, die dieser Stelle entspricht. | fachliche Leistung, einschlägige Erfahrung | Eine konkrete Situation mit Ihrer Rolle, Ihrem Vorgehen und dem Ergebnis | | Wie gehen Sie vor, wenn eine Rechtsvorschrift für Ihren Fall keine eindeutige Lösung vorgibt? | Rechtsanwendung, Sorgfalt | Auslegung, Rückfrage bei der Fachaufsicht, Aktenvermerk statt Bauchentscheidung | | Eine Bürgerin beschwert sich lautstark über einen Bescheid, den Sie geschrieben haben. Was tun Sie? | Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit | Zuhören, Sachverhalt trennen von Ton, Rechtsbehelf erklären | | Sie erhalten drei Vorgänge mit derselben Frist. Wie priorisieren Sie? | Arbeitsorganisation | Kriterium für die Reihenfolge, frühe Rückmeldung an die Leitung | | Was verstehen Sie unter Diversity-Kompetenz in Ihrer täglichen Arbeit? | Merkmal aus der Ausschreibung | Ein Beispiel aus Ihrer Praxis, keine Definition aus dem Lehrbuch | Die zweite Zeile ist die wichtigste. Fast jede Kommission fragt nach einer konkreten Situation, und fast jede Absage begründet sich damit, dass Antworten allgemein blieben. „Ich arbeite gerne im Team“ trägt kein Merkmal. „In der Vergabestelle habe ich mit dem Rechnungsprüfungsamt einen Zeitplan für die Ausschreibung abgestimmt, weil wir sonst die Frist gerissen hätten“ trägt zwei. ### Welche Fragen sind unzulässig? § 7 Abs. 2 BGleiG verbietet in Vorstellungsgesprächen und besonderen Auswahlverfahren „insbesondere Fragen nach dem Familienstand, einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft sowie nach bestehenden oder geplanten Familien- oder Pflegeaufgaben“. § 7 Abs. 1 AGG verbietet jede Benachteiligung wegen der in § 1 AGG genannten Gründe, darunter Alter, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung und sexuelle Identität. § 11 AGG erstreckt das Verbot auf die Ausschreibung selbst. Auf eine unzulässige Frage müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten; eine falsche Antwort begründet später keine Anfechtung des Vertrags. Praktisch hilfreicher ist eine Rückfrage nach dem Bezug zur Stelle, weil die Gleichstellungsbeauftragte dann in der Regel eingreift. Genau dafür sitzt sie im Raum. Ebenso ausgeschlossen ist nach § 9 Abs. 2 BGleiG die vergleichende Bewertung von Unterbrechungen der Berufstätigkeit wegen Familien- oder Pflegeaufgaben, von reduzierter Arbeitszeit und von der Absicht, künftig Arbeitszeit zu reduzieren. Wer aus der Elternzeit kommt oder in [Teilzeit](/jobs?arbeitszeit=teilzeit) arbeiten will, muss das nicht verbergen. Wird trotzdem benachteiligt, greift § 22 AGG: Wer Indizien für eine Benachteiligung beweist, zwingt den Arbeitgeber zum Gegenbeweis. Ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG muss allerdings innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Ablehnung schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG). ### So bereiten Sie sich auf die Kommission vor 1. Die Ausschreibung in Muss- und Kann-Kriterien zerlegen. karriere.bund.de beschreibt diese Unterscheidung ausdrücklich; Kann-Kriterien erkennen Sie an „idealerweise“, „wünschenswert“ oder „von Vorteil“. 2. Zu jedem Muss-Kriterium eine Berufssituation notieren: Ausgangslage, Ihre Aufgabe, Ihr Vorgehen, das Ergebnis. Vier Sätze genügen, mehr merken Sie sich ohnehin nicht. 3. Den gesetzlichen Auftrag der Behörde nachlesen. In der Ausschreibung des Bundesverwaltungsamts unter der Kennziffer BVA-2026-090 für eine Sachbearbeitung im Bereich Travel Management System steht der Aufgabenzuschnitt bis hin zur Betreuung der Kundenbehörden; wer das gelesen hat, redet nicht über „Verwaltung im Allgemeinen“. 4. Die Entgeltgruppe der Stelle prüfen und Ihre Nachweise über Berufserfahrung bereithalten. Die Gruppe steht in der Ausschreibung, die [Stufe verhandeln Sie nach der Zusage](/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung), nicht im Gespräch. 5. Zwei eigene Fragen vorbereiten, die zur Stelle passen: Wie ist das Sachgebiet aufgestellt, wie läuft die Einarbeitung. Fragen zur Bezahlung erübrigen sich, weil [die Tabelle](/infocenter/tabellen/tvoed-bund) sie beantwortet. 6. Nach dem Gespräch nichts nachreichen, was nicht angefordert wurde. Was nach Fristende eingeht, bleibt in der Regel unberücksichtigt; die Regeln dazu stehen im Beitrag zu den [Bewerbungsfristen im öffentlichen Dienst](/infocenter/bewerbungsfristen-oeffentlicher-dienst). ### Was das Gespräch in der Behörde von dem in der Wirtschaft trennt Wer aus der Wirtschaft kommt, verkauft im Gespräch sich selbst und wartet auf Nachfragen. In der Behörde gibt es keine Nachfragen, jedenfalls keine, die vom Katalog abweichen. Wenn Sie ein Merkmal nicht ansprechen, bleibt das Feld im Bewertungsbogen leer, und niemand am Tisch darf es für Sie füllen. Antworten Sie deshalb so, dass in jeder Antwort mindestens eine überprüfbare Tatsache steht. Der zweite Fehler ist die Annahme, ein sympathisches Gespräch sei ein gutes Gespräch. Bewertet wird die Antwort, nicht der Eindruck. Und der dritte betrifft die Zeit danach: Zwischen Gespräch und Zusage liegen die Auswertung, die Auswahlentscheidung, die Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragter, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung sowie oft die haushaltsrechtliche Freigabe der Stelle. Wer nach zwei Wochen keine Antwort hat, ist nicht abgelehnt, sondern mitten im Verfahren. Für Stellen, auf die Sie sich parallel bewerben wollen, hilft die Übersicht der offenen [Stellen beim Bund](/jobs/arbeitgebertyp/bund). ### Häufige Fragen **Wer sitzt im Vorstellungsgespräch bei einer Behörde?** Nach karriere.bund.de sind das im Regelfall eine Person aus dem Personalbereich, eine Person aus dem Fachbereich, die Gleichstellungsbeauftragte, ein Mitglied des Personalrats und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung. Die Fachperson prüft das Fachliche, die Personalstelle achtet auf das Verfahren, die drei Vertretungen wachen darüber, dass niemand benachteiligt wird. Stimmberechtigt ist die Kommission nicht; die Auswahlentscheidung trifft die Dienststelle. **Warum bekommen alle Bewerber dieselben Fragen gestellt?** Weil Art. 33 Abs. 2 GG nur Eignung, Befähigung und fachliche Leistung als Auswahlkriterien zulässt. Ein Vergleich ist nur möglich, wenn alle dieselbe Aufgabe bekommen. Deshalb legt die Behörde den Fragenkatalog vor dem ersten Gespräch fest, stellt die Fragen in gleicher Reihenfolge und hält die Antworten fest. Das schützt auch Sie: Ohne dokumentierte Bewertung könnte eine Absage vor Gericht nicht begründet werden. **Welche Fragen darf die Auswahlkommission nicht stellen?** Nach § 7 Abs. 2 BGleiG sind Fragen nach dem Familienstand, einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft und nach bestehenden oder geplanten Familien- oder Pflegeaufgaben unzulässig. Aus § 7 Abs. 1 AGG folgt zudem, dass niemand wegen Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität benachteiligt werden darf. Auf eine unzulässige Frage müssen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten. **Kann ich mich auf ein Vorstellungsgespräch in der Verwaltung vorbereiten?** Ja, und zwar gezielter als in der Privatwirtschaft. Die Ausschreibung nennt das Anforderungsprofil, und genau daraus baut die Behörde ihre Fragen. Nach § 6 Abs. 3 BGleiG muss jede Ausschreibung des Bundes die Anforderungen des Arbeitsplatzes festlegen. Wer zu jedem Muss-Kriterium eine belegte Berufssituation vorbereitet, hat für die meisten Fragen eine Antwort. **Darf die Schwerbehindertenvertretung am Gespräch teilnehmen?** Ja. Nach § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen das Recht auf Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber nach § 165 Satz 3 SGB IX zudem einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. ### Quellen - Grundgesetz Art. 33 Abs. 2 (gesetze-im-internet.de): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html (Abruf 7.9.2026) - Bundesbeamtengesetz § 9 (Auswahlkriterien) und § 8 (Stellenausschreibung): https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__9.html (Abruf 7.9.2026) - Beamtenstatusgesetz § 9 (Kriterien der Ernennung): https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__9.html (Abruf 7.9.2026) - Bundespersonalvertretungsgesetz § 78 (Mitbestimmung in Personalangelegenheiten): https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__78.html (Abruf 7.9.2026) - Bundesgleichstellungsgesetz §§ 6, 7 und 9 (Ausschreibung, Bewerbungsgespräche, Qualifikation): https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/__7.html (Abruf 7.9.2026) - SGB IX § 178 Abs. 2 (Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) und § 165 (Pflichten öffentlicher Arbeitgeber): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html (Abruf 7.9.2026) - AGG §§ 7, 11, 15 und 22 (Benachteiligungsverbot, Ausschreibung, Entschädigung, Beweislast): https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__7.html (Abruf 7.9.2026) - karriere.bund.de: Bewerben in der Bundesverwaltung (Zusammensetzung der Kommission, Bestenauslese): https://www.karriere.bund.de/arbeiten-bei-uns/alles-zur-bewerbung (Abruf 7.9.2026) - service.bund.de, Ausschreibung Bundesverwaltungsamt, Kennziffer BVA-2026-090, Bewerbungsfrist 28.9.2026: https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/editor/Bundesverwaltungsamt/2026/09/6631185.html (Abruf 7.9.2026) - service.bund.de, Ausschreibung Technisches Hilfswerk, Kennziffer THW-2026-258, Bewerbungsfrist 5.10.2026: https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/editor/BVA-THW/2026/09/6631137.html (Abruf 7.9.2026) --- ## Eingruppierung: So entsteht Ihre Entgeltgruppe aus der Tätigkeit URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/eingruppierung-entgeltordnung-taetigkeitsmerkmale Kategorie: Gehalt & Tarif Themen: Eingruppierung, Entgeltgruppe, TVöD, TV-L Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Nach § 12 TVöD und § 12 TV-L sind Sie in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen Ihre gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht; das ist der Fall, wenn mindestens die Hälfte der Arbeitsvorgänge die Merkmale erfüllt. Die Merkmale stehen in der Entgeltordnung: gründliche Fachkenntnisse führen zu E 5, gründliche und vielseitige zu E 6, selbständige Leistungen zu E 9a, umfassende Fachkenntnisse oder ein Bachelor zu E 9b, eine wissenschaftliche Hochschulbildung zu E 13. In E 9b Stufe 3 sind das 4.203,56 € im TVöD VKA. „Sachbearbeitung Wohngeld, Entgeltgruppe 9a TVöD“ steht in der Ausschreibung, und drei Zeilen weiter „Sachbearbeitung Bauordnung, Entgeltgruppe 9c“. Beide Stellen verlangen eine Verwaltungsausbildung, beide sitzen im selben Rathaus, und doch liegen in Stufe 3 des TVöD VKA 497,09 € brutto im Monat zwischen ihnen: 4.097,67 € gegenüber 4.594,76 €. Der Unterschied entsteht nicht durch Abschluss oder Berufsjahre, sondern durch die Tätigkeit selbst. Wie sie bewertet wird, regeln § 12 TVöD, § 12 TV-L und die Entgeltordnungen. ### Wer legt meine Entgeltgruppe fest? Niemand legt sie frei fest. Nach § 12 TVöD (Bund und VKA) und § 12 TV-L sind Sie in der Entgeltgruppe eingruppiert, „deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht“. Juristen nennen das Tarifautomatik: Die [Eingruppierung](/infocenter/glossar#eingruppierung) folgt aus der Tätigkeit, der Arbeitgeber stellt sie nur fest. Deshalb ist die Entgeltgruppe nicht verhandelbar, aber überprüfbar. Beim Bund muss sie nach § 12 Abs. 3 TVöD im Arbeitsvertrag stehen, bei den Ländern nach § 12 Abs. 2 TV-L. Gemessen wird in Arbeitsvorgängen. Ein Arbeitsvorgang ist nach der Protokollerklärung zu § 12 eine Arbeitsleistung einschließlich Zusammenhangsarbeiten, die zu einem „bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis“ führt, zum Beispiel die unterschriftsreife Bearbeitung eines Antrags oder eines Widerspruchs. Die gesamte Tätigkeit entspricht einer Entgeltgruppe, wenn „zeitlich mindestens zur Hälfte“ Arbeitsvorgänge anfallen, die deren Merkmale erfüllen. Einzelne Merkmale nennen ein anderes Maß, etwa ein Viertel, ein Fünftel oder ein Drittel; dann gilt dieses. Wie die Entgeltgruppen zu Laufbahnen und Abschlüssen passen, zeigt der Beitrag [Entgeltgruppen erklärt](/infocenter/entgeltgruppen-erklaert-e13-a11-laufbahnen). ### Was bedeuten die Tätigkeitsmerkmale? Die Entgeltordnung beschreibt jede Gruppe des Verwaltungsdienstes mit Begriffen, die aufeinander aufbauen. Die Definitionen stammen aus Teil A Abschnitt I Ziffer 3 und 4 der Entgeltordnung (VKA) und aus Teil I der Entgeltordnung zum TV-L; beide verwenden nahezu denselben Wortlaut. | Tätigkeitsmerkmal | Definition der Entgeltordnung | TVöD VKA | TV-L | | --- | --- | --- | --- | | Einfache Tätigkeiten | keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung, die über eine sehr kurze Einweisung hinausgeht | E 2 | E 2 | | Eingehende fachliche Einarbeitung | hebt sich aus E 2 heraus | E 3 | E 3 | | Gründliche Fachkenntnisse | nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen des Aufgabenkreises | E 5 (zu einem Viertel: E 4) | E 5 (zu einem Viertel: E 4) | | Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und entsprechende Tätigkeit | anerkannter Ausbildungsberuf mit mindestens drei Jahren Ausbildungsdauer | E 5 | E 5 | | Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse | müssen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung beziehen; der Aufgabenkreis ist aber nur damit ordnungsgemäß zu bearbeiten | E 6 | E 6 | | Selbständige Leistungen | selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; leichte geistige Arbeit reicht nicht | E 7 (ein Fünftel), E 8 (ein Drittel), E 9a (mindestens die Hälfte) | E 8 (ein Drittel), E 9a (mindestens die Hälfte) | | Gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen | Steigerung gegenüber E 6 bis E 9a der Tiefe und der Breite nach | E 9b | E 9b Fallgruppe 2 | | Abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit | Bachelor oder FH-Diplom, Mindeststudienzeit sechs Semester | E 9b | E 9b Fallgruppe 3 | | Besonders verantwortungsvoll | hebt sich aus E 9b heraus | E 9c | E 9b Fallgruppe 1 | | Besondere Schwierigkeit und Bedeutung | hebt sich aus E 9c (VKA) bzw. E 9b Fallgruppe 1 (TV-L) heraus | E 10 (ein Drittel), E 11 (mindestens die Hälfte) | E 10 (ein Drittel), E 11 (mindestens die Hälfte) | | Maß der Verantwortung erheblich herausgehoben | hebt sich aus E 11 heraus | E 12 | E 12 | | Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit | Master, Universitätsdiplom, erste Staatsprüfung oder Magister; mehr als sechs Semester | E 13 | E 13 | | Besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus E 13 | zu einem Drittel oder Unterstellung von mindestens drei Beschäftigten ab E 13 | E 14 | E 14 | | Erheblich herausgehobene Verantwortung aus E 13 bzw. E 14 | oder Unterstellung von mindestens fünf Beschäftigten ab E 13 | E 15 | E 15 | Zwei Abweichungen fallen auf. Der TV-L kennt im Verwaltungsdienst keine E 7 und keine E 9c; die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit ist dort die Fallgruppe 1 der E 9b, und E 10 baut darauf auf. Die Definitionen der Hochschulbildung stammen aus den Protokollerklärungen Nr. 1 und Nr. 11 zu Teil I der Entgeltordnung zum TV-L; ein Bachelor gilt danach auch dann nicht als wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn mehr als sechs Semester vorgeschrieben sind. Für Berufe außerhalb der allgemeinen Verwaltung, etwa IT, Ingenieurwesen, Sozialdienst oder Pflege, gelten eigene Abschnitte mit eigenen Merkmalen. ### Was ist die Entgeltgruppe in Euro wert? Die Tabelle zeigt Stufe 3, in der viele Beschäftigte mit Berufserfahrung eingestellt werden, brutto pro Monat nach den Tabellen TVöD VKA ab 1.5.2026 und TV-L ab 1.4.2026. | Entgeltgruppe | Typisches Merkmal im Verwaltungsdienst | TVöD VKA, Stufe 3 | TV-L, Stufe 3 | | --- | --- | --- | --- | | E 5 | gründliche Fachkenntnisse oder dreijährige Ausbildung | 3.449,05 € | 3.430,99 € | | E 6 | gründliche und vielseitige Fachkenntnisse | 3.580,46 € | 3.547,20 € | | E 8 | ein Drittel selbständige Leistungen | 3.843,36 € | 3.795,52 € | | E 9a | selbständige Leistungen | 4.097,67 € | 3.925,58 € | | E 9b | umfassende Fachkenntnisse oder Hochschulbildung | 4.203,56 € | 4.035,07 € | | E 9c | besonders verantwortungsvoll | 4.594,76 € | nicht vorhanden | | E 11 | besondere Schwierigkeit und Bedeutung | 5.046,03 € | 4.748,43 € | | E 13 | wissenschaftliche Hochschulbildung | 5.709,87 € | 5.366,89 € | Alle Stufen und Gruppen stehen in den Tabellen [TVöD VKA](/infocenter/tabellen/tvoed-vka) und [TV-L](/infocenter/tabellen/tv-l). Welche Stufe Sie innerhalb der Gruppe erhalten, richtet sich nach Ihrer Berufserfahrung; dazu der Beitrag zur [Stufenzuordnung bei Neueinstellung](/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung). ### Wie wird eine Stelle bewertet? Die Bewertung folgt einem festen Verfahren, das sich aus § 12 und den Protokollerklärungen ergibt. Es lässt sich auch auf die eigene Stelle anwenden. 1. Den Aufgabenkreis in Arbeitsvorgänge zerlegen. Maßstab ist das abgrenzbare Arbeitsergebnis, nicht der einzelne Handgriff; ein Arbeitsvorgang darf nach der Protokollerklärung hinsichtlich seiner Anforderungen nicht zeitlich aufgespalten werden. 2. Den Zeitanteil jedes Arbeitsvorgangs an der Gesamttätigkeit schätzen, in der Regel aus der Stellenbeschreibung. 3. Jeden Arbeitsvorgang für sich an den Tätigkeitsmerkmalen messen: Erfordert er gründliche Fachkenntnisse, selbständige Leistungen, besondere Verantwortung? 4. Die Zeitanteile der Arbeitsvorgänge addieren, die ein Merkmal erfüllen. Mindestens die Hälfte ergibt die Entgeltgruppe; für Merkmale mit eigenem Maß (ein Viertel, ein Fünftel, ein Drittel) gilt dieses. 5. Die Heraushebungsmerkmale der Reihe nach prüfen. E 9c setzt E 9b voraus, E 10 und E 11 setzen E 9c voraus, E 12 setzt E 11 voraus. Nach § 12 gilt das Heraushebungsmerkmal selbst als Anforderung, die das zeitliche Maß erfüllen muss. 6. Persönliche Voraussetzungen prüfen, wenn das Merkmal sie verlangt, etwa den Hochschulabschluss oder die dreijährige Ausbildung. Alternativ nennen die Merkmale „sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben“. Ein Beispiel: Eine Sachbearbeiterin im Wohngeldamt bearbeitet zu 60 Prozent Anträge unterschriftsreif, wozu sie das Wohngeldgesetz kennen und Einkommen selbständig ermitteln muss, und erteilt zu 40 Prozent telefonische Auskünfte. Der erste Arbeitsvorgang erfordert gründliche und vielseitige Fachkenntnisse sowie selbständige Leistungen, der zweite nur gründliche Fachkenntnisse. Da der erste mehr als die Hälfte ausmacht, ist die Tätigkeit im TVöD VKA nach E 9a zu bewerten. Sinkt der Anteil der Antragsbearbeitung auf 30 Prozent, bleibt E 8, weil selbständige Leistungen dann nur noch zu einem Drittel anfallen. Typische Stellen dieser Art zeigt der Beitrag zur [Sachbearbeitung in der Verwaltung](/infocenter/sachbearbeiter-verwaltung-aufgaben-gehalt). ### Abschluss oder Tätigkeit: Was zählt mehr? Die Tätigkeit. Jedes Merkmal mit Abschluss verlangt zusätzlich eine „entsprechende Tätigkeit“. Wer mit Master eine Stelle ausübt, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, ist in E 6 eingruppiert, nicht in E 13. Umgekehrt öffnet die Formel von den „sonstigen Beschäftigten mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen“ die Gruppen E 9b und E 13 auch ohne den formalen Abschluss, wenn die Tätigkeit dem Niveau entspricht. Für die [Stellen für Quereinsteiger](/jobs?quereinstieg=1) ist das die entscheidende Klausel. Der Abschluss wirkt aber an einer Stelle unmittelbar: Die Fallgruppe „abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit“ setzt kein weiteres Merkmal voraus. Eine Bachelor-Absolventin in einer Tätigkeit, die typischerweise Hochschulbildung erfordert, ist in E 9b, ohne dass gründliche, umfassende Fachkenntnisse einzeln nachgewiesen werden müssen. Für IT-Berufe gelten in der Entgeltordnung (VKA) eigene Merkmale: E 6 für Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit, E 10 für eine einschlägige Hochschulbildung, darüber E 11 bis E 13 nach besonderen Leistungen, Schwierigkeit und Verantwortung. Einzelheiten dazu stehen im Beitrag zum [IT-Quereinstieg in Behörden](/infocenter/quereinstieg-it-oeffentlicher-dienst). ### Gewachsene Aufgaben ohne neue Bewertung Die Tarifautomatik wirkt in beide Richtungen. Beschäftigte, die dauerhaft höherwertige Aufgaben übernehmen, haben Anspruch auf die höhere Entgeltgruppe, auch wenn der Arbeitsvertrag noch die alte nennt. Der Weg dorthin führt über einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung und eine neue Stellenbewertung; wie das abläuft, steht im Beitrag zur [Höhergruppierung](/infocenter/hoehergruppierung-stellenbewertung-antrag). Nach § 37 TVöD und § 37 TV-L verfallen Ansprüche, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden; die Differenz für frühere Monate ist dann verloren. Werden höherwertige Aufgaben nur vorübergehend übertragen, ändert sich die Eingruppierung nicht. Stattdessen erhalten Sie nach § 14 TVöD eine persönliche Zulage, wenn Sie die Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt haben, rückwirkend ab dem ersten Tag. Bei der Einstellung selbst ist die Stellenbewertung bereits abgeschlossen; hier lohnt sich der Blick in die Stellenbeschreibung, ob die genannten Aufgaben die Merkmale der ausgeschriebenen Gruppe wirklich tragen. Was sich beim Gehalt trotz feststehender Entgeltgruppe noch bewegen lässt, zeigt der Beitrag [Gehalt verhandeln im öffentlichen Dienst](/infocenter/gehalt-verhandeln-oeffentlicher-dienst). ### Häufige Fragen **Wer entscheidet über meine Entgeltgruppe im öffentlichen Dienst?** Niemand entscheidet frei darüber. Nach § 12 TVöD und § 12 TV-L sind Sie in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen Ihre gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Der Arbeitgeber bewertet die Stelle anhand der Entgeltordnung und gibt die Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag an. Ist die Bewertung falsch, haben Sie Anspruch auf die zutreffende Gruppe; die Entgeltgruppe ist deshalb nicht verhandelbar, aber überprüfbar. **Was bedeutet „gründliche und vielseitige Fachkenntnisse“?** Gründliche Fachkenntnisse sind nach der Entgeltordnung nähere Kenntnisse von Rechtsvorschriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen des Aufgabenkreises. Vielseitig werden sie, wenn der Aufgabenkreis so gestaltet ist, dass er nur mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann; sie müssen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung beziehen. Im Verwaltungsdienst führt dieses Merkmal zu E 6, bei TVöD VKA und TV-L gleichermaßen. **Bekomme ich mit Bachelor automatisch E 9b?** Nein. Das Tätigkeitsmerkmal verlangt eine abgeschlossene Hochschulbildung „und entsprechende Tätigkeit“. Wer mit Bachelor eine Stelle mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen ausübt, ist in E 6 eingruppiert. Umgekehrt können sonstige Beschäftigte ohne Abschluss E 9b erreichen, wenn sie aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben oder wenn ihre Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert. **Was ist der Unterschied zwischen E 9a, E 9b und E 9c?** Im Verwaltungsdienst des TVöD VKA erfordert E 9a selbständige Leistungen, E 9b gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen oder eine abgeschlossene Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit, und E 9c eine aus E 9b herausgehobene, besonders verantwortungsvolle Tätigkeit. Der TV-L kennt kein E 9c; dort ist die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit die Fallgruppe 1 der E 9b. In Stufe 3 TVöD VKA liegen E 9a bei 4.097,67 €, E 9b bei 4.203,56 € und E 9c bei 4.594,76 €. ### Quellen - Anlage 1 zum TVöD, Entgeltordnung (VKA), Teil A Abschnitt I (VKA-Broschüre Verwaltung, 10. Auflage 2025): https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/250406_TVoeD_Verwaltung.pdf (Stand 1.1.2025) - TVöD Allgemeiner Teil, § 12 (Bund), § 12 (VKA), § 14, § 37 (Lesefassung VKA): https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/TVoeD_AT_AETV_22_Lesefassung_Stand_01_01_2026.pdf (Stand 1.1.2026) - Anlage A zum TV-L, Entgeltordnung, Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst (TdL): https://www.tdl-online.de/fileadmin/user_upload/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._13_Homepage.pdf (Fassung des ÄTV Nr. 13) - TV-L § 12 Eingruppierung (TdL, i. d. F. des ÄTV Nr. 14): https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/260812_TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._14_VT.pdf (Fassung vom 14.2.2026) - Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json): https://staatsjobs.com/infocenter/tabellen/tvoed-vka (Stand 1.5.2026) - Entgelttabelle TV-L (data/pay-tables/TV_L-2026-04-01.json): https://staatsjobs.com/infocenter/tabellen/tv-l (Stand 1.4.2026) --- ## Stufenzuordnung bei Neueinstellung: Welche Stufe Ihnen zusteht URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung Kategorie: Gehalt & Tarif Themen: Stufen, Eingruppierung, TVöD, TV-L, Gehaltsverhandlung Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Bei der Einstellung nach TVöD oder TV-L beginnen Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung in Stufe 1. Mindestens ein Jahr einschlägige Erfahrung führt zu Stufe 2, mindestens drei Jahre zu Stufe 3; im TV-L ist Stufe 3 dann zwingend, im TVöD gilt sie in der Regel. Mehr als Stufe 3 gibt es über Berufserfahrung nicht, wohl aber über förderliche Zeiten, die Mitnahme einer Stufe aus dem öffentlichen Dienst oder eine Vorweggewährung. In E 9b TVöD VKA liegen zwischen Stufe 1 und Stufe 3 monatlich 423,72 € brutto. Zwischen Stufe 1 und Stufe 3 der Entgeltgruppe E 9b liegen im TVöD VKA 423,72 € brutto im Monat: 3.779,84 € gegenüber 4.203,56 € nach der Tabelle ab 1.5.2026. Auf das Jahr gerechnet sind das 5.084,64 €, und der Abstand bleibt bei jedem späteren Stufenaufstieg erhalten. Welche Stufe Sie bei der Einstellung erhalten, regelt § 16 TVöD für Bund und Kommunen und § 16 TV-L für die Länder. Die Zuordnung hängt an einem einzigen Begriff: der einschlägigen Berufserfahrung. ### Welche Stufe bekomme ich bei der Einstellung? Ohne einschlägige Berufserfahrung werden Sie der Stufe 1 zugeordnet. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in Stufe 3. So steht es in § 16 Abs. 2 TVöD (Bund und VKA) und in § 16 Abs. 2 TV-L. Ein Unterschied im Wortlaut ist für Sie wichtig. Im TVöD heißt es, bei drei Jahren erfolge „in der Regel“ eine Zuordnung zur Stufe 3; der Arbeitgeber kann also in begründeten Ausnahmefällen abweichen. Im TV-L fehlt diese Einschränkung: Wer nach dem 31. Januar 2010 eingestellt wurde und mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung bei einem anderen Arbeitgeber erworben hat, wird in Stufe 3 eingestellt. Stufe 2 ist in allen drei Tarifverträgen ein Anspruch, kein Ermessen. Mehr als Stufe 3 erreichen Sie über Berufserfahrung allein nicht. Für Stufe 4 und höher gibt es nur drei Wege: die Mitnahme einer Stufe aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, die Anerkennung förderlicher Zeiten oder eine Vorweggewährung. Alle drei stehen weiter unten. Die Bedeutung des Begriffs [Stufe](/infocenter/glossar#stufe) und die Laufzeiten bis zur nächsten Stufe erklärt der Beitrag zum [Stufenaufstieg im TVöD und TV-L](/infocenter/stufenlaufzeit-stufenaufstieg-tvoed-tv-l). ### Was gilt als einschlägige Berufserfahrung? Einschlägige Berufserfahrung ist nach der Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2 TVöD Bund und zu § 16 Abs. 2 TV-L „eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit“. Maßgeblich ist also nicht der Beruf, sondern die Aufgabe, die Sie künftig ausüben. Eine Sachbearbeiterin, die von der Bauaufsicht einer Stadt zur Bauaufsicht eines Landkreises wechselt, bringt einschlägige Erfahrung mit. Ein Industriekaufmann, der künftig Bauanträge prüft, bringt Berufserfahrung mit, aber keine einschlägige. Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung; das steht ausdrücklich in den Protokollerklärungen des TVöD und des TV-L. Ausbildung und Studium sind dagegen keine Berufserfahrung im Sinne der Vorschrift, weil sie keine berufliche Tätigkeit in der Aufgabe darstellen. Ob die Erfahrung aus einem öffentlichen oder privaten Arbeitgeber stammt, ist für Stufe 2 und 3 ohne Bedeutung. Der TV-L kennt eine Besonderheit für Rückkehrer: Wer mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber erworben hat, bekommt diese Zeiten voll angerechnet, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis höchstens sechs Monate liegen, bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ab E 13 höchstens zwölf Monate (§ 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L mit Protokollerklärung Nr. 3). Das betrifft vor allem befristet Beschäftigte an [Hochschulen](/jobs/arbeitgebertyp/hochschule), die mit einem neuen Vertrag weiterbeschäftigt werden. ### Wo unterscheiden sich Bund, VKA und TV-L? Die Grundregel ist überall gleich, die Ausnahmen nicht. Die Tabelle fasst § 16 TVöD Bund, § 16 TVöD VKA und § 16 TV-L zusammen. | Sachverhalt bei Einstellung | TVöD Bund | TVöD VKA | TV-L | | --- | --- | --- | --- | | Keine einschlägige Berufserfahrung | Stufe 1 | Stufe 1 | Stufe 1 | | Mindestens 1 Jahr einschlägig bei anderem Arbeitgeber | Stufe 2 (Abs. 2 Satz 2) | Stufe 2 (Abs. 2 Satz 2) | Stufe 2 (Abs. 2 Satz 3) | | Mindestens 3 Jahre einschlägig bei anderem Arbeitgeber | in der Regel Stufe 3 | in der Regel Stufe 3 | Stufe 3 | | Rückkehr zum selben Arbeitgeber | Stufe und Laufzeit werden fortgeführt, wenn unmittelbarer Anschluss (Abs. 2 Satz 4) | Erworbene Stufe kann berücksichtigt werden (Abs. 2a) | Anrechnung der Zeiten, wenn Lücke höchstens 6 Monate (Abs. 2 Satz 2) | | Wechsel von anderem öffentlichen Arbeitgeber im unmittelbaren Anschluss | Stufe kann ganz oder teilweise berücksichtigt werden (Abs. 3) | Stufe kann ganz oder teilweise berücksichtigt werden (Abs. 2a) | Stufe kann ganz oder teilweise berücksichtigt werden (Abs. 2a) | | Förderliche Zeiten ohne einschlägige Erfahrung | Kann-Regel zur Deckung des Personalbedarfs (Abs. 2 Satz 3) | Kann-Regel zur Deckung des Personalbedarfs (Abs. 2 Satz 3) | Kann-Regel zur Deckung des Personalbedarfs (Abs. 2 Satz 4) | | Vorweggewährung von Stufen | bis zu zwei Stufen (Abs. 6) | nicht in § 16; Stufe 2 bis 4 nach Fachkräfte-RL der VKA | bis zu zwei Stufen (Abs. 5) | Auffällig ist die Lücke bei den Kommunen: § 16 TVöD VKA enthält keine Vorweggewährung. Kommunale Arbeitgeber stützen eine höhere Stufe stattdessen auf die Richtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften. Danach können neu eingestellte Fachkräfte der Entgeltgruppen 5 bis 15 auch ohne Berufserfahrung der Stufe 2 oder 3 zugeordnet werden, in besonderen Fällen der Stufe 4; die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028. Beim Bund erlaubt § 16 Abs. 6 TVöD ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt, im TV-L § 16 Abs. 5. Welche Spielräume sich daraus im Gespräch ergeben, steht im Beitrag [Gehalt verhandeln im öffentlichen Dienst](/infocenter/gehalt-verhandeln-oeffentlicher-dienst). ### Was sind förderliche Zeiten? Förderliche Zeiten sind Zeiten einer früheren beruflichen Tätigkeit, die nicht einschlägig war, aber für die vorgesehene Tätigkeit nützlich ist. Der Arbeitgeber kann sie „bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs“ ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen. Beide Bedingungen müssen vorliegen: Die Behörde muss die Stelle nur schwer besetzen können, und Ihre frühere Tätigkeit muss der neuen nutzen. Ein Beispiel: Ein Softwareentwickler mit fünf Jahren in einem Industrieunternehmen bewirbt sich auf eine E-11-Stelle als Anwendungsbetreuer in einer Stadtverwaltung. Seine Erfahrung ist nicht einschlägig, weil er keine Fachanwendung einer Verwaltung betreut hat. Sie ist aber förderlich. Erkennt die Stadt vier Jahre an, ist die Zuordnung zu Stufe 3 möglich. In E 11 TVöD VKA sind das 5.046,03 € statt 4.269,64 € in Stufe 1, also 776,39 € im Monat. Im TV-L liegt E 11 Stufe 3 bei 4.748,43 €, Stufe 1 bei 4.178,35 €. Weil es eine Ermessensentscheidung ist, gibt es keinen Anspruch, auch nicht auf eine Begründung im Vertrag. Die Personalstelle entscheidet vor der Einstellung und muss dabei den Personalbedarf belegen können. Für Sie heißt das: Der Antrag muss vor Vertragsschluss gestellt und mit Nachweisen belegt sein. Wer aus der Privatwirtschaft wechselt, findet weitere Hinweise im Beitrag zum [Quereinstieg in den öffentlichen Dienst](/infocenter/quereinstieg-oeffentlicher-dienst). ### Wie viel macht die Stufe in Euro aus? Die folgenden Werte stammen aus der Entgelttabelle TVöD VKA ab 1.5.2026, brutto pro Monat. | Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Differenz Stufe 1 zu 3 | | --- | --- | --- | --- | --- | | E 6 | 3.240,30 € | 3.440,25 € | 3.580,46 € | 340,16 € | | E 9b | 3.779,84 € | 4.039,01 € | 4.203,56 € | 423,72 € | | E 11 | 4.269,64 € | 4.669,92 € | 5.046,03 € | 776,39 € | | E 13 | 4.901,11 € | 5.279,32 € | 5.709,87 € | 808,76 € | Beim Bund weichen nur E 9a bis E 9c ab: E 9b Stufe 1 liegt dort bei 3.833,50 €, Stufe 3 bei 4.267,03 €. Im TV-L beträgt E 9b Stufe 1 3.620,10 € und Stufe 3 4.035,07 € (Tabelle ab 1.4.2026). Alle Werte für alle Gruppen stehen in den Tabellen [TVöD VKA](/infocenter/tabellen/tvoed-vka), [TVöD Bund](/infocenter/tabellen/tvoed-bund) und [TV-L](/infocenter/tabellen/tv-l). ### So sichern Sie Ihre Stufe vor der Vertragsunterschrift 1. Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsbeschreibungen aller früheren Stellen zusammenstellen. Entscheidend ist, dass die Aufgaben darin konkret beschrieben sind, nicht nur die Berufsbezeichnung. 2. Eine Aufstellung anfertigen: Arbeitgeber, Zeitraum, Tätigkeit und in einer Spalte der Bezug zur ausgeschriebenen Stelle. Einschlägige und förderliche Zeiten getrennt ausweisen. 3. Die Stufe ansprechen, sobald die Zusage vorliegt und bevor der Vertrag unterschrieben ist. Im Vorstellungsgespräch reicht der Hinweis, dass Sie einschlägige Berufserfahrung nachweisen können. 4. Den Antrag in Textform stellen, Nachweise beifügen und um Mitteilung der vorgesehenen Stufe bitten. 5. Vertrag oder Einstellungsschreiben prüfen: Beim Bund muss die Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag stehen (§ 12 Abs. 3 TVöD Bund), bei den Ländern nach § 12 Abs. 2 TV-L. Die Stufe steht in der Regel in der Mitteilung der Personalstelle. 6. Bei Ablehnung eine Begründung erbitten. Für Stufe 2 und 3 besteht ein Anspruch; Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach § 37 TVöD und § 37 TV-L, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Eine Formulierung für den Antrag, die Sie an Ihren Fall anpassen können: > „Sehr geehrte Frau Müller, für die Stelle als Sachbearbeiterin Bauordnung (Kennziffer 2026-114) beantrage ich die Zuordnung zur Stufe 3 nach § 16 Abs. 2 TVöD. Ich war vom 1. März 2021 bis 31. August 2026 als Sachbearbeiterin in der Bauaufsicht des Landkreises Musterland tätig und habe dort Bauanträge nach der Landesbauordnung geprüft. Das Arbeitszeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung füge ich bei. Hilfsweise bitte ich, die Zeit vom 1. September 2018 bis 28. Februar 2021 als Bauzeichnerin in einem Architekturbüro als förderliche Zeit nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD zu berücksichtigen. Bitte teilen Sie mir die vorgesehene Stufe vor Abschluss des Arbeitsvertrags mit.“ ### Was sich nach der Unterschrift noch ändern lässt Die Stufenzuordnung ist eine Entscheidung „bei Einstellung“. Was den tariflichen Anspruch betrifft, also Stufe 2 oder 3 bei nachgewiesener einschlägiger Erfahrung, können Sie eine falsche Zuordnung auch nach Vertragsschluss korrigieren lassen, innerhalb der Ausschlussfrist. Alles andere, insbesondere förderliche Zeiten, die Mitnahme einer Stufe von einem anderen öffentlichen Arbeitgeber und die Vorweggewährung, sind Ermessensentscheidungen, die die Personalstelle vor der Einstellung trifft. Danach fehlt der Behörde meist die Rechtsgrundlage für eine Nachbesserung, weil eine höhere Stufe ohne Neueinstellung tariflich nicht vorgesehen ist. Stufe und Entgeltgruppe sind dabei zwei verschiedene Dinge. Die Entgeltgruppe folgt aus der Tätigkeit und ist nicht verhandelbar; wie sie zustande kommt, erklärt der Beitrag zur [Eingruppierung nach der Entgeltordnung](/infocenter/eingruppierung-entgeltordnung-taetigkeitsmerkmale). Die Stufe folgt aus Ihrer Erfahrung und ist der einzige Teil des Tabellenentgelts, bei dem Ihre Angaben und Nachweise den Ausschlag geben. Wer in eine Stelle in [E 9b nach TVöD VKA](/jobs?eg=e9b&tarif=tvoed-vka) wechselt, sollte den Nachweis der Berufserfahrung deshalb genauso sorgfältig vorbereiten wie die Bewerbung selbst. ### Häufige Fragen **Welche Stufe bekomme ich mit drei Jahren Berufserfahrung im TVöD?** Mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung erfolgt nach § 16 Abs. 2 TVöD in der Regel die Zuordnung zu Stufe 3. Einschlägig ist nur Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Im TV-L ist Stufe 3 bei drei Jahren zwingend. Eine höhere Stufe allein wegen längerer Berufserfahrung sieht keiner der Tarifverträge vor; dafür braucht es förderliche Zeiten oder eine Vorweggewährung. **Zählt Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft für die Stufe im öffentlichen Dienst?** Ja, wenn die Tätigkeit einschlägig war, also der neuen Aufgabe entspricht. Eine Bilanzbuchhalterin, die in der Kämmerei Bilanzen erstellt, bringt einschlägige Erfahrung mit. Wer dagegen in einem anderen Beruf gearbeitet hat, kann nur auf die Anerkennung förderlicher Zeiten hoffen. Diese kann der Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 TVöD zur Deckung des Personalbedarfs ganz oder teilweise berücksichtigen, muss es aber nicht. **Nehme ich meine Stufe mit, wenn ich innerhalb des öffentlichen Dienstes wechsle?** Beim Bund ja: Wer im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund wieder beim Bund eingestellt wird, behält Stufe und Stufenlaufzeit (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TVöD Bund). Bei Kommunen und Ländern kann der neue Arbeitgeber die im vorherigen öffentlichen Arbeitsverhältnis erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigen (§ 16 Abs. 2a TVöD VKA, § 16 Abs. 2a TV-L). Das ist eine Ermessensentscheidung und sollte vor der Unterschrift geklärt werden. **Kann ich die Stufe nach der Einstellung noch ändern lassen?** Nur eingeschränkt. Auf Stufe 2 oder 3 bei nachgewiesener einschlägiger Berufserfahrung besteht ein tariflicher Anspruch, den Sie auch später geltend machen können; nach § 37 TVöD verfallen Ansprüche jedoch, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Die Anerkennung förderlicher Zeiten ist eine Ermessensentscheidung bei Neueinstellung; nach Vertragsschluss haben Sie darauf keinen Anspruch mehr. ### Quellen - TVöD Allgemeiner Teil, § 16 (Bund), § 16 (VKA), § 17, § 37 (Lesefassung VKA): https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/TVoeD_AT_AETV_22_Lesefassung_Stand_01_01_2026.pdf (Stand 1.1.2026) - TV-L § 16 und § 17 (TdL, i. d. F. des ÄTV Nr. 14): https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/260812_TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._14_VT.pdf (Fassung vom 14.2.2026) - Richtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften (Fachkräfte-RL): https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/VKA-Fachkraefte-RL.pdf (Beschluss vom 10.11.2023) - Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json): https://staatsjobs.com/infocenter/tabellen/tvoed-vka (Stand 1.5.2026) - Entgelttabelle TVöD Bund (data/pay-tables/TVoeD_Bund-2026-05-01.json): https://staatsjobs.com/infocenter/tabellen/tvoed-bund (Stand 1.5.2026) - Entgelttabelle TV-L (data/pay-tables/TV_L-2026-04-01.json): https://staatsjobs.com/infocenter/tabellen/tv-l (Stand 1.4.2026) --- ## Jobs bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/stadtwerke-jobs-kommunale-unternehmen Kategorie: Berufe & Bereiche Themen: Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Sparkassen, TV-V, TV-N, Öffentliche Unternehmen Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Stadtwerke und kommunale Unternehmen zahlen nach eigenen Tarifverträgen, nicht nach dem TVöD. Der TV-V kennt die Entgeltgruppen 1 bis 15 mit sechs Stufen; in Gruppe 9 beginnt die Tabelle ab 1. Juni 2026 bei 4.618,94 Euro und endet in Stufe 6 bei 5.725,69 Euro. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden, der Urlaub 30 Arbeitstage, die jährliche Sonderzahlung mindestens 100 Prozent des Oktoberentgelts. Verbeamtung ist bei GmbH und AG ausgeschlossen. Steht in einer Ausschreibung „Entgeltgruppe 9 TV-V“, meint das etwas anderes als „E 9 TVöD“. Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe hat eine eigene Tabelle: In Gruppe 9 beginnt sie ab 1. Juni 2026 bei 4.618,94 Euro im Monat und endet in Stufe 6 bei 5.725,69 Euro. Wer bei Stadtwerken, Verkehrsbetrieben, Sparkassen oder kommunalen Kliniken arbeitet, ist Teil des öffentlichen Sektors, aber nicht der Verwaltung, und die Unterschiede fangen beim Tarifvertrag an. Aktuelle Stellen finden Sie unter [Jobs bei öffentlichen Unternehmen](/jobs/oeffentliche-unternehmen). ### Was sind öffentliche Unternehmen? Öffentliche Unternehmen erfüllen Aufgaben der Daseinsvorsorge, die eine Kommune oder ein Land nicht in der eigenen Verwaltung erledigen will oder darf. Dazu zählen Stadtwerke, die Strom, Gas, Fernwärme und Wasser liefern und oft auch Bäder und Telekommunikation betreiben, sowie Verkehrsbetriebe für Bus, Straßenbahn und U-Bahn, häufig als Tochter der Stadtwerke. Hinzu kommen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Sparkassen als Kreditinstitute in kommunaler Trägerschaft, städtische Kliniken und Universitätsklinika sowie Infrastrukturgesellschaften für Flughäfen, Häfen und Messen. Für die Stellensuche trennt StaatsJobs den [Arbeitgebertyp öffentliches Unternehmen](/jobs/arbeitgebertyp/oeffentliches-unternehmen) von der [Kommune](/jobs/arbeitgebertyp/kommune) als Kernverwaltung. Diese Trennung ist keine Formalie: Sie entscheidet über Tarifvertrag, Statusmöglichkeiten und Bewerbungsverfahren. ### Welche Rechtsform, welcher Tarif? Die Rechtsform bestimmt, ob Sie Arbeitnehmer eines Unternehmens oder Beschäftigter der Kommune sind, und welches Tarifwerk gilt. #### Eigenbetrieb Der Eigenbetrieb ist rechtlich Teil der Kommune, nur organisatorisch und wirtschaftlich verselbstständigt. Beschäftigte haben ihren Arbeitsvertrag mit der Stadt oder dem Landkreis; es gilt der **TVöD**, oft in der Fassung für Versorgungsbetriebe oder Entsorgung. Typische Beispiele sind Stadtentwässerung, Abfallwirtschaftsbetriebe und städtische Bäder. #### Anstalt des öffentlichen Rechts Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, bleibt aber öffentlich-rechtlich. Sparkassen sind fast durchweg als solche organisiert, ebenso viele Stadtreinigungen und einzelne Stadtwerke. Für die Beschäftigten gilt ein Tarifvertrag, bei Sparkassen der **TVöD-Sparkassen** mit eigener Entgelttabelle. Eine Anstalt kann grundsätzlich Beamte beschäftigen; praktisch betrifft das übernommene Altfälle. #### GmbH oder Aktiengesellschaft in kommunaler Hand Die meisten Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungsgesellschaften und Klinikverbünde sind privatrechtlich organisiert, die Anteile hält die Kommune ganz oder mehrheitlich. Die Beschäftigten sind Arbeitnehmer der Gesellschaft. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt an der Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband: der **TV-V** bei Versorgungsbetrieben, der **TV-N** bei Verkehrsunternehmen, der **TVöD** bei Kliniken, Bädern und Wohnungsgesellschaften ohne Spartentarif, ein **Haustarifvertrag** bei Flughäfen, Messen, Häfen und einigen großen Versorgern. Der TV-V gilt dabei unmittelbar nur für rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe, die in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und deren Personal zu mindestens 90 Prozent in der Energie- oder Wasserversorgung eingesetzt ist. Andere Betriebe können landesbezirklich einbezogen werden. ### Wie funktioniert der TV-V? Der TV-V weicht in mehreren Punkten sichtbar vom TVöD ab. Er kennt die Entgeltgruppen 1 bis 15, wobei die Gruppen 2 bis 15 in sechs Stufen aufgeteilt sind und die Gruppe 1 nur einen einzigen Betrag hat. Eingruppiert wird nach der Tätigkeit, die mindestens zur Hälfte regelmäßig auszuüben ist. Der Stufenaufstieg richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber, nicht nach allgemeiner Berufserfahrung. | Regelung | TV-V | | --- | --- | | Entgeltgruppen | 1 bis 15; Gruppen 2 bis 15 mit sechs Stufen (§ 5 Abs. 1 und 2) | | Stufenlaufzeiten | Stufe 2 nach 2 Jahren, Stufe 3 nach 2, Stufe 4 nach 3, Stufe 5 nach 4, Stufe 6 nach 4 Jahren | | Stufenzuordnung | Förderliche Zeiten können berücksichtigt werden; bei überdurchschnittlicher Leistung kann die Laufzeit verkürzt werden (Kann-Regel) | | Höhergruppierung | Stufengleich aus den Gruppen 2 bis 14; die Laufzeit beginnt am Tag der Höhergruppierung neu (§ 5 Abs. 2a) | | Arbeitszeit | 39 Stunden wöchentlich ohne Pausen; einvernehmliche Erhöhung auf bis zu 42 Stunden möglich, befristet auf 18 Monate | | Urlaub | 30 Arbeitstage bei Fünf-Tage-Woche; Zusatzurlaub je vier Monate Schicht- oder je zwei Monate Wechselschichtarbeit | | Sonderzahlung | Mindestens 100 v. H. des Oktoberentgelts, ausgezahlt mit dem Novemberentgelt (§ 16) | | Leistungsentgelt | Widerrufliche Leistungszulagen und Leistungsprämien nach § 6 Abs. 5 und 6, jährlich neu entschieden, nicht zusatzversorgungspflichtig | Zwei Punkte verdienen Aufmerksamkeit. Die **Stufenzuordnung bei Einstellung** ist eine Kann-Regel: Förderliche Zeiten aus früheren Beschäftigungen können angerechnet werden, ein Anspruch besteht nicht. Wer aus der Privatwirtschaft kommt, sollte einschlägige Vorerfahrung deshalb im Bewerbungsverfahren belegen und die Anrechnung ausdrücklich ansprechen; die Systematik im Tarifbereich beschreibt der Beitrag [Stufenzuordnung bei Neueinstellung](/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung). Zum Zweiten sind die Leistungsbestandteile widerruflich und werden jährlich neu entschieden; sie erhöhen weder die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung noch die Zusatzversorgung. #### Beispiel Entgeltgruppe 9 Die Entgelttabelle des TV-V gilt ab 1. Juni 2026. In der Entgeltgruppe 9 zahlt sie in Stufe 1 4.618,94 Euro, in Stufe 3 5.282,91 Euro und in Stufe 6 5.725,69 Euro monatlich. Die Spanne innerhalb einer Gruppe beträgt damit gut 1.100 Euro, erreichbar nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit. Die Gruppe 1 kennt nur einen Betrag von 2.604,51 Euro, die Gruppe 15 beginnt bei 6.813,22 Euro. Zum Vergleich mit der Verwaltung dient die [TVöD-Tabelle VKA](/infocenter/tabellen/tvoed-vka); die Systematik der Entgeltgruppen erklärt der Beitrag [Eingruppierung](/infocenter/eingruppierung-entgeltordnung-taetigkeitsmerkmale). ### Welche Berufe werden gesucht? Öffentliche Unternehmen suchen andere Profile als die Verwaltung. Verwaltungsfachangestellte sind dort die Ausnahme, Technikerinnen, Handwerker und Kaufleute die Regel. Gefragt sind Elektroniker für Betriebstechnik, Anlagenmechaniker, Netzmonteure und Ingenieurinnen der Elektro-, Versorgungs- und Verfahrenstechnik, dazu Fahrpersonal und Kfz-Mechatroniker im Nahverkehr. In der [IT](/jobs/berufsfeld/it-digitalisierung) geht es um Netzleittechnik, Abrechnungssysteme, intelligente Messsysteme und Informationssicherheit für kritische Infrastruktur, im kaufmännischen Bereich um Energiewirtschaft, Abrechnung, Controlling und Einkauf. Kommunale Kliniken suchen Pflegefachkräfte und Ärztinnen, Sparkassen Bankkaufleute und Kundenberatung. Viele dieser Berufe werden auch ausgebildet; Plätze finden Sie unter [Ausbildungs- und Studienplätze](/ausbildung). | Bereich | Typische Arbeitgeber | Tarifwerk | | --- | --- | --- | | Energie und Wasser | Stadtwerke, Wasserverbände, Fernwärmegesellschaften | TV-V, teils Haustarif | | Nahverkehr | Verkehrsbetriebe, Verkehrsverbünde | TV-N, landesbezirklich verschieden | | Entsorgung | Abfallwirtschaftsbetriebe, Stadtreinigung, Stadtentwässerung | TVöD, oft als Eigenbetrieb | | Wohnen | Kommunale Wohnungsbaugesellschaften | TVöD oder Haustarif | | Finanzen | Sparkassen, Landesbanken, Förderbanken | TVöD-Sparkassen | | Gesundheit | Städtische Kliniken, Universitätsklinika | TVöD-K, TV-Ärzte | | Infrastruktur | Flughäfen, Häfen, Messen | Haustarifverträge | ### Was ändert sich gegenüber der Kernverwaltung? Der auffälligste Unterschied ist der Status. GmbH und AG können keine Beamten ernennen, Pension und Beihilfe scheiden damit aus; wer das will, braucht eine Stelle in der Verwaltung, zu finden unter [Beamtenstellen](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte). Die Alternative ist nicht schlecht: Es gilt Tarifbindung mit festen Entgeltgruppen und Stufen, im TV-V 30 Tage Urlaub und eine Sonderzahlung von mindestens 100 Prozent des Oktoberentgelts, dazu die betriebliche Zusatzversorgung über die kommunalen Zusatzversorgungskassen. Die Unterschiede beider Statusgruppen behandelt der Beitrag [Beamte oder Tarifbeschäftigte](/infocenter/beamte-oder-tarifbeschaeftigte-unterschiede). Der zweite Unterschied betrifft die Arbeitszeit. Netzbetrieb, Leitstelle, Fahrdienst und Klinik laufen rund um die Uhr, Schicht- und Bereitschaftsdienste sind der Normalfall und werden über Zuschläge und Zusatzurlaub ausgeglichen. Die Gleitzeit der Verwaltung findet sich nur in kaufmännischen Bereichen. Der dritte betrifft die Interessenvertretung: In einer GmbH gilt das Betriebsverfassungsgesetz, Sie haben es mit einem Betriebsrat zu tun, nicht mit einem Personalrat. Damit ändern sich auch die Beteiligungsrechte bei Einstellung und Eingruppierung. Konkret statt abstrakt lässt sich das unternehmerische Umfeld an drei Punkten festmachen: Kunden können den Stromanbieter wechseln, Verkehrsleistungen werden nach dem Vergaberecht ausgeschrieben und turnusmäßig neu vergeben, und Kliniken rechnen über Fallpauschalen ab. Das erklärt, warum der TV-V überhaupt leistungsbezogene Entgeltbestandteile kennt, die der TVöD in dieser Form nicht hat. Wer aus der Privatwirtschaft wechselt, findet weitere Hinweise im Beitrag zum [Quereinstieg in den öffentlichen Dienst](/infocenter/quereinstieg-oeffentlicher-dienst). ### Worauf Sie sich bei der Bewerbung einstellen 1. Prüfen Sie, welcher Tarifvertrag und welche Entgeltgruppe in der Ausschreibung stehen. Fehlt die Angabe, fragen Sie vor dem Gespräch nach, nicht danach. Eine Gruppe ohne Tarifwerk ist keine Information. 2. Sprechen Sie die Anrechnung förderlicher Zeiten aktiv an. Im TV-V ist sie eine Kann-Regel; wer nicht danach fragt, startet in Stufe 1 und braucht zwei Jahre bis zur nächsten Stufe. 3. Belegen Sie fachliche Nachweise, die in der Branche zählen: Schaltberechtigung, Führerschein der Klasse D, Fachkunde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder Zertifikate zur Informationssicherheit. 4. Rechnen Sie mit einem Auswahlgespräch, das auf Praxis zielt statt auf Rechtskenntnisse, und mit einem kürzeren Verfahren als im Laufbahnrecht. 5. Lesen Sie eine Entgeltgruppe nie mit der falschen Tabelle. Sparkassen, Kliniken und Versorger haben je eigene Systematiken, und die Beträge weichen deutlich voneinander ab. Der häufigste Fehler liegt beim letzten Punkt. Wer „EG 9“ liest und im Kopf die TVöD-Tabelle aufruft, verhandelt auf falscher Grundlage und merkt es erst mit der ersten Abrechnung. Fragen Sie im Zweifel nach der geltenden Fassung samt Datum; die Lesefassungen der Spartentarifverträge veröffentlicht die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf [vka.de](https://vka.de/sparten/versorgung/). ### Häufige Fragen **Gehören Stadtwerke zum öffentlichen Dienst?** Wirtschaftlich ja, rechtlich nur teilweise. Stadtwerke befinden sich in kommunaler Hand, sind aber meist als GmbH oder Aktiengesellschaft organisiert und beschäftigen ihr Personal nach Arbeitsrecht und Tarifvertrag, nicht nach Beamtenrecht. Viele sind Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband und wenden den TV-V oder den TVöD an, andere haben Haustarifverträge. Der TV-V gilt unmittelbar nur für Betriebe mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern. **Was verdient man nach TV-V?** Der TV-V hat eigene Entgeltgruppen von 1 bis 15, die Gruppen 2 bis 15 sind in sechs Stufen aufgeteilt. In der Entgeltgruppe 9 beginnt die Tabelle ab 1. Juni 2026 bei 4.618,94 Euro monatlich in Stufe 1 und erreicht in Stufe 6 5.725,69 Euro. Die Entgeltgruppe 1 kennt nur einen Betrag, 2.604,51 Euro. Hinzu kommen können widerrufliche Leistungszulagen und Leistungsprämien nach § 6. **Kann ich bei einem kommunalen Unternehmen verbeamtet werden?** In aller Regel nein. Beamte gibt es nur bei Dienstherren mit Dienstherrnfähigkeit, also Gebietskörperschaften und bestimmten Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine GmbH oder AG kann keine Beamten ernennen. Vereinzelt sind Beamte der Stadt zu einem Eigenbetrieb oder einer Anstalt abgeordnet oder zugewiesen; neue Verbeamtungen finden dort praktisch nicht statt. **Wie lange dauert der Stufenaufstieg im TV-V?** Nach § 5 Abs. 2 TV-V erreichen Beschäftigte Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach weiteren zwei Jahren, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach vier weiteren Jahren. Maßgeblich ist die Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber. Förderliche Zeiten können berücksichtigt werden, und bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit verkürzt werden. **Was ist der Unterschied zwischen TVöD, TV-V und TV-N?** Alle drei sind Tarifverträge der kommunalen Arbeitgeberverbände. Der TVöD gilt für die Kernverwaltung und viele Eigenbetriebe. Der TV-V regelt Versorgungsbetriebe wie Stadtwerke mit eigener Entgelttabelle, eigener Stufensystematik und leistungsbezogenen Elementen. Der TV-N gilt für den kommunalen Nahverkehr und wird landesbezirklich abgeschlossen, weshalb er regional unterschiedlich ausfällt. Welcher Vertrag gilt, steht in der Ausschreibung. ### Quellen - Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), Lesefassung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände: https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/TV-V_AETV_18_Lesefassung_Stand-01_01_2026.pdf (Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 18, Stand 1.1.2026) - VKA, Sparte Versorgung: Tarifverträge für Versorgungsbetriebe: https://vka.de/sparten/versorgung/ (abgerufen 7.9.2026) - TV-V Broschürenfassung der VKA: https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/250406_TV-V_Versorgung.pdf (Fassung vom 6.4.2025) --- ## Verwaltungsfachangestellte: Aufgaben, Gehalt, Einstieg URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/verwaltungsfachangestellte-beruf-gehalt-einstieg Kategorie: Berufe & Bereiche Themen: Verwaltung, Ausbildung, TVAöD, Eingruppierung, Verwaltungslehrgang, Kommunen Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Verwaltungsfachangestellte bearbeiten Anträge, erlassen Bescheide und beraten Bürgerinnen und Bürger. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre; das Ausbildungsentgelt nach TVAöD beträgt seit 1. Mai 2026 zwischen 1.368,26 und 1.464,02 Euro im Monat. Nach dem Abschluss ist bei Kommunen E 5 oder E 6 üblich, bei eigenständiger Sachbearbeitung E 8 oder E 9a, also 3.124 bis 3.659 Euro brutto in Stufe 1. Der Verwaltungslehrgang II öffnet E 9b bis E 11. 7.137 junge Menschen haben 2025 einen Ausbildungsvertrag als Verwaltungsfachangestellte abgeschlossen. Damit steht der Beruf auf Rang 19 der bundesweiten Rangliste des Bundesinstituts für Berufsbildung, direkt hinter Elektronikerinnen für Betriebstechnik. Wer im Rathaus einen Personalausweis beantragt, ein Gewerbe anmeldet oder Wohngeld bezieht, hat es fast immer mit diesen Beschäftigten zu tun. ### Was machen Verwaltungsfachangestellte? Sie bearbeiten Verwaltungsvorgänge auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen: Anträge prüfen, Bescheide erlassen, Bürgerinnen und Bürger beraten, Haushaltsmittel verwalten, an Personalangelegenheiten mitwirken. Der Rechtsstoff ist der Kern der Arbeit, nicht das Beiwerk. Wer Formulare für Bürokratie hält, wird in diesem Beruf unglücklich. Die Ausbildungsordnung kennt mehrere Fachrichtungen, die sich vor allem im Rechtsstoff unterscheiden. Die Kommunalverwaltung ist die größte und deckt Städte, Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände ab; Stellen finden Sie unter [Arbeitgeber Kommune](/jobs/arbeitgebertyp/kommune). Die Landesverwaltung umfasst Ministerien, Regierungspräsidien, Landesämter sowie die Polizei- und Justizverwaltung, zu sehen unter [Arbeitgeber Land](/jobs/arbeitgebertyp/land). Die Bundesverwaltung reicht von den Ministerien bis zu nachgeordneten Behörden wie der Bundesagentur für Arbeit oder dem Zoll, nachzulesen unter [Arbeitgeber Bund](/jobs/arbeitgebertyp/bund). Daneben existieren die Fachrichtungen Kirchenverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern mit eigenem Dienst- und Arbeitsrecht. Unabhängig von der Fachrichtung ähneln sich die Einsatzfelder. Im Bürgerservice sind es Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen, Kfz-Zulassung und Wohngeld. Im Personalamt Ausschreibungen, Einstellungen, Eingruppierung und Bezügeabrechnung. In der Kämmerei Haushaltsplanung, Kasse, Steuern und Vergabe. Im Ordnungsamt Gewerbeanmeldungen, Gaststättenrecht und Bußgeldverfahren. ### Wie läuft die duale Ausbildung ab? Die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten dauert drei Jahre und findet an drei Lernorten statt. 1. **Ausbildungsbehörde:** Praktische Ausbildung in wechselnden Ämtern, meist im Rotationsprinzip durch Bürgerbüro, Personalamt, Kämmerei, Sozialamt und Ordnungsamt. 2. **Berufsschule:** Blockunterricht oder Teilzeitunterricht in Verwaltungsrecht, Rechnungswesen, Wirtschaftslehre und Kommunikation. 3. **Verwaltungsschule oder Studieninstitut:** Die dienstbegleitende Unterweisung vertieft das Verwaltungsrecht und bereitet auf die Abschlussprüfung vor, die je nach Land vor der Verwaltungsschule oder der zuständigen Stelle abgelegt wird. Bei guten Leistungen lässt sich die Ausbildungszeit auf Antrag verkürzen. Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife oder Abitur starten häufig mit einer um sechs oder zwölf Monate kürzeren Dauer. Das Berufsbildungsgesetz schreibt keinen Schulabschluss vor. In der Praxis erwarten die meisten Arbeitgeber einen mittleren Schulabschluss. Wichtiger als das Zeugnis ist der Einstellungstest, den fast alle Kommunen und Länder einsetzen: Rechtschreibung, Textverständnis, Grundrechenarten, logisches Denken, Allgemeinwissen. Ein Führungszeugnis wird bei der Einstellung verlangt, weil Verwaltungsfachangestellte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. ### Wie viel verdiene ich in der Ausbildung? Auszubildende der Kommunen und des Bundes werden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vergütet. § 8 des Besonderen Teils BBiG nennt feste Monatsbeträge, die zum 1. Mai 2026 um jeweils 75 Euro gestiegen sind: | Ausbildungsjahr | bis 31. März 2025 | ab 1. April 2025 | ab 1. Mai 2026 | | --- | --- | --- | --- | | Erstes | 1.218,26 € | 1.293,26 € | 1.368,26 € | | Zweites | 1.268,20 € | 1.343,20 € | 1.418,20 € | | Drittes | 1.314,02 € | 1.389,02 € | 1.464,02 € | | Viertes | 1.377,59 € | 1.452,59 € | 1.527,59 € | *TVAöD, Besonderer Teil BBiG, § 8 Abs. 1, Lesefassung der VKA. Für den Bereich des TVöD Besonderer Teil Sparkassen gilt eine abweichende Regelung.* Hinzu kommen Jahressonderzahlung, Lernmittelzuschuss und eine Abschlussprämie bei bestandener Prüfung. Offene Plätze stehen unter [Ausbildung im öffentlichen Dienst](/ausbildung). ### Welche Entgeltgruppe erwartet mich nach dem Abschluss? Verwaltungsfachangestellte sind [Tarifbeschäftigte](/jobs/dienstverhaeltnis/tarif). Bei Kommunen gilt der TVöD VKA, beim Bund der TVöD Bund, bei den Ländern der TV-L. Die Entgeltgruppe hängt nicht vom Abschluss ab, sondern von der übertragenen Tätigkeit; wie das im Einzelnen funktioniert, erklärt der Beitrag [Eingruppierung und Tätigkeitsmerkmale](/infocenter/eingruppierung-entgeltordnung-taetigkeitsmerkmale). Üblich sind nach der Ausbildung E 5 oder E 6, bei eigenständiger Sachbearbeitung E 8 oder E 9a. | Typische Tätigkeit | Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 6 (Endstufe) | | --- | --- | --- | --- | | Einfache Sachbearbeitung, Bürgerbüro, Registratur | E 5 | 3.124 € | 3.783 € | | Sachbearbeitung mit gründlichen Fachkenntnissen | E 6 | 3.240 € | 3.926 € | | Sachbearbeitung mit vielseitigen Fachkenntnissen | E 8 | 3.486 € | 4.231 € | | Eigenständige Sachbearbeitung mit selbständigen Leistungen | E 9a | 3.659 € | 4.980 € | *TVöD VKA, Tabelle gültig ab 1. Mai 2026, brutto pro Monat, auf volle Euro gerundet.* Alle Gruppen und Stufen stehen in der [TVöD-VKA-Tabelle](/infocenter/tabellen/tvoed-vka). Hinzu kommen Jahressonderzahlung, betriebliche Zusatzversorgung und in vielen Kommunen Leistungsentgelt. Die Stufe richtet sich nach der Berufserfahrung. Wer direkt nach der Ausbildung übernommen wird, beginnt in Stufe 1. Die Ausbildungszeit selbst zählt nicht als einschlägige Berufserfahrung im Sinne des § 16 TVöD; welche Zeiten anerkannt werden, steht im Beitrag [Stufenzuordnung bei Neueinstellung](/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung). ### Aufstieg über Lehrgang oder Studium Der wichtigste Karriereschritt ist der Verwaltungslehrgang II, vielerorts noch Angestelltenlehrgang II genannt, mit dem Abschluss Verwaltungsfachwirtin oder Verwaltungsfachwirt. Er läuft berufsbegleitend an einem Studieninstitut, dauert zwei bis drei Jahre und wird vom Arbeitgeber finanziert, häufig mit einer Bindungsklausel. Der Abschluss gilt als Voraussetzung für Tätigkeiten der Entgeltgruppen E 9b bis E 11: Sachgebietsleitung, schwierige Sachbearbeitung in Bauverwaltung, Sozialrecht oder Vergabe. E 9b beginnt bei 3.780 Euro und endet bei 5.313 Euro, E 11 reicht von 4.270 bis 6.327 Euro. Wer weiter will, studiert. Die Hochschulen für öffentliche Verwaltung der Länder bieten Bachelorstudiengänge wie Public Management, Allgemeine Verwaltung oder Bachelor of Laws an, teils berufsbegleitend, teils als Vorbereitungsdienst mit Anwärterbezügen. Der Abschluss öffnet den gehobenen Dienst: als Tarifbeschäftigte E 9b bis E 12, als Beamte die Laufbahngruppe des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Für Verwaltungsfachangestellte mit Berufserfahrung ist der Hochschulzugang auch ohne Abitur möglich, die Bedingungen legen die Länder fest. Der Verwaltungslehrgang I steht Quereinsteigenden offen. Viele Kommunen stellen Kaufleute für Büromanagement, Rechtsanwaltsfachangestellte oder Bankkaufleute in der Sachbearbeitung ein und lassen sie den Lehrgang nachholen. Er endet mit einer Prüfung, die dem Abschluss der Verwaltungsfachangestellten gleichgestellt ist. Eingruppiert wird zunächst nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Einzelheiten stehen im Beitrag [Quereinstieg in den öffentlichen Dienst](/infocenter/quereinstieg-oeffentlicher-dienst). ### Verbeamtung als Alternative Dieselben Aufgaben nehmen in vielen Behörden auch [Beamtinnen und Beamte](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte) wahr. Das Gegenstück zur Ausbildung ist der Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst mit dem Abschluss Verwaltungswirtin oder Verwaltungswirt. Die Laufbahn beginnt in der Besoldungsgruppe A 6 und reicht regulär bis A 9. Beamte zahlen keine Beiträge zur Sozialversicherung und erhalten Beihilfe und Pension, sind dafür an Höchstaltersgrenzen und die amtsärztliche Eignung gebunden. Als Orientierung dient die [Bundesbesoldungstabelle](/infocenter/tabellen/besoldung-bund); die Länder haben eigene Besoldungsgesetze mit abweichenden Beträgen. Ob Beamtenverhältnis oder Tarif für Sie günstiger ist, rechnet der Beitrag [Beamte oder Tarifbeschäftigte](/infocenter/beamte-oder-tarifbeschaeftigte-unterschiede) durch. Bereits ausgebildete Verwaltungsfachangestellte können bei vielen Dienstherren nach einer Anerkennung ihrer Qualifikation in das Beamtenverhältnis wechseln. ### Worauf es bei der Bewerbung ankommt Kommunen schreiben Ausbildungsplätze oft ein Jahr vor Beginn aus, und die genannte Frist ist eine Ausschlussfrist: Wer sie versäumt, ist aus dem Verfahren, unabhängig von der Qualifikation. Ein Blick auf die Kennziffer der Ausschreibung lohnt ebenfalls, weil viele Portale ohne sie keine Zuordnung vornehmen. Den Ablauf beschreibt der Beitrag [Bewerbung im öffentlichen Dienst](/infocenter/bewerbung-oeffentlicher-dienst-ablauf-fristen-auswahlverfahren). Über die Einladung entscheidet in der Regel der Einstellungstest, nicht das Anschreiben. Prozentrechnung, Textaufgaben, Logikreihen und Rechtschreibung lassen sich üben, und genau das unterscheidet die Eingeladenen von den Abgelehnten. Ein Praktikum im Rathaus oder ehrenamtliche Tätigkeit hilft im Gespräch, ersetzt aber kein Testergebnis. Die Wahl der Fachrichtung legt Sie nicht auf Lebenszeit fest, prägt aber die ersten Jahre. Die Kommunalverwaltung bietet die meisten Stellen und die breiteste Aufgabenpalette, Bund und Land die spezialisierteren Zuschnitte. Ein späterer Wechsel zwischen Kommunen ist ohne Verlust der Stufe möglich, solange die Beschäftigung im öffentlichen Dienst nicht unterbrochen wird. Aktuelle Ausschreibungen stehen unter [Verwaltung](/jobs/berufsfeld/verwaltung). ### Häufige Fragen **Welchen Schulabschluss brauche ich für die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten?** Das Berufsbildungsgesetz schreibt keinen bestimmten Abschluss vor. In der Praxis verlangen die meisten Arbeitgeber einen mittleren Schulabschluss, viele Bewerberinnen und Bewerber bringen inzwischen die Fachhochschulreife oder das Abitur mit. Entscheidend sind gute Noten in Deutsch und Mathematik sowie das Abschneiden im Einstellungstest, den fast alle Kommunen und Länder einsetzen. **Wie viel verdiene ich als Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten?** Nach § 8 des TVAöD in der Fassung des Besonderen Teils BBiG beträgt das monatliche Ausbildungsentgelt seit dem 1. Mai 2026 im ersten Ausbildungsjahr 1.368,26 Euro, im zweiten 1.418,20 Euro und im dritten 1.464,02 Euro. Ein viertes Ausbildungsjahr wird mit 1.527,59 Euro vergütet, kommt bei diesem Beruf aber nur nach einer Verlängerung vor. Hinzu kommen Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen. **Wie viel verdienen Verwaltungsfachangestellte nach der Ausbildung?** Die Eingruppierung richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit, nicht nach dem Abschluss. Nach dem Abschluss ist bei den Kommunen die Entgeltgruppe E 5 oder E 6 üblich, mit eigenständiger Sachbearbeitung E 8 oder E 9a. Das Tabellenentgelt der E 6 beginnt nach dem TVöD VKA bei 3.240 Euro brutto im Monat in Stufe 1 und erreicht in der Endstufe 3.926 Euro. **Kann ich als Verwaltungsfachangestellte verbeamtet werden?** Ja, über den Wechsel in den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Dafür ist ein Vorbereitungsdienst oder eine Anerkennung Ihrer Qualifikation durch den Dienstherrn erforderlich. Außerdem müssen Sie die Höchstaltersgrenze Ihres Landes einhalten und die amtsärztliche Untersuchung bestehen. Viele Kommunen bieten geeigneten Beschäftigten diesen Weg aktiv an, weil sie damit Personal binden. **Was bringt der Verwaltungslehrgang II?** Er führt zum Abschluss Verwaltungsfachwirtin oder Verwaltungsfachwirt und gilt als Voraussetzung für Tätigkeiten der Entgeltgruppen E 9b bis E 11, also Sachgebietsleitung und schwierige Sachbearbeitung. Der Lehrgang läuft berufsbegleitend an einem Studieninstitut, dauert je nach Land zwei bis drei Jahre und wird vom Arbeitgeber finanziert, häufig verbunden mit einer Bindungsklausel über mehrere Jahre. ### Quellen - TVAöD Besonderer Teil BBiG i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 14, § 8 Ausbildungsentgelt (VKA-Lesefassung): https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/TVAOED_BT-BBiG_AETV_14_Lesefassung_Stand_01_07_2025.pdf (Lesefassung Stand 1.7.2025, Beträge ab 1.5.2026) - Entgelttabelle TVöD VKA ab 1. Mai 2026 (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json): https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/vka/a/4410-vka-2026.html (Stand 1.5.2026, Laufzeit bis 31.3.2027) - BIBB, Rangliste 2025 der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen (Tabelle 67, Deutschland): https://www.bibb.de/dokumente/pdf/naa309/naa309_2025_tab067_0bund.pdf (Stand der Daten 5.12.2025, Stichtag 30.9.2025) - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VerwFAngAusbV): https://www.gesetze-im-internet.de/verwfangausbv_2022/ (Fassung vom 22.2.2022) --- ## Einstieg bei Polizei und Justiz: Laufbahnen und Bewerbung URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/polizei-justiz-einstieg-laufbahnen Kategorie: Ausbildung & Studium Themen: Polizei, Justiz, Laufbahn, Einstellungstest, Verbeamtung Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Polizei und Justiz beschäftigen fast ausschließlich Beamte und stellen über Vorbereitungsdienste und duale Studiengänge ein. Die Altersgrenzen setzt jedes Land selbst: Bayern verlangt am Einstellungstag ein Alter zwischen 17 und 30 Jahren, in Nordrhein-Westfalen darf man an diesem Tag noch nicht 37 sein, bei der Bundespolizei sind mit Berufserfahrung bis zu 35 Jahre im mittleren und 41 im gehobenen Dienst möglich. Der gehobene Dienst beginnt in A 9, beim Bund mit rund 3.552 Euro Grundgehalt in Stufe 1. Wie alt Sie bei der Bewerbung sein dürfen, entscheidet der Dienstherr, nicht der Beruf. In Bayern müssen Bewerberinnen und Bewerber am Einstellungstag zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. In Nordrhein-Westfalen dürfen sie am Einstellungstag, im Regelfall dem 1. September, noch nicht 37 sein. Die Bundespolizei lässt bei abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens drei Jahren Berufserfahrung im besonderen dienstlichen Interesse bis zu 35 Jahre im mittleren und bis zu 41 Jahre im gehobenen Dienst zu. Drei Dienstherren, drei Grenzen: So funktionieren Polizei und Justiz insgesamt. ### Wer stellt bei der Polizei ein? Die Polizei ist Ländersache. Jedes der sechzehn Länder hat eine eigene Landespolizei mit eigenem Polizeigesetz, eigener Laufbahnverordnung und eigenem Besoldungsgesetz. Auf Bundesebene kommen die **Bundespolizei** mit Grenzschutz, Bahnpolizei, Luftsicherheit und Bereitschaftspolizei sowie das **Bundeskriminalamt** hinzu, geregelt im Bundespolizeigesetz und im BKA-Gesetz. Diese Aufteilung hat praktische Folgen. Wer beim Bund einsteigt, wird nach der Bundesbesoldungsordnung besoldet, wer zu einer Landespolizei geht, nach dem jeweiligen Landesrecht. Auch Zugangsvoraussetzungen, Sporttests und Einstellungstermine legt jeder Dienstherr für sich fest. Eine Bewerbung bei mehreren Dienstherren gleichzeitig ist zulässig und wegen der abweichenden Altersgrenzen oft sinnvoll. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter [Stellen bei Polizei und Sicherheit](/jobs/berufsfeld/polizei-sicherheit-feuerwehr). ### Welche Laufbahnen gibt es im Polizeivollzugsdienst? #### Mittlerer Dienst Der mittlere Polizeivollzugsdienst umfasst die Besoldungsgruppen **A 7 bis A 9**. Der Einstieg erfolgt über eine Ausbildung als Polizeimeisteranwärterin oder Polizeimeisteranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, mit Anwärterbezügen von Beginn an. Die Ausbildung wechselt zwischen Polizeischule und Praktika in Dienststellen und endet mit der Laufbahnprüfung. Die Bundespolizei verlangt dafür einen allgemeinen Schulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einen Hauptschulabschluss mit anschließender Ausbildung. Einzelne Länder bieten diese Laufbahn nicht mehr an und stellen nur noch im gehobenen Dienst ein; ob Ihr Land dazugehört, steht auf dessen Karriereportal. Stellen dieser Laufbahn finden Sie unter [mittlerer Dienst](/jobs?laufbahn=mittel). #### Gehobener Dienst Der gehobene Polizeivollzugsdienst reicht von **A 9 bis A 13**. Der Zugang führt über ein duales Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei oder der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes, beim Bund an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das Studium ist zugleich Vorbereitungsdienst: Sie sind Kommissaranwärterin oder Kommissaranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Die Bundespolizei setzt dafür die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife voraus. Nordrhein-Westfalen öffnet den Bachelorstudiengang zusätzlich über die Berufsbildungshochschulzugangsverordnung für Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung und verlangt daneben sechs Jahre Englischunterricht ab der Sekundarstufe I oder ein Niveau B1. Stellen finden Sie unter [gehobener Dienst](/jobs?laufbahn=gehoben). #### Höherer Dienst Der höhere Polizeivollzugsdienst beginnt bei A 13 und wird selten direkt von außen besetzt. Der übliche Weg führt aus dem gehobenen Dienst über ein Auswahlverfahren zum Masterstudium an der **Deutschen Hochschule der Polizei** in Münster. Einzelne Länder und der Bund lassen daneben Bewerber mit einem einschlägigen Hochschulabschluss zu, etwa in Rechtswissenschaft oder Informatik beim Bundeskriminalamt. #### Was der Einstieg bringt Beträge für die Landespolizeien lassen sich nicht pauschal nennen, weil jedes Land eine eigene Besoldungstabelle führt. Als Orientierung dient die Bundesbesoldung: Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe **A 9 in Stufe 1**, dem Einstieg in den gehobenen Dienst, liegt beim Bund bei rund **3.552 Euro** brutto im Monat, gerundet und ohne Polizeizulage und Familienzuschlag. Die Landestabellen liegen je nach Land darüber oder darunter. Die vollständige Bundestabelle finden Sie unter [Besoldung Bund](/infocenter/tabellen/besoldung-bund); was Besoldung von Tarifentgelt unterscheidet, erklärt der Beitrag [Beamte oder Tarifbeschäftigte](/infocenter/beamte-oder-tarifbeschaeftigte-unterschiede). ### Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Neben Schulabschluss und Alter prüfen alle Dienstherren dieselben vier Punkte, wenn auch mit unterschiedlichen Maßstäben. Die **gesundheitliche Eignung** stellt der polizeiärztliche Dienst fest; geprüft werden Sehleistung, Hörvermögen, Körpergewicht und Belastbarkeit, sichtbare Tätowierungen behandelt jedes Land nach eigenen Regeln. Die **sportliche Eignung** weist ein standardisierter Test nach; bei der Bundespolizei besteht er aus einem Koordinationstest, einem Pendellauf und einem Zwölf-Minuten-Lauf, häufig kommt ein Schwimmnachweis hinzu. Die **persönliche Eignung** umfasst Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsprüfung, geordnete finanzielle Verhältnisse und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Verlangt wird außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaats; einzelne Länder lassen bei dienstlichem Interesse weitere zu. Den Führerschein der Klasse B erwarten die meisten Dienstherren bis zur Einstellung oder bis zum Ende der Ausbildung. ### Wie läuft das Auswahlverfahren ab? Die Auswahl läuft in aufeinander aufbauenden Stufen. Wer eine Stufe nicht besteht, scheidet aus. 1. **Schriftlicher Test:** Rechtschreibung, Textverständnis, Logik, Konzentration und Merkfähigkeit, zunehmend computergestützt. Die Bundespolizei setzt im mittleren Dienst ein Diktat, im gehobenen Dienst einen Aufsatz sowie einen Intelligenztest ein. 2. **Sporttest:** Standardisierte Übungen, bei der Bundespolizei Koordinationstest, Pendellauf und Zwölf-Minuten-Lauf; die Länder legen eigene Parcours und Grenzwerte fest. 3. **Ärztliche Untersuchung:** Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit durch den polizeiärztlichen Dienst. 4. **Mündliche Prüfung oder Assessment-Center:** Einzelgespräch vor einer Kommission, oft mit Gruppendiskussion, Rollenspiel oder Kurzvortrag; die Bundespolizei prüft dabei auch Allgemeinwissen und berufsbezogene Fragen. Zur Dauer nennt die Bundespolizei einen belastbaren Wert: Auf die Bewerbung selbst folgt in der Regel nach vier bis acht Wochen eine Antwort. Erste Ergebnisse der Teilprüfungen erfahren Bewerber meist unmittelbar, die abschließende Entscheidung fällt später. Da die Einstellungstermine an Schuljahres- oder Semesterbeginn hängen, enden die Bewerbungsfristen deutlich früher, häufig schon im Vorjahr. Wer den Termin verpasst, wartet auf den nächsten Durchgang. ### Welche Berufe bietet die Justiz? Auch die Justiz ist Ländersache. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten gehören zu den Landesjustizverwaltungen; nur die obersten Bundesgerichte, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Justiz sind Bundesbehörden. Stellen finden Sie unter [Stellen in Justiz und Recht](/jobs/berufsfeld/justiz-recht). #### Geschäftsstelle, Vollstreckung, Rechtspflege **Justizfachangestellte** sind der einzige große Tarifberuf der Justiz und arbeiten nach einer dreijährigen dualen Ausbildung in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften. **Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte** sind Beamte des mittleren Justizdienstes mit Aufgaben in Geschäftsstelle, Kostenwesen und als Urkundsbeamte; der Zugang führt über einen Vorbereitungsdienst mit Anwärterbezügen. **Gerichtsvollzieher** vollstrecken Titel, nehmen Vermögensauskünfte ab und stellen zu, je nach Land im mittleren oder gehobenen Dienst. **Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger** gehören zum gehobenen Justizdienst und entscheiden nach dem [Rechtspflegergesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/rpflg_1969/) eigenständig in Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen. Ausbildungsdauer, Zugangsvoraussetzungen, Besoldung und der Gebührenanteil der Gerichtsvollzieher stehen im Beitrag zur [Ausbildung in der Justiz](/infocenter/justiz-ausbildung-justizfachangestellte-rechtspfleger); offene Plätze listet die Übersicht [Ausbildung](/jobs/dienstverhaeltnis/ausbildung). #### Justizvollzug Der allgemeine Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten ist eine Laufbahn des mittleren Dienstes. Die Ausbildung erfolgt als Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf, mit Theorie an der Justizvollzugsschule und Praxis in der Anstalt. Verlangt werden ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung, häufig zusätzlich Berufserfahrung, sowie gesundheitliche und sportliche Eignung. Daneben beschäftigt der Vollzug Fachkräfte im Werkdienst, im Krankenpflegedienst und im Sozialdienst, meist als Beamte, teilweise im Tarif. #### Richter und Staatsanwälte Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden nach der **R-Besoldung** besoldet und stehen in einem eigenen Dienstverhältnis nach dem Deutschen Richtergesetz. Voraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt, also das rechtswissenschaftliche Studium mit erstem Staatsexamen, der Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar und das zweite Staatsexamen. Die Länder verlangen überdurchschnittliche Examensnoten; welche Grenze gilt, legt jede Landesjustizverwaltung selbst fest. Die Einstellung erfolgt zunächst als Richter auf Probe oder Staatsanwalt. ### Übersicht der Einstiegswege | Bereich | Laufbahn | Zugang | Status | | --- | --- | --- | --- | | Polizeivollzugsdienst | Mittlerer Dienst (A 7 bis A 9) | Ausbildung als Polizeimeisteranwärter | Beamte | | Polizeivollzugsdienst | Gehobener Dienst (A 9 bis A 13) | Duales Bachelorstudium an der Polizeihochschule | Beamte | | Polizeivollzugsdienst | Höherer Dienst (ab A 13) | Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei | Beamte | | Justiz | Justizfachangestellte | Duale Ausbildung | Tarifbeschäftigte (TV-L) | | Justiz | Justizfachwirt (mittlerer Dienst) | Vorbereitungsdienst | Beamte | | Justiz | Gerichtsvollzieher (mittlerer oder gehobener Dienst) | Vorbereitungsdienst oder Studiengang | Beamte | | Justiz | Rechtspfleger (gehobener Dienst) | Diplomstudium Rechtspflege | Beamte | | Justizvollzug | Allgemeiner Vollzugsdienst (mittlerer Dienst) | Vorbereitungsdienst an der Justizvollzugsschule | Beamte | | Justiz | Richter, Staatsanwalt (R-Besoldung) | Zwei juristische Staatsexamen | Richterverhältnis, Beamte | ### Bewerbungstermin und Statuswechsel Ein später Start kostet ein ganzes Jahr. Polizei und Justiz stellen zu festen Terminen ein, und die Fristen enden oft im Vorjahr. Wer sich nur bei einem Dienstherrn bewirbt, verschenkt zudem Chancen: Die Altersgrenzen der Beispiele oben liegen sieben Jahre auseinander, mit 32 ist man in Bayern chancenlos und in Nordrhein-Westfalen noch im Rennen. Vergleichen Sie deshalb das eigene Land, die Nachbarländer und die Bundespolizei, bevor Sie sich festlegen. Grundsätzliches zu behördlichen Verfahren steht im Beitrag [Bewerbung im öffentlichen Dienst](/infocenter/bewerbung-oeffentlicher-dienst-ablauf-fristen-auswahlverfahren). Unterschätzt wird außerdem der Statuswechsel. Anwärterinnen und Anwärter stehen vom ersten Tag an im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das bedeutet Beihilfe statt gesetzlicher Krankenkasse, Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten und eine Prüfung der Verfassungstreue, die auch zurückliegende Mitgliedschaften und Äußerungen erfassen kann. Wer das erst nach der Zusage erfährt, steht vor Entscheidungen, die sich schlecht rückgängig machen lassen. Alle Beamtenstellen finden Sie unter [Beamte](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte). ### Häufige Fragen **Wie alt darf ich bei der Bewerbung zur Polizei höchstens sein?** Das legt jeder Dienstherr selbst fest. In Bayern müssen Bewerberinnen und Bewerber am Einstellungstag zwischen 17 und 30 Jahre alt sein, Ausnahmen sind nur beim Höchstalter möglich. In Nordrhein-Westfalen darf man am Einstellungstag, im Regelfall der 1. September, noch nicht 37 Jahre alt sein; Wehr- und Zivildienst sowie Betreuungs- und Pflegezeiten verschieben die Grenze um bis zu sechs Jahre. **Brauche ich Abitur, um zur Polizei zu gehen?** Nicht überall. Für den mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei genügt ein allgemeiner Schulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder ein Hauptschulabschluss mit anschließender Ausbildung. Der gehobene Dienst verlangt die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. In Nordrhein-Westfalen öffnet zusätzlich eine abgeschlossene Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung den Bachelorstudiengang. **Was verdient man als Polizeikommissar oder Polizeikommissarin?** Der gehobene Polizeivollzugsdienst beginnt in der Besoldungsgruppe A 9. Beim Bund liegt das Grundgehalt der A 9 in Stufe 1 bei rund 3.552 Euro brutto im Monat, gerundet und ohne Polizeizulage und Familienzuschlag. Die Länder besolden nach eigenen Gesetzen mit teils spürbaren Abweichungen nach oben und unten, weshalb sich ein einheitlicher Betrag für alle Landespolizeien nicht angeben lässt. **Wie werde ich Rechtspflegerin oder Rechtspfleger?** Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes. Der Zugang führt über ein Diplomstudium an einer Fachhochschule für Rechtspflege, das als Vorbereitungsdienst mit Anwärterbezügen absolviert wird und Theorie mit Praxisabschnitten bei Gerichten verbindet. Voraussetzung ist die Fachhochschulreife oder das Abitur. Nach dem Rechtspflegergesetz entscheiden sie eigenständig in Grundbuch-, Nachlass-, Register- und Insolvenzsachen. **Wie lange dauert das Auswahlverfahren bei der Polizei?** Die Bundespolizei gibt an, dass Bewerberinnen und Bewerber in der Regel nach vier bis acht Wochen eine Antwort auf ihre Bewerbung erhalten. Danach folgen die Teilprüfungen, deren erste Ergebnisse meist unmittelbar mitgeteilt werden, während die abschließende Entscheidung später fällt. Da die Einstellungstermine an Schuljahres- oder Semesterbeginn gekoppelt sind, enden die Bewerbungsfristen deutlich früher, oft im Vorjahr. ### Quellen - Bundespolizei, Häufige Fragen zu Einstellung und Auswahlverfahren (Schulabschlüsse, Sporttest, Altersausnahmen, Bearbeitungsdauer): https://www.komm-zur-bundespolizei.de/faq (abgerufen 7.9.2026) - Polizei Nordrhein-Westfalen, Karriereportal genau mein Fall, Fragen und Antworten (Höchstalter, Zugang zum Bachelorstudiengang): https://www.genau-mein-fall.de/faqs (abgerufen 7.9.2026) - Bayerische Polizei, Karriereportal, Fragen und Antworten (Alter am Einstellungstag): https://www.bevi.polizei.bayern.de/faq (abgerufen 7.9.2026) - Rechtspflegergesetz (Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger): https://www.gesetze-im-internet.de/rpflg_1969/ (abgerufen 7.9.2026) - Deutsches Richtergesetz (Befähigung zum Richteramt): https://www.gesetze-im-internet.de/drig/ (abgerufen 7.9.2026) - Bundesbesoldungsordnung A, Grundgehaltssätze (A 9 Stufe 1), Tabelle in data/pay-tables/BBesO_A-2026-05-01.json: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/besoldung/besoldung-node.html (vorläufige Tabelle, gültig ab 1.5.2026) --- ## Homeoffice im öffentlichen Dienst: Regeln, Anspruch, Praxis URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/homeoffice-oeffentlicher-dienst Kategorie: Arbeitsalltag & Recht Themen: Homeoffice, Arbeitszeit, Personalrat, Teilzeit Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht weder für Beamte noch für Tarifbeschäftigte; der Arbeitsort wird angeordnet. Den Rahmen setzt die Dienstvereinbarung, denn Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle unterliegen nach § 80 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG der Mitbestimmung. Die Dienstvereinbarung des bayerischen Justizvollzugs vom 19. Februar 2024 lässt Telearbeit und mobiles Arbeiten zusammen bis zu 40 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zu. Telearbeit nach § 2 Abs. 7 ArbStättV ist ein vom Dienstherrn eingerichteter Arbeitsplatz, mobiles Arbeiten nicht. Die Dienstvereinbarung des bayerischen Justizvollzugs vom 19. Februar 2024 nennt eine Zahl, die viele Ausschreibungen verschweigen: Telearbeit und mobiles Arbeiten dürfen zusammen bis zu 40 Prozent der individuellen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ausmachen. Ein höherer Anteil ist ausnahmsweise möglich, etwa aus familiären Gründen oder wenn er zugleich dienstlichen Interessen dient. Genau so entsteht Homeoffice im öffentlichen Dienst: nicht aus einem Gesetz, sondern aus einer Vereinbarung zwischen Behördenleitung und Personalrat. ### Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice? Nein. Weder das Arbeitsrecht noch das Beamtenrecht kennen einen allgemeinen Anspruch auf Arbeit von zu Hause. Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort im Rahmen seines Weisungsrechts, der Dienstherr durch dienstliche Anordnung. Ein durchsetzbarer Anspruch entsteht erst, wenn er vereinbart wird: über eine Dienstvereinbarung, eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Einzelzusage. Auch eine Dienstvereinbarung schafft selten einen Automatismus. Sie legt eine Obergrenze fest, benennt Voraussetzungen und beschreibt das Antragsverfahren; über den einzelnen Antrag entscheidet die Dienststelle. Im bayerischen Justizvollzug etwa muss die konkret ausgeübte Tätigkeit für Telearbeit geeignet sein, und Sicherheit, Ordnung und ordentlicher Dienstbetrieb dürfen nicht beeinträchtigt werden. Wer eine Zusage will, braucht sie schriftlich. ### Telearbeit oder mobiles Arbeiten: Was ist der Unterschied? Telearbeit ist der aufwendigere, rechtlich definierte Fall. Nach § 2 Abs. 7 der [Arbeitsstättenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung vereinbart sind. Eingerichtet ist ein solcher Platz erst, wenn die Bedingungen vertraglich festgelegt sind und der Arbeitgeber die benötigte Ausstattung bereitgestellt und installiert hat. Damit gelten die Vorgaben der Verordnung für die Arbeitsstätte, einschließlich Gefährdungsbeurteilung. **Mobiles Arbeiten** kennt diese Definition nicht. Sie erhalten ein dienstliches Notebook und arbeiten an einem selbst gewählten Ort; einen eingerichteten Heimarbeitsplatz gibt es nicht. Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz gelten weiter, die Anforderungen an die Arbeitsstätte greifen nicht. Diese Form ist für die Behörde billiger, weshalb neuere Vereinbarungen sie bevorzugen. Beide Formen lassen sich kombinieren; die bayerische Vereinbarung erlaubt das ausdrücklich und beschreibt beide als alternierend, also mit einem Teil der Arbeitsleistung in der Dienststelle. Reine Arbeit von zu Hause soll dort nur ausnahmsweise und befristet genehmigt werden. ### Wer entscheidet über die Regeln? Der Personalrat bestimmt mit. § 80 Abs. 1 Nr. 5 des [Bundespersonalvertretungsgesetzes](https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__80.html) nennt die Einführung, Änderung und Aufhebung von Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle als Mitbestimmungstatbestand; Nummer 3 erfasst Arbeitszeitmodelle, Nummer 1 die Lage der täglichen Arbeitszeit. Das Ergebnis ist eine Dienstvereinbarung nach § 63 BPersVG. In den Ländern gelten die Landespersonalvertretungsgesetze; die bayerische Vereinbarung stützt sich auf Art. 73 in Verbindung mit Art. 76 Abs. 2 Nr. 3 BayPVG. Daraus folgt die große Streuung. Vereinbart wird je Ressort, je Behörde, je Stadt. Zwei Nachbarstädte können deshalb völlig verschiedene Anteile zulassen, obwohl die Aufgaben identisch sind. Für [Bundesbehörden](/jobs/arbeitgebertyp/bund) gilt meist eine Vereinbarung pro Ressort oder nachgeordneter Behörde, bei [Kommunen](/jobs/arbeitgebertyp/kommune) je Stadt oder Landkreis. Eine bundesweit einheitliche Quote existiert nicht. ### Was regelt eine Dienstvereinbarung konkret? Die folgenden Punkte stammen aus der Vereinbarung des bayerischen Justizvollzugs und zeigen, welche Fragen jede Regelung beantworten muss. | Punkt | Regelung im bayerischen Justizvollzug | | --- | --- | | Anteil | Telearbeit und mobiles Arbeiten zusammen bis zu 40 v. H. der individuellen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit; höherer Anteil ausnahmsweise | | Form | Fester Turnus oder einzelne Tage außerhalb eines Turnus, auch stundenweise; Kombination möglich | | Genehmigung | Dauergenehmigung mit möglicher viermonatiger Probezeit, Verlängerung um drei Jahre zulässig | | Beendigung | Durch Beschäftigte mit angemessener Frist, durch die Behörde aus wichtigem Grund, wirksam meist zum Ablauf des Folgemonats | | Arbeitsplatz | Private Räume und Telekommunikationsanschluss stellen die Beschäftigten kostenlos; keine Miete, keine Nebenkosten vom Dienstherrn | | Technik | Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterial vom Dienstherrn, bleiben dessen Eigentum, Rückgabe nach Ende | | Zeiterfassung | Arbeitszeit separat und nachprüfbar festhalten, etwa im Arbeitstagebuch; Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle sind keine Arbeitszeit | Die Kostenverteilung überrascht viele Bewerber. Der Dienstherr liefert Notebook und Verbrauchsmaterial, der Schreibtisch im eigenen Zimmer ist Privatsache. Eine Pauschale für Strom oder Internet sieht diese Vereinbarung nicht vor. ### Beamte und Tarifbeschäftigte Die Dienstvereinbarung gilt für beide Gruppen; der Unterschied liegt in der Ausgestaltung und in der Durchsetzung. Im bayerischen Justizvollzug wird die Dauergenehmigung im Beamtenbereich durch einvernehmliche schriftliche Regelung umgesetzt, im Arbeitnehmerbereich durch schriftliche Vereinbarung. [Beamte](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte) sind weisungsgebunden; eine Anordnung zur Präsenz ist verbindlich, Einwände laufen über die Remonstration. [Tarifbeschäftigte](/jobs/dienstverhaeltnis/tarif) unterliegen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, das billigem Ermessen genügen muss und arbeitsgerichtlich überprüfbar ist. Praktisch führt beides zum selben Ergebnis: Ohne schriftliche Vereinbarung kann die Dienststelle Sie zurück ins Büro holen. Die weiteren Unterschiede beider Statusgruppen behandelt der Beitrag [Beamte oder Tarifbeschäftigte](/infocenter/beamte-oder-tarifbeschaeftigte-unterschiede). ### Wo Homeoffice möglich ist und wo nicht Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Arbeitgeber. Möglich wird Homeoffice dort, wo am Bildschirm gearbeitet wird und keine Bürger vor der Tür stehen: in Rechenzentren und Fachverfahren der [IT](/jobs/berufsfeld/it-digitalisierung), in der Sachbearbeitung von Rentenversicherung, Bundesagentur und Landesämtern, in Ministerien und Stabsstellen, im Haushalts- und Personalwesen sowie in vielen Hochschulverwaltungen. Ausgeschlossen bleibt es bei Bürgerdiensten mit Schalter und Termin, bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzugsdienst, in Kitas, Schulen und in der Pflege, bei Bauhof, Straßenmeisterei und Entsorgung sowie im Außendienst der Gesundheits- und Veterinärämter. Auch innerhalb einer geeigneten Stelle gibt es harte Grenzen. Behörden verarbeiten Sozialdaten, Steuerdaten und Personalakten, deshalb wird nur mit dienstlichen Geräten über gesicherte Verbindungen gearbeitet. Papierakten dürfen die Dienststelle häufig nicht verlassen: Die bayerische Vereinbarung verlangt für mitgenommene Akten einen datenschutzsicheren Transport und lässt Personal- und Gefangenenpersonalakten überhaupt nicht aus dem Haus. Ausdrucke dürfen nur in der Dienststelle vernichtet werden. Fragen Sie deshalb nicht nur nach dem Anteil, sondern danach, welche Aufgaben Ihrer Stelle vom Homeoffice ausgenommen sind. ### Homeoffice in der Ausschreibung erkennen Behördliche Ausschreibungen bleiben in diesem Punkt oft vage, folgen aber erkennbaren Mustern. Eine klare Zusage nennt eine Form und einen Umfang: „mobiles Arbeiten bis zu drei Tage pro Woche“, „anteiliges Arbeiten von zu Hause nach Dienstvereinbarung“, „Telearbeit möglich“. Dahinter steht eine Regelung, die auf die Stelle anwendbar ist. Weiche Formulierungen wie „flexible Arbeitszeitmodelle“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ oder „moderne Arbeitsformen“ meinen oft nur Gleitzeit und [Teilzeit](/jobs?arbeitszeit=teilzeit); hier lohnt die Nachfrage vor dem Gespräch. Wörter wie „Publikumsverkehr“, „Wechselschicht“, „Außendienst“ oder „Präsenzstelle“ schließen Homeoffice praktisch aus. Der Dienstort allein sagt nichts: „Dienstort Bonn“ legt die zuständige Dienststelle fest und den Punkt, ab dem Dienstreisen gerechnet werden, keine Anwesenheitspflicht an fünf Tagen. Über den Filter [Stellen mit Homeoffice](/jobs?homeoffice=homeoffice) sehen Sie nur Ausschreibungen, in denen der Arbeitgeber mobiles Arbeiten, Telearbeit oder Homeoffice ausdrücklich nennt. Die automatische Erkennung kann Formulierungen übersehen; maßgeblich bleibt der Ausschreibungstext. ### Was Sie im Auswahlgespräch klären sollten 1. Fragen Sie nach der Dienstvereinbarung, nicht nach „Homeoffice“. Die Frage, welche Regelung zum mobilen Arbeiten gilt und ob sie ab dem ersten Tag greift, liefert eine überprüfbare Antwort statt einer Absichtserklärung. 2. Klären Sie die Einarbeitung. Viele Vereinbarungen schließen die ersten Monate aus oder sehen eine Probezeit vor, im bayerischen Justizvollzug vier Monate, in denen die Genehmigung fristlos endet. Wer pendelt, plant danach. 3. Erfragen Sie die ausgeschlossenen Aufgaben. Besteht ein Drittel der Stelle aus Aktenarbeit mit Papier oder aus Verschlusssachen, ist die nominelle Quote wertlos. 4. Klären Sie die Ausstattung. Wer stellt Notebook, Monitor und Headset, und wer zahlt den Anschluss? Die Antwort steht in der Vereinbarung, nicht im Ermessen der Führungskraft. 5. Halten Sie Zusagen schriftlich fest. Eine mündliche Aussage bindet die Behörde nicht; verlangen Sie den Verweis auf die Dienstvereinbarung oder eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag. Der häufigste Fehler liegt danach: Beschäftigte nehmen die genehmigte Quote als Dauerzustand. Sie ist es nicht. Fällt eine Voraussetzung weg, etwa durch neue Geschäftsaufgaben oder das Ende familiärer Gründe, ist über die Genehmigung neu zu entscheiden. Wer den Anteil behalten will, sollte Aufgabenwechsel und Umorganisationen zum Anlass nehmen, die Vereinbarung selbst anzupassen, statt auf ihren Fortbestand zu vertrauen. ### Häufige Fragen **Habe ich im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf Homeoffice?** Nein. Weder das Arbeitsrecht noch das Beamtenrecht kennen einen allgemeinen Anspruch. Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort über sein Weisungsrecht, der Dienstherr durch Anordnung. Ein durchsetzbarer Anspruch entsteht erst aus einer Dienstvereinbarung, einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag oder einer schriftlichen Einzelzusage. In der Dienstvereinbarung des bayerischen Justizvollzugs etwa entscheidet die Behörde über den Antrag; die Vereinbarung setzt nur die Obergrenze. **Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten?** Telearbeit ist nach § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung, für den eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung vereinbart sind. Der Arbeitgeber muss die Ausstattung bereitstellen und installieren. Mobiles Arbeiten ist ortsungebunden, läuft über ein dienstliches Notebook und kennt keinen festen Heimarbeitsplatz. Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz gelten in beiden Fällen. **Kann die Behörde Homeoffice wieder zurücknehmen?** Ja. Die Dienstvereinbarung des bayerischen Justizvollzugs erlaubt der Behörde die vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund, etwa wenn übertragene Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigt werden, und beendet die Teilnahme automatisch, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Wirksam wird das dort mit Ablauf des Folgemonats. Auch Beschäftigte können mit angemessener Frist zurück in die Dienststelle. Bei erstmaliger Dauergenehmigung ist eine viermonatige Probezeit möglich. **Muss der Personalrat beim Homeoffice mitbestimmen?** Ja. § 80 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG nennt die Einführung, Änderung und Aufhebung von Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand, daneben Arbeitszeitmodelle nach Nummer 3. Das Ergebnis ist eine Dienstvereinbarung nach § 63 BPersVG. In den Ländern gelten die Landespersonalvertretungsgesetze, in Bayern etwa Art. 73 in Verbindung mit Art. 76 BayPVG. **Wer zahlt Schreibtisch, Strom und Internet im Homeoffice?** Das regelt die Dienstvereinbarung, und sie fällt oft zulasten der Beschäftigten aus. Im bayerischen Justizvollzug stellen die Beschäftigten den privaten Arbeitsplatz und die Telekommunikationsanschlüsse kostenlos bereit und richten ihn auf eigene Kosten ein; Miete und Nebenkosten zahlt der Dienstherr nicht. Technische Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterial kommen vom Dienstherrn, bleiben in dessen Eigentum und sind nach dem Ende zurückzugeben. ### Quellen - § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (Begriff des Telearbeitsplatzes): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html (abgerufen 7.9.2026) - Dienstvereinbarung über Telearbeit und Mobile Arbeit im Geschäftsbereich des bayerischen Justizvollzugs, Bayerisches Staatsministerium der Justiz: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2030_5_3_J (Bekanntmachung vom 19.2.2024, BayMBl. Nr. 196) - Dienstvereinbarung über Telearbeit und Mobile Arbeit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2030_5_3_J_12954 (Bekanntmachung vom 6.4.2022, BayMBl. Nr. 256) - § 80 Bundespersonalvertretungsgesetz (Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten): https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__80.html (abgerufen 7.9.2026) - § 63 Bundespersonalvertretungsgesetz (Dienstvereinbarungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__63.html (abgerufen 7.9.2026) --- ## TVöD 2026: Die neue Entgelttabelle und Ihr Gehalt URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/tvoed-erhoehung-2026-tabelle-auswirkungen Kategorie: Gehalt & Tarif Themen: TVöD, TVöD Bund, TVöD VKA, Tarifrunde, Entgeltgruppe, Stufen, Jahressonderzahlung Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Seit dem 1. Mai 2026 gilt die zweite Stufe der TVöD-Tarifeinigung vom 6. April 2025: plus 2,8 Prozent, Laufzeit bis 31. März 2027. E 5 beginnt bei 3.124 Euro brutto, E 9b bei 3.780 Euro, E 13 bei 4.901 Euro (TVöD VKA, Stufe 1). Bund und VKA unterscheiden sich nur in E 9a bis E 9c. Zum Tabellenentgelt kommt die Jahressonderzahlung: 85 Prozent eines Monatsentgelts bei der VKA, 95, 90 oder 75 Prozent beim Bund je nach Entgeltgruppe. Eine Sachbearbeiterin in E 9b Stufe 3 bei einer Stadtverwaltung bekommt seit dem 1. Mai 2026 monatlich 4.204 Euro brutto, rund 114 Euro mehr als im April. Der Grund ist die zweite Stufe der Tarifeinigung vom 6. April 2025: plus 2,8 Prozent auf alle Tabellenwerte des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Tabelle läuft bis zum 31. März 2027. ### Für wen die Tabelle gilt Der TVöD hat zwei Anwender: den [Bund](/jobs/arbeitgebertyp/bund) mit seinen Ministerien, Bundesbehörden und Bundesanstalten sowie die kommunalen Arbeitgeber, die in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) organisiert sind. Dazu zählen [Städte, Landkreise und Gemeinden](/jobs/arbeitgebertyp/kommune) ebenso wie Stadtwerke, kommunale Kliniken und Sparkassen. Beide Bereiche haben denselben Tarifvertrag, aber getrennte Tabellen, die in einzelnen Gruppen auseinandergehen. Für die Länder gilt der TVöD nicht. Dort greift der TV-L mit eigener Tarifrunde und eigenen Terminen. Wie sich beide Tarifwerke unterscheiden, steht im Beitrag [TVöD oder TV-L](/infocenter/tvoed-oder-tv-l-unterschiede). Die Tarifeinigung vom 6. April 2025 sah zwei Schritte vor: eine erste Erhöhung um 3,0 Prozent mit einem Mindestbetrag von 110 Euro zum 1. April 2025 und eine zweite um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Die zweite ist die, die jetzt auf dem Gehaltszettel steht. ### Was steht jetzt in E 5 bis E 13? Die folgende Tabelle zeigt die kommunale Tabelle (TVöD VKA) für sechs Gruppen, die in Ausschreibungen besonders häufig vorkommen: E 5 und E 6 für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung, E 9a und E 9b für Meisterinnen, Techniker, Fachwirte und Bachelor-Absolventen, E 11 für Sachgebietsleitungen und Ingenieurinnen, E 13 für Beschäftigte mit Master oder Universitätsdiplom. | Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 3 | Stufe 6 (Endstufe) | | --- | --- | --- | --- | | E 5 | 3.124 € | 3.449 € | 3.783 € | | E 6 | 3.240 € | 3.580 € | 3.926 € | | E 9a | 3.659 € | 4.098 € | 4.980 € | | E 9b | 3.780 € | 4.204 € | 5.313 € | | E 11 | 4.270 € | 5.046 € | 6.327 € | | E 13 | 4.901 € | 5.710 € | 7.026 € | *TVöD VKA, gültig 1. Mai 2026 bis 31. März 2027, brutto pro Monat, auf volle Euro gerundet. Maßgeblich ist die tarifliche Veröffentlichung.* Die vollständige Tabelle mit allen Gruppen und sechs Stufen finden Sie unter [TVöD VKA](/infocenter/tabellen/tvoed-vka). Der Sprung von Stufe 1 zur Endstufe ist größer als der zwischen benachbarten Entgeltgruppen: Eine E 9a in Stufe 6 liegt mit 4.980 Euro über einer E 11 in Stufe 1 mit 4.270 Euro. Und die Spreizung wächst mit der Gruppe. In E 5 trennen Stufe 1 und Stufe 6 rund 659 Euro, in E 13 sind es 2.125 Euro. Wer über Jahre bleibt, profitiert in den höheren Gruppen deutlich stärker. ### Wo weichen Bund und VKA voneinander ab? In E 1 bis E 8 und E 10 bis E 15 sind die Werte von Bund und VKA identisch. Der Unterschied liegt allein in E 9a, E 9b und E 9c. Ein Vergleich beider Tabellen für E 9a: | E 9a | Stufe 1 | Stufe 6 (Endstufe) | | --- | --- | --- | | TVöD Bund | 3.692 € | 4.747 € | | TVöD VKA | 3.659 € | 4.980 € | Der Bund zahlt in E 9a beim Einstieg rund 33 Euro mehr, die Kommunen am Ende der Laufbahn rund 233 Euro mehr. In E 9b beginnt der Bund mit 3.834 Euro gegenüber 3.780 Euro bei der VKA, in der Endstufe liegen beide mit 5.298 Euro und 5.313 Euro nah beieinander. Wer zwischen einer Bundesstelle und einer kommunalen Stelle in E 9a oder E 9b wählt, sollte deshalb neben der Gruppe die Stufe vergleichen, in die er eingruppiert wird. Die Bundestabelle steht unter [TVöD Bund](/infocenter/tabellen/tvoed-bund). ### Welche Stufe bekomme ich und wann steige ich auf? Die Entgeltgruppe bestimmt Ihre Tätigkeit, die Stufe Ihre Erfahrung. Nach § 16 TVöD werden Neueingestellte ohne einschlägige Berufserfahrung der Stufe 1 zugeordnet. Bei mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2, bei mindestens drei Jahren in der Regel in Stufe 3. Einschlägig ist Erfahrung nur, wenn sie in der übertragenen oder einer entsprechenden Tätigkeit erworben wurde. Wie Sie das gegenüber der Personalstelle belegen, steht im Beitrag [Stufenzuordnung bei Neueinstellung](/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung). Danach steigen Sie mit der Zeit in derselben Entgeltgruppe auf. Die Laufzeiten betragen ein Jahr in Stufe 1, zwei Jahre in Stufe 2, drei Jahre in Stufe 3, vier Jahre in Stufe 4 und fünf Jahre in Stufe 5. Wer in Stufe 1 beginnt, erreicht die Endstufe nach 15 Jahren. E 1 kennt keine Stufe 1 und beginnt mit Stufe 2. Einzelheiten zu Hemmung und Verkürzung stehen unter [Stufenaufstieg im TVöD und TV-L](/infocenter/stufenlaufzeit-stufenaufstieg-tvoed-tv-l). Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer früheren beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise anrechnen, wenn sie für die vorgesehene Aufgabe förderlich ist. Das ist eine Ermessensentscheidung und wird praktisch nur vor Vertragsschluss verhandelt. ### Jahressonderzahlung und Zusatzversorgung Der Tabellenwert ist nicht das ganze Einkommen. Mit dem Novemberentgelt zahlt der Arbeitgeber eine Jahressonderzahlung, berechnet aus dem durchschnittlichen Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Bei den Kommunen beträgt sie nach § 20 (VKA) einheitlich 85 Prozent dieser Bemessungsgrundlage. Beim Bund staffelt § 20 (Bund) nach Entgeltgruppen: 95 Prozent in E 1 bis E 8, 90 Prozent in E 9a bis E 12 und 75 Prozent in E 13 bis E 15. Konkret für unsere Beispielgruppen: Eine kommunale E 9b in Stufe 3 mit 4.204 Euro Monatsentgelt erhält rund 3.573 Euro Jahressonderzahlung, eine E 13 beim Bund in Stufe 3 mit 5.710 Euro rund 4.283 Euro. Der Anspruch setzt ein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember voraus und vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Die Details stehen unter [Jahressonderzahlung im TVöD und TV-L](/infocenter/jahressonderzahlung-tvoed-tv-l-hoehe). Hinzu kommt die betriebliche Altersversorgung: beim Bund über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, bei den Kommunen über die kommunalen Zusatzversorgungskassen. Auf dem Gehaltszettel erscheint der Eigenanteil als Abzug, im Ruhestand als Betriebsrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Was das gegenüber der Besoldung von Beamtinnen und Beamten bedeutet, behandelt der Beitrag [Beamte oder Tarifbeschäftigte](/infocenter/beamte-oder-tarifbeschaeftigte-unterschiede). ### Abgrenzung zum TV-L Landesbehörden, Hochschulen, Landesbetriebe und Universitätskliniken der Länder außer Hessen zahlen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Seit dem 1. April 2026 gilt dort die Tabelle aus der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro. Sie läuft bis zum 28. Februar 2027, danach folgen 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die Beträge des TV-L liegen in den meisten Gruppen unter denen des TVöD. In Stufe 1 zahlt der TV-L in E 9b 3.620 Euro gegenüber 3.780 Euro bei der VKA, in E 11 4.178 Euro gegenüber 4.270 Euro und in E 13 4.759 Euro gegenüber 4.901 Euro. Der TV-L kennt außerdem kein E 9c. Die Landestabelle finden Sie unter [TV-L](/infocenter/tabellen/tv-l), die Einordnung der Tarifrunde 2026 unter [TV-L 2026/27](/infocenter/tv-l-2026-tarifrunde-tabelle). Beamtinnen und Beamte fallen unter keine dieser Tabellen. Ihre Grundgehälter stehen in der [Bundesbesoldungstabelle](/infocenter/tabellen/besoldung-bund). ### Was Sie auf der Mai-Abrechnung prüfen sollten Die Erhöhung greift automatisch, die Zuordnung nicht. Der Blick lohnt sich bei Stufe und Entgeltgruppe. 1. **Stufe nach Elternzeit:** Elternzeit bis zu fünf Jahren ist unschädlich, wird aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Nach der Rückkehr in derselben Stufe zu stehen wie vorher, ist deshalb die Regel und kein Abrechnungsfehler. Erst über fünf Jahre erfolgt eine Rückstufung. 2. **Stufe nach Höhergruppierung:** Im Bereich der VKA werden Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe derselben Stufe zugeordnet, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Stufenlaufzeit beginnt am Tag der Höhergruppierung neu. 3. **Stufe beim Arbeitgeberwechsel:** Ausschreibungen nennen die Entgeltgruppe, nicht die Stufe. Bei einem Wechsel im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kann die erreichte Stufe berücksichtigt werden. Kann, nicht muss: Beim Bund ist die Fortführung nur für Wechsel innerhalb des Bundes vorgeschrieben, sonst liegt sie im Ermessen. Weicht der Betrag ab, hilft der Vergleich mit der [VKA-Tabelle](/infocenter/tabellen/tvoed-vka) vor dem Gespräch mit der Personalstelle. Wer eine neue Stelle sucht, findet die Ausschreibungen nach Entgeltgruppe gefiltert unter [E 9b im TVöD VKA](/jobs?eg=e9b&tarif=tvoed-vka) oder allgemein bei den [Tarifstellen](/jobs/dienstverhaeltnis/tarif). ### Häufige Fragen **Ab wann gilt die neue TVöD-Tabelle 2026?** Die Tabellenwerte gelten seit dem 1. Mai 2026 für den Bund und für die kommunalen Arbeitgeber der VKA. Sie beruhen auf der Tarifeinigung vom 6. April 2025 und laufen bis zum 31. März 2027. Das war die zweite von zwei vereinbarten Erhöhungen: 3,0 Prozent mit einem Mindestbetrag von 110 Euro zum 1. April 2025, danach 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Bis zum Ende der Laufzeit ist keine weitere Anpassung vereinbart. **Gilt die TVöD-Erhöhung auch für Landesbeschäftigte?** Nein. Beschäftigte der Länder außer Hessen fallen unter den TV-L, der eigene Tabellen und eigene Termine hat. Dort gilt seit dem 1. April 2026 eine neue Tabelle aus der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026, ebenfalls 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro. Die Beträge liegen in den meisten Entgeltgruppen unter denen des TVöD: E 13 beginnt im TV-L bei 4.759 Euro, im TVöD bei 4.901 Euro. **Warum verdient meine Kollegin in derselben Entgeltgruppe mehr als ich?** Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es sechs Stufen, die sich nach der Beschäftigungszeit richten. Zwischen Stufe 1 und Stufe 6 liegen je nach Gruppe mehrere hundert bis über zweitausend Euro im Monat. In E 13 sind es 2.125 Euro. Wer mit einschlägiger Berufserfahrung eingestellt wurde oder länger im Betrieb ist, steht in einer höheren Stufe, bei identischer Tätigkeit und identischer Entgeltgruppe. **Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD 2026?** Bei den Kommunen beträgt sie nach § 20 (VKA) einheitlich 85 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli, August und September. Beim Bund staffelt § 20 (Bund) nach Entgeltgruppen: 95 Prozent in E 1 bis E 8, 90 Prozent in E 9a bis E 12, 75 Prozent in E 13 bis E 15. Die Zahlung erfolgt mit dem Novemberentgelt und setzt ein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember voraus. **Bekomme ich die Erhöhung automatisch oder muss ich sie beantragen?** Automatisch. Das Tabellenentgelt ergibt sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag, die Personalstelle rechnet neu ab, sobald die Tabelle in Kraft tritt. Ein Antrag ist nicht nötig und wäre auch wirkungslos. Prüfen sollten Sie trotzdem, ob Entgeltgruppe und Stufe auf der Abrechnung stimmen. Fehler treten vor allem nach Elternzeit, Höhergruppierung oder einem Wechsel des Arbeitgebers auf. ### Quellen - TVöD Allgemeiner Teil i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 6. April 2025, § 16 (Stufen), § 20 (Jahressonderzahlung), dbb-Textfassung: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2026/260119_TVoeD-AT_und_BT-V_Bund_und_VKA.pdf (Fassung vom 6.4.2025, Textstand Januar 2026) - Entgelttabelle TVöD VKA ab 1. Mai 2026 (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json): https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/vka/a/4410-vka-2026.html (Stand 1.5.2026, Laufzeit bis 31.3.2027) - Entgelttabelle TVöD Bund ab 1. Mai 2026 (data/pay-tables/TVoeD_Bund-2026-05-01.json): https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/tvoed-bund.html (Stand 1.5.2026, Laufzeit bis 31.3.2027) - Entgelttabelle TV-L ab 1. April 2026 (data/pay-tables/TV_L-2026-04-01.json): https://www.tv-l-rechner.de/entgelttabelle/2026/ (Stand 1.4.2026, Laufzeit bis 28.2.2027) --- ## Bewerbungsfristen im öffentlichen Dienst: Was gilt, was danach kommt URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/bewerbungsfristen-oeffentlicher-dienst Kategorie: Bewerbung Themen: Bewerbungsfrist, Bewerbung, Auswahlverfahren Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Im öffentlichen Dienst ist die Bewerbungsfrist im Regelfall eine Ausschlussfrist: Wer später kommt, wird nicht in die Vorauswahl aufgenommen. Maßgeblich ist der Zugang bei der Behörde nach § 130 Abs. 1 BGB, nicht der Poststempel. Typische Fristen liegen bei zwei bis vier Wochen ab Veröffentlichung, Dauerausschreibungen laufen jahrelang. Nach Fristende folgen Vorauswahl, Beteiligung von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, Gespräch und Konkurrentenmitteilung. Am 7. September 2026 stand auf service.bund.de eine Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Volljuristinnen und Volljuristen im höheren Dienst. Bewerbungsschluss: 20. September 2026. Am selben Tag suchte das Bundesverwaltungsamt unter der Kennziffer BVA-2026-090 eine Sachbearbeitung für das Travel Management System in Hamm, Frist 28. September 2026. Zwei und drei Wochen also, und beide Daten sind keine Empfehlung. Wer am 21. beziehungsweise 29. September klickt, ist raus. ### Warum setzen Behörden überhaupt Fristen? Weil Art. 33 Abs. 2 GG jedem Deutschen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt zusichert. Daraus folgt die **Bestenauslese**: Die Behörde muss die am besten geeignete Person auswählen und diese Entscheidung nachvollziehbar begründen. Das geht nur, wenn alle Bewerbungen zum selben Zeitpunkt vorliegen und nach denselben Kriterien verglichen werden. Eine Bewerbung, die erst eingeht, wenn die Vorauswahl läuft, verschafft dem Nachzügler einen Vorteil gegenüber allen, die pünktlich waren, und macht das Verfahren angreifbar. Deshalb ist die Frist Bestandteil des Verfahrens und keine organisatorische Angabe. Das gilt für [Beamtenstellen](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte) unmittelbar und für [Tarifstellen](/jobs/dienstverhaeltnis/tarif) in der Praxis genauso, weil öffentliche Arbeitgeber auch beim Arbeitsvertrag an Art. 33 Abs. 2 GG gebunden sind. ### Ausschlussfrist oder Orientierungsfrist? Die Formulierung in der Ausschreibung entscheidet über die Wirkung. Formulierungen wie „Bewerbungsschluss“, „bis spätestens“ oder „Bewerbungen, die nach diesem Termin eingehen, können nicht berücksichtigt werden“ bezeichnen eine **Ausschlussfrist**. Nach diesem Zeitpunkt ist das Verfahren für neue Bewerbungen geschlossen. Das ist der Normalfall, und auch ein nüchternes „Bewerbungsfrist: 28.09.2026“ ist so gemeint. Eine **Orientierungsfrist** erkennen Sie an Wendungen wie „möglichst bis“ oder „Die Stelle bleibt bis zur Besetzung ausgeschrieben“. Die Behörde darf dann auch später eingehende Bewerbungen ansehen, muss es aber nicht. Sobald die Vorauswahl abgeschlossen ist, kommt auch hier niemand mehr hinein. Behandeln Sie im Zweifel jede Frist als Ausschlussfrist. Eine Behörde, die kulant sein wollte, hätte es hingeschrieben. ### Wie lang sind die Fristen typischerweise? Zwei bis vier Wochen ab Veröffentlichung decken den größten Teil der Ausschreibungen ab, wie die beiden Beispiele des BMAS und des Bundesverwaltungsamts zeigen. Abweichungen gibt es in beide Richtungen. | Ausschreibungstyp | Übliche Fristlänge | Beispiel | | --- | --- | --- | | Fachstelle in einer Bundesbehörde | 2 bis 4 Wochen | BMAS, Volljurist*innen, veröffentlicht 7.9.2026, Frist 20.9.2026 | | Sachbearbeitung mit Kennziffer | 3 bis 4 Wochen | Bundesverwaltungsamt, BVA-2026-090, Frist 28.9.2026 | | Ausbildung und Vorbereitungsdienst | 6 bis 12 Monate vor Beginn | Einstellungsjahrgänge bei Polizei und Finanzverwaltung | | Dauerausschreibung bei ständigem Bedarf | Jahre, ohne echtes Ende | Deutscher Bundestag, Geprüfte Rechtskandidatinnen, Frist 16.2.2050 | Die Dauerausschreibung des Bundestages mit dem Datum 16. Februar 2050 zeigt, wie Behörden Portale bedienen, die ein Fristfeld zwingend verlangen: Sie tragen ein Datum ein, das praktisch nie eintritt. Bewerbungen werden dort fortlaufend gesichtet, häufig in Sammelterminen. ### Was heißt „Eingang“ genau? Fristwahrend ist der **Zugang** bei der Behörde. § 130 Abs. 1 BGB formuliert das für Willenserklärungen gegenüber Abwesenden: Sie werden in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Empfänger zugehen. Die Bewerbung muss also so in den Machtbereich der Behörde gelangt sein, dass diese unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Im **Bewerbungsportal** zählt der Zeitpunkt, zu dem das System die Bewerbung als eingereicht bestätigt; die Frist endet meist mit dem Ende des genannten Tages. Speichern Sie die Eingangsbestätigung, denn ein abgebrochener Upload wegen zu großer Dateien geht zu Ihren Lasten. Bei **E-Mail** zählt der Eingang im Postfach der in der Ausschreibung genannten Adresse, nicht im persönlichen Postfach einer Sachbearbeiterin. Bei **Post** ist der Poststempel unerheblich; die Sendung muss vor Fristablauf in der Poststelle liegen, und mit dem Dienstschluss endet der Tag praktisch. Bei knappen Fristen ist die persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung sicherer als jeder Versanddienst. ### Was passiert mit verspäteten Bewerbungen? Sie werden nicht in die Vorauswahl aufgenommen. Sie erhalten eine kurze Mitteilung über die Fristüberschreitung, manchmal auch nur eine Standardabsage. Auf Kulanz zu hoffen ist aussichtslos, weil die Behörde damit die anderen Bewerber benachteiligen und das Verfahren gefährden würde. Eine Ausnahme ist denkbar, wenn die Verspätung nachweislich auf einem Fehler der Behörde beruht, etwa einem ausgefallenen Portal, das in der Ausschreibung als einziger Weg genannt war. Melden Sie sich dann sofort schriftlich mit Belegen, Screenshot und Zeitstempel. Ansonsten bleibt die nächste Ausschreibung: Vergleichbare Stellen werden regelmäßig neu ausgeschrieben, in der [Stellensuche](/jobs) sehen Sie das an wiederkehrenden Kennziffern desselben Hauses. ### Was geschieht nach dem Stichtag? Es beginnt der Teil des Verfahrens, den Bewerber nicht sehen. Er folgt einer festen Reihenfolge. 1. **Vorauswahl nach Aktenlage.** Fachabteilung und Personalstelle prüfen die fristgerechten Bewerbungen gegen das Anforderungsprofil. Wer ein zwingendes Merkmal nicht belegt, scheidet aus. Die übrigen werden nach einem vorab festgelegten Kriterienkatalog bewertet und in eine Rangfolge gebracht, dokumentiert im Auswahlvermerk, weil dieser gerichtlich überprüfbar sein muss. 2. **Beteiligung der Gremien.** Der Personalrat bestimmt nach § 78 Abs. 1 BPersVG bei Einstellung und Eingruppierung mit. Hinzu kommen die Gleichstellungsbeauftragte und, sobald schwerbehinderte Bewerber im Verfahren sind, die Schwerbehindertenvertretung. Nach § 165 SGB IX sind schwerbehinderte Bewerber bei öffentlichen Arbeitgebern zum Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, die fachliche Eignung fehlt offensichtlich. Weil die Gremien in Sitzungsrhythmen arbeiten, entsteht hier die längste Wartezeit. 3. **Auswahlgespräch.** Die Einladung kommt oft mit kurzem Vorlauf. Das Gespräch ist strukturiert: gleiche Fragen für alle, Bewertung nach Punkteschema, Protokoll. Im gehobenen und höheren Dienst kommen Arbeitsproben oder ein Assessment-Center hinzu. 4. **Entscheidung und Konkurrentenmitteilung.** Der Auswahlvermerk wird ergänzt, die Gremien werden erneut beteiligt, die Behördenleitung entscheidet. Unterlegene Bewerber erhalten bei Beamtenstellen zwingend vor der Ernennung eine Konkurrentenmitteilung mit dem Namen der ausgewählten Person. Danach wartet die Behörde eine angemessene Zeit ab, damit Rechtsschutz möglich bleibt, und besetzt erst dann. ### Sonderfälle, die die Frist verschieben Eine **interne Ausschreibung** richtet sich nur an Beschäftigte des Hauses oder des Dienstherrn; externe Bewerbungen bleiben unabhängig von der Frist unberücksichtigt. Manche Behörden schreiben gleichzeitig intern und extern aus und sagen das im Text. Bei einer **Verlängerung**, die eine Behörde beschließt, wenn zu wenige geeignete Bewerbungen eingehen, bleiben bereits eingegangene Bewerbungen im Verfahren; die Verlängerung wird öffentlich bekannt gemacht. Die Formulierung **„bis auf Weiteres“** bedeutet dagegen, dass die Ausschreibung ohne Ankündigung zurückgezogen werden kann, sobald genügend Bewerbungen vorliegen. Hier zu warten, ist das Gegenteil einer Strategie. ### Der häufigste Grund für eine verpasste Frist Nicht Vergesslichkeit, sondern unvollständige Unterlagen. Ein fehlendes Arbeitszeugnis, eine Notenübersicht, die bei der Hochschule angefordert werden muss, oder eine dienstliche Beurteilung, die der bisherige Dienstherr erst erstellt, kosten Wochen. Bei einer Frist von zwei Wochen wie beim BMAS reicht das nicht. Halten Sie deshalb ein vollständiges Bewerbungspaket als PDF bereit: Lebenslauf, alle Zeugnisse, Fortbildungsnachweise und gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis. Dann bleibt nur das Anschreiben stellenspezifisch, und die Kennziffer gehört in Betreff, Dateinamen und Anschreiben. Wie Anschreiben und Lebenslauf für eine Auswahlkommission aufgebaut sein sollten, steht im Beitrag [Anschreiben und Lebenslauf für Behörden](/infocenter/anschreiben-lebenslauf-oeffentlicher-dienst). Den Gesamtablauf von der Ausschreibung bis zur Zusage beschreibt der Beitrag [Bewerbung im öffentlichen Dienst](/infocenter/bewerbung-oeffentlicher-dienst-ablauf-fristen-auswahlverfahren). ### Häufige Fragen **Kann ich mich nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch bewerben?** Bei einer Ausschlussfrist nicht. Die Behörde darf verspätete Bewerbungen nicht berücksichtigen, weil sie sonst die pünktlichen Bewerber benachteiligen würde. Ist die Frist nur als Orientierung formuliert oder handelt es sich um eine Dauerausschreibung, kann eine Bewerbung noch angenommen werden, solange das Verfahren läuft. Fragen Sie im Zweifel telefonisch nach, bevor Sie Zeit in die Unterlagen investieren. **Zählt das Absendedatum oder der Eingang bei der Behörde?** Der Eingang. Nach § 130 Abs. 1 BGB wird eine Erklärung gegenüber Abwesenden wirksam, sobald sie zugeht, also in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Das ist die Bestätigung im Bewerbungsportal, der Eingang im Postfach der angegebenen Adresse oder die Ablage in der Poststelle. Der Poststempel und der Klick auf Absenden genügen nicht. **Wie lang sind Bewerbungsfristen im öffentlichen Dienst üblicherweise?** Zwei bis vier Wochen ab Veröffentlichung sind der Regelfall. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schrieb am 7. September 2026 Volljuristinnen und Volljuristen mit Frist zum 20. September aus, das Bundesverwaltungsamt eine Sachbearbeitung im Travel Management System mit Frist zum 28. September. Ausbildungsplätze und Vorbereitungsdienste laufen deutlich früher, oft ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. **Warum höre ich nach Fristende so lange nichts?** Nach Fristende sichtet die Fachabteilung alle Bewerbungen nach Aktenlage und beteiligt anschließend Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und bei Bedarf die Schwerbehindertenvertretung. Jedes Gremium hat eigene Sitzungstermine und Stellungnahmefristen. Solange Sie keine Absage haben, sind Sie im Verfahren. Eine höfliche Nachfrage nach dem Zeitplan ist zulässig und wird meist beantwortet. ### Quellen - Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (Bestenauslese): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html (Abruf 7.9.2026) - § 130 Abs. 1 BGB (Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html (Abruf 7.9.2026) - § 165 SGB IX (Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__165.html (Abruf 7.9.2026) - § 78 BPersVG (Mitbestimmung bei Einstellung und Eingruppierung): https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__78.html (Abruf 7.9.2026) - service.bund.de, Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Volljurist*innen, Frist 20.9.2026: https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/editor/Bundesministerium-fuer-Arbeit-und-Soziales/2026/09/6631780.html (Abruf 7.9.2026) - service.bund.de, Bundesverwaltungsamt: Sachbearbeitung Travel Management System, BVA-2026-090, Frist 28.9.2026: https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/editor/Bundesverwaltungsamt/2026/09/6631185.html (Abruf 7.9.2026) - service.bund.de, Deutscher Bundestag: Dauerausschreibung Geprüfte Rechtskandidatinnen/Rechtskandidaten, Frist 16.2.2050: https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/editor/Deutscher-Bundestag/2020/05/3818170.html (Abruf 7.9.2026) --- ## Ausbildung im öffentlichen Dienst: Berufe, Bewerbung, Übernahme URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/ausbildung-oeffentlicher-dienst-berufe-bewerbung Kategorie: Ausbildung & Studium Themen: Ausbildung, Duales Studium, Anwärterbezüge, TVAöD, Einstellungstest Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Es gibt drei Wege: die duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz mit Ausbildungsvertrag, den Vorbereitungsdienst als Beamtin auf Widerruf mit Anwärterbezügen und das duale Studium für den gehobenen Dienst. Nach einer dualen Ausbildung liegt der Einstieg häufig bei E 5 bis E 6 im TVöD, ab rund 3.124 Euro. Nach dem Vorbereitungsdienst folgt das Eingangsamt A 6 oder A 7, im gehobenen Dienst A 9 oder A 10. § 16a TVAöD sichert Ausgelernten bei Bedarf eine Übernahme für zwölf Monate zu. Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen bilden in mehr als hundert Berufen aus, von der Verwaltungsfachangestellten über den Fachinformatiker bis zur Kommissaranwärterin. Anders als in der Privatwirtschaft führen dabei drei verschiedene Wege ins Ziel, und sie unterscheiden sich in Rechtsstatus, Bezahlung und späterer Laufbahn. Wer das vor der Bewerbung sortiert, bewirbt sich auf das Richtige. Freie Plätze stehen unter [Ausbildungs- und Studienplätze](/ausbildung). ### Welche drei Wege gibt es? #### Duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz Der klassische Weg: Ausbildungsvertrag, Berufsschule, Zwischen- und Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG gibt vor, dass die Ausbildungsdauer nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen soll; in der Verwaltung sind drei Jahre der Normalfall. Auszubildende sind Tarifbeschäftigte und werden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes bezahlt. Der Kernberuf jeder Stadtverwaltung ist die Verwaltungsfachangestellte. Daneben bilden Behörden Fachinformatikerinnen für Systemintegration und Anwendungsentwicklung aus, Vermessungstechniker, Bauzeichnerinnen und Geomatiker in Vermessungs- und Bauämtern sowie Justiz-, Sozialversicherungs- und Medienfachangestellte. Bauhöfe, Stadtwerke und Verkehrsbetriebe bilden handwerklich aus, etwa Elektronikerinnen, Anlagenmechaniker und Fachkräfte für Abwassertechnik. Die Ausschreibungen liegen unter [Ausbildungsstellen](/jobs/dienstverhaeltnis/ausbildung). #### Vorbereitungsdienst als Anwärterin oder Anwärter Der Weg ins Beamtenverhältnis führt über den **Vorbereitungsdienst**. Er dauert im mittleren Dienst meist zwei Jahre, im gehobenen Dienst drei Jahre und endet mit der Laufbahnprüfung. In dieser Zeit sind Sie **Beamtin oder Beamter auf Widerruf** und erhalten **Anwärterbezüge** statt einer Ausbildungsvergütung; Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen dabei nicht an. Die Ausbildung wechselt zwischen Fachtheorie an einer Verwaltungsschule und Praxisabschnitten in der Behörde. Vorbereitungsdienste gibt es in der allgemeinen Verwaltung ebenso wie bei Polizei, Justizvollzug, Steuerverwaltung, Zoll, Bundeswehrverwaltung und Vermessung. Die Laufbahn, für die Sie sich entscheiden, legt den späteren Einsatzbereich weitgehend fest: Ein Wechsel zwischen Steuerverwaltung und Polizeivollzug ist danach nicht vorgesehen, ein Aufstieg innerhalb der Laufbahn dagegen schon. #### Duales Studium mit Beamtenstatus auf Widerruf Für den gehobenen Dienst ist der Vorbereitungsdienst in den meisten Laufbahnen als **duales Studium** an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst organisiert. Abschlüsse sind der Diplom-Verwaltungswirt (FH), der Bachelor of Arts Public Management oder fachspezifische Bachelor in Steuerverwaltung, Rentenversicherung oder Polizeivollzug. Auch hier gilt der Status Beamtin auf Widerruf mit Anwärterbezügen. Daneben existieren duale Studiengänge ohne Beamtenstatus, etwa Soziale Arbeit, Bauingenieurwesen oder Informatik in Kooperation mit einer Behörde oder einem öffentlichen Unternehmen. Dort schließen Sie einen Studienvertrag mit tariflicher Vergütung. Beide Varianten stehen unter [duale Studienplätze](/jobs/dienstverhaeltnis/dual). ### Was verdiene ich nach dem Abschluss? Nach der Ausbildung landen Sie je nach Weg in einer Entgeltgruppe des TVöD oder einer Besoldungsgruppe. Die Beträge unten sind Stufe 1, brutto im Monat, auf volle Euro gerundet, ohne Zulagen und Jahressonderzahlung. Der TVöD folgt der VKA-Tabelle ab 1. Mai 2026, die Besoldung der Bundesbesoldungsordnung A. | Weg | Abschluss | Typischer Einstieg | | --- | --- | --- | | Duale Ausbildung, z. B. Verwaltungsfachangestellte | Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle | Tarifbeschäftigt, häufig E 5 bis E 6; E 5 ab rund 3.124 Euro, E 6 ab rund 3.240 Euro | | Duale Ausbildung, z. B. Fachinformatikerin, Vermessungstechniker | Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle | Tarifbeschäftigt, je nach Tätigkeit E 6 bis E 9a; E 9a ab rund 3.659 Euro | | Vorbereitungsdienst mittlerer Dienst | Laufbahnprüfung | Beamtin auf Probe, Eingangsamt A 6 oder A 7; A 6 ab rund 3.000 Euro, A 7 ab rund 3.138 Euro | | Duales Studium gehobener Dienst | Laufbahnprüfung und Hochschulabschluss | Beamter auf Probe, Eingangsamt A 9 oder A 10; A 9 ab rund 3.552 Euro, A 10 ab rund 3.786 Euro | | Duales Studium ohne Beamtenstatus | Hochschulabschluss | Tarifbeschäftigt, häufig E 9b bis E 10; E 9b ab rund 3.780 Euro | Alle Stufen stehen unter [TVöD VKA](/infocenter/tabellen/tvoed-vka) und [Besoldung Bund](/infocenter/tabellen/besoldung-bund). In den Ländern gelten der TV-L und eigene Landesbesoldungsgesetze mit abweichenden Beträgen. Welche Stufe innerhalb der Gruppe Sie bekommen, hängt von anrechenbarer Vorerfahrung ab; die Regeln erklärt der Beitrag zur [Stufenzuordnung bei Neueinstellung](/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung). ### Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Beim Schulabschluss verlangt die duale Ausbildung meist den mittleren Schulabschluss, teils genügt ein guter Hauptschulabschluss. Der mittlere Dienst setzt den mittleren Abschluss voraus, gehobener Dienst und duales Studium die Fachhochschulreife oder das Abitur. Für das Beamtenverhältnis kommt die Staatsangehörigkeit hinzu. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzt; Ausnahmen lässt § 7 Abs. 3 BeamtStG nur zu, wenn für die Gewinnung ein dringendes dienstliches Interesse besteht. Für die duale Ausbildung gilt diese Beschränkung nicht. Vor der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf steht die amtsärztliche Untersuchung. Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr stellen zusätzliche Anforderungen an Sehkraft und Sportleistung. Ein Führungszeugnis wird auf allen drei Wegen verlangt, und für den Vorbereitungsdienst gelten je nach Land und Laufbahn Höchstaltersgrenzen; für die duale Ausbildung gibt es keine. ### Wann und wo bewerbe ich mich? Der öffentliche Dienst plant früh. Für einen Ausbildungsbeginn im August oder September und für den Vorbereitungsdienst, der je nach Land zwischen August und Oktober startet, enden die Fristen häufig schon ein Jahr vorher, bei Polizei und Finanzverwaltung teilweise noch früher. Wer im Abschlussjahr erst nach den Halbjahreszeugnissen sucht, findet oft nur Restplätze. Bewerbungsfristen sind im Regelfall Ausschlussfristen: Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde, nicht das Absenden. Was daraus für Portal, E-Mail und Post folgt, steht im Beitrag zu den [Bewerbungsfristen im öffentlichen Dienst](/infocenter/bewerbungsfristen-oeffentlicher-dienst). Große Arbeitgeber schreiben über eigene Karriereportale aus, Bundesbehörden häufig über Interamt, Kommunen auf ihren Stadtseiten. Wie Anschreiben und Lebenslauf für eine Auswahlkommission aufgebaut werden und welche Formalien über den Ausschluss entscheiden, behandelt der Beitrag [Anschreiben und Lebenslauf für Behörden](/infocenter/anschreiben-lebenslauf-oeffentlicher-dienst). ### Wie läuft das Auswahlverfahren ab? Weil Art. 33 Abs. 2 GG die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verlangt, sind die Verfahren standardisiert und für alle Bewerber gleich. Die Reihenfolge ist fast überall dieselbe. 1. **Vorauswahl nach Aktenlage:** Zeugnisnoten, besonders in Deutsch und Mathematik, Vollständigkeit der Unterlagen, formale Voraussetzungen. 2. **Schriftlicher Einstellungstest:** Sprachverständnis, Rechtschreibung, Rechnen, logisches Denken, Konzentration und Allgemeinwissen, bei Verwaltungsberufen oft eine Textaufgabe mit Fallbezug. Viele Länder nutzen dafür ein zentrales Testzentrum. 3. **Assessment-Center oder Gruppenaufgabe:** Gruppendiskussion, Kurzvortrag, Rollenspiel mit einem fiktiven Bürgergespräch, bei Polizei und Feuerwehr zusätzlich ein Sporttest. 4. **Strukturiertes Auswahlgespräch:** gleiche Fragen für alle, Bewertung nach Punkteschema. Erwartet werden Kenntnisse über den Arbeitgeber und Beispiele für Zuverlässigkeit und Zusammenarbeit. 5. **Amtsärztliche Untersuchung** vor der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf. Die Aufgabentypen im schriftlichen Test wiederholen sich über Jahre hinweg, weshalb Übungsaufgaben tatsächlich etwas bringen. Viele Arbeitgeber stellen eigene Beispielsätze bereit. ### Was passiert nach der Abschlussprüfung? Für Tarifauszubildende regelt § 16a TVAöD die Übernahme. Nach bestandener Abschlussprüfung werden sie bei dienstlichem oder betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Danach folgt bei entsprechender Bewährung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Bedarf muss zum Zeitpunkt des Ausbildungsendes vorliegen und setzt eine freie und besetzbare Stelle voraus, die eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf Dauer ermöglicht. Steht nur eine Stelle für mehrere Ausgelernte zur Verfügung, sind bei der Auswahl das Ergebnis der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen. Die Prüfungsnote entscheidet also nicht nur über den Abschluss, sondern in knappen Jahrgängen über den Arbeitsvertrag. Nach bestandener Laufbahnprüfung werden Anwärterinnen zu **Beamten auf Probe** ernannt. Die Probezeit dauert üblicherweise drei Jahre, danach folgt die Ernennung auf Lebenszeit. Was Sie im Beamtenverhältnis gegenüber dem Tarif gewinnen und aufgeben, rechnet der Beitrag [Beamte oder Tarifbeschäftigte](/infocenter/beamte-oder-tarifbeschaeftigte-unterschiede) vor. ### Warum sich eine Bewerbung auf mehreren Wegen lohnt Die drei Zugänge laufen zeitlich parallel und schließen einander nicht aus: Sie können sich gleichzeitig um eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt und um den Vorbereitungsdienst beim Land bewerben. Weil die Zusagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten kommen und die Auswahlquoten stark schwanken, erhöht das die Chance erheblich, ohne dass sich der Aufwand verdoppelt: Zeugnisse und Lebenslauf sind dieselben. Bei den Beamtenlaufbahnen kommt die Reihenfolge hinzu. Staatsangehörigkeit und gesundheitliche Eignung sollten Sie klären, bevor Sie einen Einstellungstest schreiben, nicht danach. Bewerberinnen und Bewerber, die erst nach bestandenem Test von Bedenken der Amtsärztin erfahren, verlieren einen ganzen Einstellungsjahrgang. Wer für die Ausbildung bereits zu alt ist oder aus anderen Gründen später einsteigt, findet die Alternativen im Beitrag [Quereinstieg in den öffentlichen Dienst](/infocenter/quereinstieg-oeffentlicher-dienst). ### Häufige Fragen **Welchen Schulabschluss brauche ich für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst?** Das hängt vom Weg ab. Für eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz verlangen die meisten Arbeitgeber einen mittleren Schulabschluss, einige nehmen Bewerber mit gutem Hauptschulabschluss. Der Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst setzt den mittleren Abschluss voraus, der gehobene Dienst und das duale Studium die Fachhochschulreife oder das Abitur. Die genaue Anforderung steht immer in der Ausschreibung. **Werde ich während der Ausbildung schon verbeamtet?** Nur im Vorbereitungsdienst. Anwärterinnen und Anwärter sowie Studierende in einem verwaltungsinternen dualen Studium werden zu Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten Anwärterbezüge statt einer Ausbildungsvergütung. Wer eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz macht, ist Auszubildender mit Ausbildungsvertrag und wird nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes bezahlt. **Werde ich nach der Ausbildung übernommen?** § 16a TVAöD sieht vor, dass Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem oder betrieblichem Bedarf für zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sofern keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Danach folgt bei Bewährung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Bedarf setzt eine freie und besetzbare Stelle voraus; bei einer Auswahl zählen Prüfungsergebnis und persönliche Eignung. **Wann muss ich mich für einen Ausbildungsplatz bewerben?** Deutlich früher als in der Privatwirtschaft. Für einen Beginn im August oder September laufen die Fristen häufig schon ein Jahr vorher ab, bei Polizei und Finanzverwaltung teilweise noch früher. Wer erst nach den Halbjahreszeugnissen des Abschlussjahres sucht, findet oft nur Restplätze. Die Frist ist im Regelfall eine Ausschlussfrist, maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde. **Wie lange dauert eine Ausbildung im öffentlichen Dienst?** Bei der dualen Ausbildung gibt § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG vor, dass die Ausbildungsdauer nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen soll; Verwaltungsfachangestellte und Fachinformatiker liegen bei drei Jahren. Der Vorbereitungsdienst dauert im mittleren Dienst meist zwei Jahre, im gehobenen Dienst drei Jahre und endet mit der Laufbahnprüfung. ### Quellen - § 5 Berufsbildungsgesetz (Ausbildungsordnung, Ausbildungsdauer): https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__5.html (Abruf 7.9.2026) - § 7 Beamtenstatusgesetz (Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses): https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html (Abruf 7.9.2026) - TVAöD Allgemeiner Teil, § 16a Übernahme von Auszubildenden: https://www.bib-info.de/fileadmin/public/Dokumente_und_Bilder/Komm_KEB/Tarif_Azubis/TVAoeD_Allg_Teil.pdf (Fassung vom 13.9.2005, zuletzt geändert 2020) - Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (Bestenauslese im Auswahlverfahren): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html (Abruf 7.9.2026) - Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json): https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/vka/a/4410-vka-2026.html (Tarifeinigung 6.4.2025, Tabelle ab 1.5.2026) - Grundgehalt Bundesbesoldung A (data/pay-tables/BBesO_A-2026-05-01.json): https://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/besoldung/bund/4346-2026.html (BMI-Rundschreiben 3.9.2025, vorläufig, ab 1.5.2026) --- ## E 13, A 11, gehobener Dienst: Entgelt- und Besoldungsgruppen URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/entgeltgruppen-erklaert-e13-a11-laufbahnen Kategorie: Glossar Themen: Entgeltgruppe, Besoldung, Laufbahn, Eingruppierung, Stufen Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** E, S, P und Kr stehen für Entgeltgruppen der Tarifbeschäftigten, A, B, W und R für Besoldungsgruppen der Beamten. Die Gruppe folgt aus den Tätigkeitsmerkmalen der Stelle und ist nicht verhandelbar, die Stufe aus der einschlägigen Berufserfahrung. Nach § 16 Abs. 3 TVöD dauert der Aufstieg ein Jahr in Stufe 1, dann zwei, drei, vier und fünf Jahre. E 13 Stufe 1 im TVöD VKA sind rund 4.901 Euro, A 11 Stufe 1 beim Bund rund 4.296 Euro Grundgehalt. „Die Stelle ist nach E 11 TVöD bewertet.“ „Besoldung bis A 13 möglich.“ „Wir suchen Sie für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.“ Drei Formulierungen aus echten Ausschreibungen, drei Kürzel, hinter denen jeweils ein Gehalt, eine Zugangsvoraussetzung und ein Aufstiegsweg stehen. Wer sie liest, weiß vor der Bewerbung, was die Stelle zahlt und ob der eigene Abschluss reicht. ### Was sagen die Buchstaben E, S, P, Kr und A, B, W, R? Der Buchstabe verrät das Bezahlsystem. E, S, P und Kr stehen für eine **Entgeltgruppe** aus einem Tarifvertrag und damit für [Tarifbeschäftigte](/jobs/dienstverhaeltnis/tarif) mit Arbeitsvertrag. A, B, W und R stehen für eine **Besoldungsgruppe** aus einem Besoldungsgesetz und damit für [Beamtinnen und Beamte](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte). Im Tarif bilden **E 1 bis E 15** die allgemeinen Entgeltgruppen des TVöD bei Bund und Kommunen sowie des TV-L in den Ländern. E 9 ist in E 9a und E 9b aufgefächert, im TVöD zusätzlich in E 9c. Daneben stehen drei Spartentabellen mit eigenen Beträgen: **S 2 bis S 18** für den Sozial- und Erziehungsdienst, also Erzieherinnen, Sozialarbeiter und Kita-Leitungen; **P 5 bis P 16** für Pflegekräfte in kommunalen Kliniken; **Kr 7 bis Kr 19** für die Pflege im TV-L an Universitätskliniken und Landeskrankenhäusern. In der Besoldung trägt **A** die aufsteigenden Ämter mit Erfahrungsstufen, von der Justizwachtmeisterin bis zum Ministerialrat. **B** steht für Festgehälter ohne Stufen, etwa für Abteilungsleitungen in Ministerien oder Präsidentinnen von Bundesbehörden. **W** gilt für Professuren, **R** für Richterinnen und Staatsanwälte. Die Zahl hinter dem Buchstaben ist keine Note, sondern die Bewertung der Tätigkeit: Je anspruchsvoller die Aufgabe, desto höher die Zahl. ### Wo beginnt die Besoldungsordnung A? Beim Bund mit A 3. Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes führt die Besoldungsgruppe A 2 ausdrücklich als weggefallen; das niedrigste Amt ist damit A 3 mit Ämtern wie Oberaufseher oder Hauptamtsgehilfe, gefolgt von A 4 mit dem Amtsmeister. Anlage IV, die Tabelle der Grundgehaltssätze, beginnt ebenfalls bei A 3 und weist acht Erfahrungsstufen aus. Die 16 Länder haben seit der Föderalismusreform eigene Besoldungsgesetze und weichen davon ab. Wer sich auf eine Landesstelle bewirbt, liest deshalb das Landesbesoldungsgesetz und nicht die Bundestabelle. Die Beträge unterscheiden sich bei gleicher Amtsbezeichnung zwischen den Ländern spürbar. ### Wie entsteht meine Entgeltgruppe? Bei Tarifbeschäftigten über die **Tarifautomatik**: Die Entgeltordnung beschreibt für jede Gruppe **Tätigkeitsmerkmale**, etwa Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern, oder Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium erfordern. Der Arbeitgeber zerlegt die Stelle in Arbeitsvorgänge, prüft, welches Merkmal sie überwiegend erfüllt, und leitet daraus die Gruppe ab. Ihr Abschluss ist die Eintrittskarte, entscheidend ist die übertragene Aufgabe. Deshalb steht die Gruppe schon in der Ausschreibung und ist im Auswahlgespräch nicht verhandelbar. Wie der Arbeitgeber dabei vorgeht, beschreibt der Beitrag zur [Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen](/infocenter/eingruppierung-entgeltordnung-taetigkeitsmerkmale). Bei Beamten läuft es umgekehrt. Bewertet wird nicht die Person, sondern der **Dienstposten**, der einer Besoldungsgruppe zugeordnet ist. Beamte werden in ein Amt ernannt und steigen durch Beförderung auf, sofern eine Planstelle frei ist. Eine Ausschreibung „A 9 bis A 11“ bedeutet: Der Dienstposten ist gebündelt bewertet, Sie starten mit dem Amt, das Sie mitbringen, und können bis A 11 befördert werden. ### Welche Stufe bekomme ich, und wie schnell steige ich auf? Innerhalb einer Entgeltgruppe bestimmt die **Stufe** den Betrag. Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnen Sie in Stufe 1. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in Stufe 3. Welche Nachweise dafür zählen, behandelt der Beitrag zur [Stufenzuordnung bei Neueinstellung](/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung). Danach steigen Sie nach festen Zeiten auf. § 16 Abs. 3 TVöD nennt sie ohne Spielraum, beim Bund steht derselbe Wortlaut in § 16 Abs. 4: | Aufstieg in | Nach ununterbrochener Tätigkeit von | Jahre seit Stufe 1 | | --- | --- | --- | | Stufe 2 | 1 Jahr in Stufe 1 | 1 | | Stufe 3 | 2 Jahren in Stufe 2 | 3 | | Stufe 4 | 3 Jahren in Stufe 3 | 6 | | Stufe 5 | 4 Jahren in Stufe 4 | 10 | | Stufe 6 | 5 Jahren in Stufe 5 | 15 | Wer in Stufe 1 einsteigt und in derselben Gruppe bleibt, erreicht die Endstufe 6 also nach fünfzehn Jahren. Von Stufe 4 an hängt der Aufstieg zusätzlich von der Leistung ab; bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Leistung kann die Zeit nach § 17 Abs. 2 TVöD verkürzt werden. Die Entgeltgruppe 1 folgt einer eigenen Regel: Sie umfasst fünf Stufen, der Einstieg erfolgt in Stufe 2, und die nächste Stufe wird jeweils nach vier Jahren erreicht. Beamte kennen ein ähnliches Prinzip mit Erfahrungsstufen; die Bundesbesoldungsordnung A hat davon acht. Die Einzelheiten des Tarifaufstiegs stehen im Beitrag zur [Stufenlaufzeit im TVöD und TV-L](/infocenter/stufenlaufzeit-stufenaufstieg-tvoed-tv-l). ### Welche Gruppe gehört zu welcher Laufbahn? Das Beamtenrecht teilt alle Ämter in vier Laufbahngruppen, maßgeblich ist der für den Zugang vorausgesetzte Bildungsabschluss. Bund und einige Länder sprechen inzwischen von Laufbahngruppe 1 und 2 mit je zwei Einstiegsämtern, in Ausschreibungen halten sich die alten Begriffe. Für Tarifbeschäftigte gibt es formal keine Laufbahnen, doch die Entgeltgruppen lassen sich nach denselben Abschlusserfordernissen zuordnen. Die Besoldungsspalte zeigt die Bundeswerte; Landesbesoldungsordnungen weichen ab. | Laufbahn | Zugang | Besoldung (Bund) | Tarif (Entsprechung) | Beispielberufe | | --- | --- | --- | --- | --- | | Einfacher Dienst | Hauptschulabschluss, ggf. kurze Ausbildung | A 3 bis A 5 | E 1 bis E 4 | Justizwachtmeister, Hausmeister, Botendienst | | Mittlerer Dienst | Mittlerer Schulabschluss plus Ausbildung oder Vorbereitungsdienst | A 6 bis A 9 | E 5 bis E 9a | Verwaltungsfachangestellte, Polizeimeister, Finanzwirte, Techniker | | Gehobener Dienst | Bachelor, Diplom (FH) oder duales Studium | A 9 bis A 13 | E 9b bis E 12 | Diplom-Verwaltungswirte, Polizeikommissare, Steuerinspektoren, Sozialarbeiter | | Höherer Dienst | Master, Diplom (Uni), Staatsexamen | A 13 bis A 16 | E 13 bis E 15 | Juristen, Amtsärztinnen, Lehrkräfte am Gymnasium, Referenten | Zwei Gruppen tauchen doppelt auf. A 9 ist das Spitzenamt des mittleren und zugleich das Eingangsamt des gehobenen Dienstes, A 13 die Schnittstelle zwischen gehobenem und höherem Dienst. Welche Laufbahn gemeint ist, sagt der Text der Ausschreibung. ### Was bedeuten die Gruppen in Euro? Drei Beispiele als Bruttogrundbetrag pro Monat in Stufe 1, gerundet, ohne Zulagen und Jahressonderzahlung. E 9a im TVöD VKA sind rund 3.659 Euro, typisch für Verwaltungsfachwirte oder Technikerinnen in der Kommunalverwaltung. E 13 im TVöD VKA sind rund 4.901 Euro, die Einstiegsgruppe für Juristinnen, Ingenieure mit Masterabschluss oder Referentinnen. A 11 in der Bundesbesoldung sind rund 4.296 Euro Grundgehalt, ein Beförderungsamt des gehobenen Dienstes für Regierungsamtmänner oder Polizeioberkommissarinnen. Der Vergleich allein über die Gruppe führt in die Irre. A 11 liegt brutto unter E 13, doch vom Grundgehalt der Beamtin gehen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, dazu kommen Familienzuschlag und Beihilfe. Was das unter dem Strich bedeutet, rechnet der Beitrag [Beamte oder Tarifbeschäftigte](/infocenter/beamte-oder-tarifbeschaeftigte-unterschiede) vor. Alle Werte mit Quelle stehen unter [TVöD VKA](/infocenter/tabellen/tvoed-vka), [TVöD Bund](/infocenter/tabellen/tvoed-bund), [TV-L](/infocenter/tabellen/tv-l) und [Besoldung Bund](/infocenter/tabellen/besoldung-bund). ### Was in einer Ausschreibung wirklich zugesagt ist Viele Bewerberinnen und Bewerber vergleichen die Gruppe einer kommunalen Stelle mit der einer Landesstelle und wundern sich über die Differenz. TVöD und TV-L sind verschiedene Tarifverträge mit eigenen Tabellen und eigenen Laufzeiten; auch Bund und Kommunen zahlen in E 9a bis E 9c unterschiedlich. Eine E 11 beim Land ist deshalb nicht dieselbe Zahl wie eine E 11 in der Stadtverwaltung. Der Beitrag [TVöD oder TV-L](/infocenter/tvoed-oder-tv-l-unterschiede) stellt beide Systeme gegenüber. Der zweite Punkt betrifft die Stufe. Steht in der Anzeige nur „E 11“, ist damit kein Betrag zugesagt, sondern eine Spanne von Stufe 1 bis Stufe 6. Fragen Sie im Auswahlgespräch nach der vorgesehenen Stufe und legen Sie Zeugnisse über einschlägige Tätigkeiten bei, bevor der Vertrag geschrieben wird. In der [Stellensuche](/jobs) lässt sich nach Entgeltgruppe filtern, etwa auf [E 9b im TVöD VKA](/jobs?eg=e9b&tarif=tvoed-vka), sodass Sie Stellen derselben Bewertung direkt nebeneinander sehen. ### Häufige Fragen **Was ist der Unterschied zwischen E 13 und A 13?** E 13 ist eine Entgeltgruppe des TVöD oder TV-L und gilt für Tarifbeschäftigte mit Arbeitsvertrag. A 13 ist eine Besoldungsgruppe der Bundes- oder Landesbesoldungsordnung und gilt für Beamtinnen und Beamte. Beide stehen für Aufgaben, die ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium voraussetzen. Die Beträge und die Abzüge unterscheiden sich deutlich, weil von der Besoldung keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen. **Kann ich die Entgeltgruppe verhandeln?** Nein. Die Entgeltgruppe ergibt sich aus den Tätigkeitsmerkmalen der Stelle und steht in der Ausschreibung fest. Verhandelbar ist die Stufe, wenn Sie einschlägige Berufserfahrung nachweisen, sowie in engen Grenzen eine Vorweggewährung nach § 16 Abs. 6 TVöD zur Deckung des Personalbedarfs. Klären Sie beides vor der Vertragsunterschrift, danach lässt sich die Stufenzuordnung kaum noch korrigieren. **Wie lange dauert der Aufstieg in die nächste Stufe?** § 16 Abs. 3 TVöD nennt feste Laufzeiten: Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren, Stufe 4 nach drei Jahren, Stufe 5 nach vier Jahren und Stufe 6 nach fünf Jahren in der jeweils vorangegangenen Stufe. Von Stufe 4 an kann die Zeit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung verkürzt werden. Von Stufe 1 bis zur Endstufe 6 vergehen damit fünfzehn Jahre in derselben Entgeltgruppe. **Gibt es die Besoldungsgruppe A 2 noch?** Beim Bund nicht mehr. In Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes ist A 2 als weggefallen ausgewiesen, die Bundesbesoldungsordnung A beginnt mit A 3. Die Länder haben eigene Besoldungsordnungen und teilweise noch eigene Eingangsämter im einfachen Dienst. Prüfen Sie deshalb bei einer Landesstelle immer das jeweilige Landesbesoldungsgesetz und nicht die Bundestabelle. **Was bedeutet gehobener Dienst bei Tarifbeschäftigten?** Laufbahngruppen gibt es nur im Beamtenrecht. In Ausschreibungen wird der Begriff aber auch für Tarifstellen verwendet, die ein Bachelor- oder Fachhochschulstudium voraussetzen. Das entspricht etwa den Entgeltgruppen E 9b bis E 12. StaatsJobs ordnet Tarif- und Beamtenstellen nach diesem Schema derselben Laufbahn zu, damit Sie beide Gruppen mit einem Filter finden. ### Quellen - Bundesbesoldungsgesetz, Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B): https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i.html (Abruf 7.9.2026) - Bundesbesoldungsgesetz, Anlage IV (Grundgehaltssätze, 8 Erfahrungsstufen): https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_iv.html (Tabelle gültig ab 1.3.2024) - TVöD Allgemeiner Teil, VKA-Lesefassung (§ 16 Stufen, § 17 Stufenlaufzeit): https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/TVoeD_AT_AETV_22_Lesefassung_Stand_01_01_2026.pdf (Stand 1.1.2026) - Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (Bestenauslese): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html (Abruf 7.9.2026) - Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json): https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/vka/a/4410-vka-2026.html (Tarifeinigung 6.4.2025, Tabelle ab 1.5.2026) - Grundgehalt Bundesbesoldung A (data/pay-tables/BBesO_A-2026-05-01.json): https://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/besoldung/bund/4346-2026.html (BMI-Rundschreiben 3.9.2025, vorläufig, ab 1.5.2026) --- ## Beamte oder Tarifbeschäftigte: Gehalt, Sicherheit, Versorgung URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/beamte-oder-tarifbeschaeftigte-unterschiede Kategorie: Beamte & Besoldung Themen: Verbeamtung, Besoldung, Pension, Beihilfe, VBL / Zusatzversorgung, TVöD Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Beim Brutto trennt beide Gruppen wenig: E 11 Stufe 3 im TVöD VKA bringt 5.046,03 €, A 11 Stufe 4 beim Bund 4.981,98 € im Monat. Der Unterschied entsteht bei den Abzügen, denn Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Beamte auf Lebenszeit erreichen nach 40 Dienstjahren einen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent, Tarifbeschäftigte bekommen Rente plus Zusatzversorgung. Tarifbeschäftigte sind nach § 34 Abs. 2 TVöD ab 40 Jahren und 15 Jahren Beschäftigungszeit nur noch aus wichtigem Grund kündbar. Zwei Kolleginnen bearbeiten in derselben Behörde dieselben Vorgänge. Die eine hat eine Ernennungsurkunde bekommen, die andere einen Arbeitsvertrag. Beim Bruttobetrag trennt die beiden wenig: E 11 Stufe 3 im TVöD VKA bringt 5.046,03 € im Monat, A 11 Stufe 4 beim Bund 4.981,98 €. Der eigentliche Unterschied beginnt darunter, bei den Abzügen, bei der Absicherung im Alter und bei der Frage, wie leicht sich der Arbeitgeber wechseln lässt. ### Was das Rechtsverhältnis unterscheidet Beamte werden durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufen. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht, eine Tarifverhandlung über die eigene Bezahlung ebenso wenig. Die Bezüge legt der Gesetzgeber fest, die Pflichten stehen im Beamtenstatusgesetz. § 33 BeamtStG verlangt unparteiische Amtsführung und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ein Streikrecht folgt daraus nicht. Tarifbeschäftigte schließen einen Arbeitsvertrag, auf den ein Tarifvertrag angewendet wird: der TVöD bei Bund und Kommunen, der TV-L bei den Ländern außer Hessen. Sie unterliegen dem Arbeitsrecht, dürfen streiken und werden vom Personalrat vertreten. Ausschreibungen beider Gruppen liegen getrennt unter [Beamtenstellen](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte) und [Tarifstellen](/jobs/dienstverhaeltnis/tarif). ### Brutto im Vergleich: E 11 gegen A 11 Der verbreitete Satz, Beamte verdienten mehr, hält der Tabelle nicht stand. Beim Vergleich von E 11 mit A 11 steht beim Grundgehalt fast dasselbe. Die folgenden Beträge stammen aus den Tabellen für den TVöD VKA ab 1. Mai 2026 und der Bundesbesoldungsordnung A ab demselben Datum. | Vergleichspunkt | Tarif: E 11 TVöD VKA | Beamte: A 11 Bund | | --- | --- | --- | | Einstiegsbetrag | 4.269,64 € (Stufe 1) | 4.295,50 € (Stufe 1) | | Mittlere Stufe | 5.046,03 € (Stufe 3) | 4.981,98 € (Stufe 4) | | Endstufe | 6.326,77 € (Stufe 6) | 5.611,55 € (Stufe 8) | | Zahl der Stufen | 6 (§ 16 Abs. 1 TVöD) | 8 (§ 27 BBesG) | Der Tarifbeschäftigte in E 11 Stufe 3 liegt mit 5.046,03 € um 64,05 € über dem Bundesbeamten in A 11 Stufe 4. In der Endstufe zieht der Tarif sogar deutlich davon. Nur läuft der Weg dorthin unterschiedlich: Im TVöD führen sechs Stufen mit Laufzeiten von einem bis fünf Jahren zum Ziel, in der Besoldung acht Stufen mit zwei, drei und vier Jahren nach § 27 BBesG. Was die Beträge nicht zeigen, ist der Familienzuschlag, den Beamte zusätzlich erhalten, und die Amtszulagen einzelner Ämter. Beim Netto kippt das Bild. Vom Tarifbrutto gehen Lohnsteuer, der volle Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Eigenanteil zur Zusatzversorgung ab. Beim Beamten fallen nur Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Krankenversicherung an. Wie groß der Abstand im Einzelfall ausfällt, hängt an Steuerklasse, Kindern und PKV-Tarif, weshalb hier keine Nettozahl steht. Den Rechenweg für die Tarifseite zeigt [der Beitrag zu den Abzügen vom Tarifbrutto](/infocenter/brutto-netto-oeffentlicher-dienst-abzuege). ### Wie sicher ist die Stelle? Beamte auf Lebenszeit verlieren ihr Amt nur durch ein Disziplinarverfahren, eine strafrechtliche Verurteilung mit Amtsverlust oder dauernde Dienstunfähigkeit. Eine betriebsbedingte Entlassung kennt das Beamtenrecht nicht; wird eine Behörde aufgelöst, folgt die Versetzung. Tarifbeschäftigte haben zunächst den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes und die nach Beschäftigungszeit gestaffelten Fristen des § 34 Abs. 1 TVöD, die von zwei Wochen in den ersten sechs Monaten bis auf sechs Monate zum Quartalsende nach zwölf Jahren wachsen. Danach greift § 34 Abs. 2: Beschäftigte des Bundes ab dem vollendeten 40. Lebensjahr und mit mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit können nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei kommunalen Arbeitgebern gilt das zusätzlich nur für das Tarifgebiet West. Welche Zeiten dabei mitzählen, steht in [den Kündigungsfristen des TVöD](/infocenter/kuendigungsfristen-unkuendbarkeit-tvoed). Der Haken liegt woanders: Befristete Verträge sind im Tarifbereich verbreitet, besonders an Hochschulen und in drittmittelfinanzierten Projekten. ### Altersversorgung: Pension gegen Rente plus Zusatzversorgung Beamte erhalten ihr Ruhegehalt aus dem Haushalt des Dienstherrn. Nach § 14 BeamtVG steigt der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozent je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit und erreicht nach 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Für einen Bundesbeamten in A 11 Stufe 8 mit 5.611,55 € Grundgehalt sind das 3.986,43 € Ruhegehalt vor Steuern; § 5 Abs. 1 BeamtVG kürzt die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zuvor mit dem Faktor 0,9901. Wer vor der Regelaltersgrenze geht, verliert 3,6 Prozent pro Jahr, in den Fällen des § 14 Abs. 3 Nr. 1 und 3 höchstens 10,8 Prozent. Versteuert wird die Pension voll. Tarifbeschäftigte bekommen die gesetzliche Rente, die sich am Durchschnitt aller Beitragsjahre bemisst, dazu die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung über die VBL oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse. Der entscheidende Unterschied ist nicht die Höhe eines einzelnen Beitragsjahres, sondern der Bezugspunkt: Das Ruhegehalt hängt am Endgehalt, die Rente am gesamten Erwerbsleben. Ein später Aufstieg in eine hohe Entgeltgruppe wirkt sich im Beamtenverhältnis deshalb stärker aus. ### Krankenversicherung: Beihilfe oder gesetzliche Kasse Beamte erhalten Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. In Hamburg beträgt der Bemessungssatz nach § 80 Abs. 9 HmbBG grundsätzlich 50 Prozent, 70 Prozent für Beihilfeberechtigte mit mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind, für Ehepartner und für Versorgungsempfänger sowie 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung im Beihilfetarif ab, deren Beitrag entsprechend niedriger ausfällt als eine Vollversicherung. Daneben gibt es die pauschale Beihilfe. Hamburg hat sie mit dem Gesetz vom 1. August 2018 in § 80 HmbBG eingeführt: Freiwillig gesetzlich oder privat Vollversicherte können statt der individuellen Beihilfe die Hälfte der Kosten der Krankenvollversicherung erstattet bekommen. Die Entscheidung erfordert einen schriftlichen Antrag und ist unwiderruflich. Ob Ihr Land diesen Weg anbietet, klärt [der Beitrag zur Beihilfe](/infocenter/beihilfe-beamte-erklaert-pkv-pauschale-beihilfe); die Regelungen stehen jeweils im Landesbeamtengesetz. Tarifbeschäftigte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Für Familien mit einem Verdienenden ist das ein handfester Vorteil, weil in der privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag kostet. ### Arbeitszeit, Urlaub, Ortswechsel Bundesbeamte arbeiten nach § 3 Abs. 1 AZV 41 Stunden pro Woche; Beamte mit Kindern unter zwölf Jahren oder mit Pflegeaufgaben können eine Absenkung auf 40 Stunden beantragen. Tarifbeschäftigte kommen nach § 6 Abs. 1 TVöD auf durchschnittlich 39 Stunden. Über ein Berufsleben summieren sich zwei Stunden Woche für Woche zu einem spürbaren Betrag. Beim Erholungsurlaub liegen beide Gruppen bei 30 Arbeitstagen; im TVöD steigt der Anspruch zum 1. Januar 2027 auf 31 Tage. Beim Arbeitgeberwechsel dreht sich das Verhältnis um. Tarifbeschäftigte bewerben sich normal; wechseln sie unmittelbar zu einem anderen TVöD-Arbeitgeber, kann die erreichte Stufe nach § 16 Abs. 2a TVöD ganz oder teilweise übernommen werden. Beamte wechseln nur per Versetzung, über Ländergrenzen hinweg mit Zustimmung beider Dienstherren und nur, wenn die aufnehmende Behörde eine Planstelle frei hat. Wie das abläuft, steht in [Versetzung, Abordnung und Dienstherrenwechsel](/infocenter/versetzung-abordnung-umsetzung-dienstherrenwechsel). ### Wer überhaupt verbeamtet werden kann § 7 BeamtStG nennt die Voraussetzungen. Verlangt wird die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Staats oder eines Drittstaats mit entsprechendem Vertrag; bei dringendem dienstlichen Interesse sind Ausnahmen möglich. Hinzu kommen die Laufbahnbefähigung und die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Wer die vorgeschriebene Vorbildung nicht hat, kann die Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben haben; beim Bund stellt das nach § 19 BBG der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss fest. Ungeregelt bleibt im Statusgesetz die Altersgrenze, denn sie steht in den Landesbeamten- und Laufbahngesetzen und fällt je nach Dienstherr anders aus. Die Zahlen der einzelnen Länder listet [die Übersicht zum Höchstalter](/infocenter/verbeamtung-altersgrenze-bundeslaender). Vor der Ernennung steht die amtsärztliche Untersuchung, danach die Probezeit als Beamter auf Probe. ### Was beim Wechsel in die Privatwirtschaft mit der Pension passiert Beamtinnen und Beamte, die in die Privatwirtschaft gehen, verlieren die Pensionsanwartschaft. Der Dienstherr versichert die geleisteten Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nach, und zwar auf Basis der damaligen Bezüge. Aus 20 Dienstjahren wird so keine Teilpension, sondern eine Rentenanwartschaft, die dem Ruhegehaltsanspruch in aller Regel nicht nahekommt. Umgekehrt ist ein Wechsel vom Tarif ins Beamtenverhältnis auch mit 45 nicht ausgeschlossen, solange der Dienstherr die Altersgrenze offen lässt und eine Planstelle da ist. Vor dieser Entscheidung stehen zuerst die Altersgrenze und die Planstelle, dann erst die Stelle selbst; umgekehrt fällt die Wahl mit dem Vertrag, den man schon unterschrieben hat. ### Häufige Fragen **Warum haben Beamte bei gleichem Brutto mehr Netto?** Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, weil sie über Pension und Beihilfe eigenständig abgesichert sind. Vom Bruttobetrag gehen Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab, der wegen der Beihilfe nur den Restanteil der Kosten decken muss. Tarifbeschäftigte tragen den vollen Arbeitnehmeranteil an allen Zweigen der Sozialversicherung und zusätzlich den Eigenanteil zur Zusatzversorgung. **Sind Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst unkündbar?** Nicht von Anfang an. Nach § 34 Abs. 2 TVöD können Beschäftigte des Bundes ab dem vollendeten 40. Lebensjahr und mit mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei kommunalen Arbeitgebern gilt das zusätzlich nur im Tarifgebiet West. Vorher greifen die gestaffelten Kündigungsfristen des § 34 Abs. 1 und das Kündigungsschutzgesetz. Beamte auf Lebenszeit können überhaupt nicht ordentlich entlassen werden. **Kann ich aus dem Tarifverhältnis ins Beamtenverhältnis wechseln?** Ja, wenn eine Planstelle frei ist, Sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen des § 7 BeamtStG erfüllen und die Höchstaltersgrenze Ihres Dienstherrn noch nicht überschritten ist. Beim Bund stellt nach § 19 BBG der Bundespersonalausschuss fest, wer die Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat. Hinzu kommen die amtsärztliche Untersuchung und eine Probezeit als Beamter auf Probe. **Wie hoch ist die Pension eines Beamten im Vergleich zur Rente?** Der Ruhegehaltssatz beträgt nach § 14 BeamtVG 1,79375 Prozent je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, höchstens 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Ein Bundesbeamter in A 11 Stufe 8 mit 5.611,55 € Grundgehalt käme damit auf 3.986,43 € Ruhegehalt vor Steuern, weil § 5 Abs. 1 BeamtVG die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zuvor mit dem Faktor 0,9901 kürzt. Die gesetzliche Rente richtet sich dagegen nach dem Durchschnitt aller Beitragsjahre, nicht nach dem Endgehalt; dazu kommt die Zusatzversorgung. **Bekommen Beamte und Tarifbeschäftigte gleich viel Urlaub?** Beim Erholungsurlaub liegen beide Gruppen bei 30 Arbeitstagen im Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Für Tarifbeschäftigte steht das in § 26 TVöD, ab 1. Januar 2027 steigt der Anspruch dort auf 31 Arbeitstage. Bei der Arbeitszeit unterscheiden sich die Gruppen deutlicher: Bundesbeamte arbeiten nach § 3 AZV 41 Stunden pro Woche, Tarifbeschäftigte nach § 6 Abs. 1 TVöD 39 Stunden. ### Quellen - TVöD Allgemeiner Teil (§ 6 Abs. 1, § 16, § 26, § 34), Lesefassung der VKA: https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/TVoeD_AT_AETV_22_Lesefassung_Stand_01_01_2026.pdf (Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 6.4.2025, Stand 1.1.2026) - § 14 BeamtVG (Ruhegehaltssatz 1,79375 Prozent je Jahr, Höchstsatz 71,75 Prozent, Versorgungsabschlag): https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html (abgerufen 7.9.2026) - § 7 BeamtStG (Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses, Staatsangehörigkeit, Verfassungstreue): https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html (abgerufen 7.9.2026) - § 33 BeamtStG (Grundpflichten, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung): https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html (abgerufen 7.9.2026) - § 19 BBG (Feststellung der Laufbahnbefähigung durch den Bundespersonalausschuss): https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__19.html (abgerufen 7.9.2026) - § 3 AZV (regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Bundesbeamten: 41 Stunden): https://www.gesetze-im-internet.de/azv/__3.html (abgerufen 7.9.2026) - FAQ zum Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe (§ 80 HmbBG), Personalamt Hamburg: https://www.hamburg.de/resource/blob/1136244/e3401d5a58a6f2e386e9e2370a3c52b7/faq-pauschale-beihilfe-data.pdf (Stand Januar 2026) - Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json): https://staatsjobs.com/infocenter/tabellen/tvoed-vka (Stand 1.5.2026) - Grundgehaltssätze Bundesbesoldungsordnung A (data/pay-tables/BBesO_A-2026-05-01.json): https://staatsjobs.com/infocenter/tabellen/besoldung-bund (Stand 1.5.2026, vorläufig nach BMI-Rundschreiben vom 3.9.2025) --- ## Bewerbung im öffentlichen Dienst: Ablauf, Fristen, Auswahlverfahren URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/bewerbung-oeffentlicher-dienst-ablauf-fristen-auswahlverfahren Kategorie: Bewerbung Themen: Bewerbung, Auswahlverfahren, Bewerbungsfrist, Schwerbehinderung, Personalrat Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Behörden müssen nach Art. 33 Abs. 2 GG die Person mit der besten Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auswählen und diese Entscheidung begründen können. Deshalb zählt die Aktenlage: Ein Kriterienkatalog wird vor der Sichtung festgelegt, das Gespräch läuft strukturiert und Sympathie wird nicht bepunktet. Die Bewerbungsfrist ist fast immer eine Ausschlussfrist. Zwischen Bewerbungsschluss und Zusage vergehen üblicherweise sechs bis zwölf Wochen, weil Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte beteiligt werden. Eine Behörde darf nicht den Kandidaten nehmen, der ihr am besten gefällt. Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“, und die Auswahlentscheidung muss später begründbar sein, notfalls vor Gericht. Aus diesem einen Satz folgt fast alles, was Bewerberinnen und Bewerber am Verfahren irritiert: der Kriterienkatalog, die starre Frist, das Gespräch nach Schema und die Dauer. ### Die Ausschreibung als Rechtstext lesen Der Ausschreibungstext legt die Maßstäbe fest, an die sich die Auswahlkommission später halten muss. Vier Stellen entscheiden darüber, ob eine Bewerbung überhaupt in die engere Wahl kommt. Die **Kennziffer** ist das Aktenzeichen des Verfahrens, etwa 2026-047-IT. Ohne sie lässt sich eine Bewerbung intern nicht zuordnen, deshalb gehört sie in den Betreff und ins Anschreiben. Die **Entgelt- oder Besoldungsgruppe** beschreibt die Bewertung der Stelle, nicht Ihren Spielraum: Was hinter „E 11 TVöD“ steht, können Sie vorab in der [Entgelttabelle des TVöD VKA](/infocenter/tabellen/tvoed-vka) oder in der [Besoldungstabelle des Bundes](/infocenter/tabellen/besoldung-bund) nachsehen. E 11 Stufe 3 sind dort ab 1. Mai 2026 monatlich 5.046,03 € brutto. Im **Anforderungsprofil** trennt die Behörde zwingende von erwünschten Merkmalen. Wer ein zwingendes Merkmal nicht erfüllt, scheidet in der Vorauswahl aus, unabhängig davon, wie gut der Rest passt. Und die Standardsätze am Ende sind keine Höflichkeit: Sind Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie nach § 8 BGleiG bei gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht schutzwürdige Interessen eines Mitbewerbers überwiegen. Für schwerbehinderte Bewerber gilt § 165 SGB IX. Ob eine Stelle für [Beamte](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte), [Tarifbeschäftigte](/jobs/dienstverhaeltnis/tarif) oder beide Gruppen offen ist, steht meist in der Überschrift. ### Unterlagen: Was nicht belegt ist, zählt nicht Die Vorauswahl läuft nach Aktenlage, ohne Nachfragen. Eine vollständige Bewerbung enthält deshalb: 1. Anschreiben mit Bezug auf das Anforderungsprofil, eine Seite, Kennziffer im Betreff. 2. Tabellarischer Lebenslauf ohne Lücken; Elternzeit, Arbeitslosigkeit und Weiterbildungen gehören hinein. 3. Schul- und Abschlusszeugnisse, bei Studienabschlüssen mit Notenübersicht. 4. Arbeitszeugnisse der bisherigen Arbeitgeber; fehlt eines, erklären Sie den Grund kurz im Anschreiben. 5. Bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zusätzlich die aktuelle dienstliche Beurteilung und, falls verlangt, das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte. Die meisten Arbeitgeber nehmen Bewerbungen nur über ein Portal an. Laden Sie PDF-Dateien mit nachvollziehbaren Namen hoch und halten Sie die angegebene Größengrenze ein. Eine Mail an die Sachbearbeiterin persönlich ersetzt das Portal nicht. Wie Anschreiben und Lebenslauf für eine Auswahlkommission aufgebaut sein sollten, steht in [Anschreiben und Lebenslauf für Behörden](/infocenter/anschreiben-lebenslauf-oeffentlicher-dienst). ### Die Frist ist eine Ausschlussfrist Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde, nicht der Poststempel und nicht der Moment, in dem Sie auf Absenden geklickt haben. Eine Nachfrist gibt es nicht, weil sie die übrigen Bewerber benachteiligen würde; laden Sie deshalb nicht in der letzten Stunde hoch. Welche Fristlängen üblich sind, wie Behörden mit verspätetem Eingang umgehen und wann ausnahmsweise nachgereicht werden darf, behandelt [der Beitrag zu den Bewerbungsfristen](/infocenter/bewerbungsfristen-oeffentlicher-dienst). ### Was nach Fristende passiert #### Sichtung und Vorauswahl Die Fachabteilung prüft alle Bewerbungen gegen einen Kriterienkatalog, der vor der Sichtung festgelegt und dokumentiert wird. Diese Dokumentation ist kein Bürokratieselbstzweck: Sie ist das, was einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. Anschließend wird der Personalrat beteiligt, der nach § 78 Abs. 1 BPersVG bei Einstellung sowie bei Eingruppierung, Höher- und Rückgruppierung mitbestimmt. Hinzu kommen die Gleichstellungsbeauftragte und, bei schwerbehinderten Bewerbern, die Schwerbehindertenvertretung. #### Das Auswahlgespräch Das Gespräch ist strukturiert: Alle Kandidaten bekommen dieselben Fragen in derselben Reihenfolge, die Antworten werden nach einem Punkteschema bewertet. Sympathie wird nicht bepunktet. Wer gewinnt, ist die Person, deren Beispiele am genauesten zu den Punkten des Anforderungsprofils passen. Bereiten Sie deshalb zu jedem Merkmal einen konkreten Fall aus Ihrer Praxis vor und rechnen Sie mit Fragen zu den Rechtsgrundlagen der Stelle. Wer dort ist, wie die Kommission zusammengesetzt ist und welche Fragen typisch sind, steht in [Vorstellungsgespräch in der Behörde](/infocenter/vorstellungsgespraech-behoerde-auswahlkommission). #### Tests, Arbeitsproben, Assessment-Center Für den gehobenen und höheren Dienst sind Assessment-Center mit Postkorbübung, Gruppendiskussion und Kurzvortrag verbreitet; die Übungen und ihre Bewertungslogik erklärt [der Beitrag zum Assessment-Center](/infocenter/assessment-center-oeffentlicher-dienst). Fachstellen verlangen häufig eine Arbeitsprobe: einen Bescheid entwerfen, einen Vermerk schreiben, ein Fachkonzept vorstellen. Für Ausbildungs- und Anwärterstellen gibt es standardisierte schriftliche Tests. ### Wie lange es dauert und woran das liegt Von Bewerbungsschluss bis Zusage vergehen üblicherweise sechs bis zwölf Wochen. Länger wird es, wenn mehrere Gremien nacheinander tagen, ein Amtsarzt eingeschaltet wird oder die Stelle haushaltsrechtlich noch nicht freigegeben ist. Fragen Sie am Ende des Gesprächs nach dem Zeitplan; die Auskunft ist verlässlicher als in der Privatwirtschaft, weil der Ablauf intern vorgezeichnet ist. Was Sie tun können, wenn nichts mehr kommt, steht in [Warum Auswahlverfahren so lange dauern](/infocenter/dauer-auswahlverfahren-oeffentlicher-dienst). ### Nach der Absage Weil die Auswahl an Art. 33 Abs. 2 GG gebunden ist, kann ein unterlegener Bewerber sie überprüfen lassen: bei Beamtenstellen per Eilantrag beim Verwaltungsgericht, bei Tarifstellen beim Arbeitsgericht. Deshalb verschickt die Behörde Absagen vor der Ernennung der ausgewählten Person und lässt danach Zeit verstreichen, bevor sie besetzt. Sie dürfen nach den Gründen fragen, und Sie bekommen eine Antwort, wenn auch eine knappe. Welche Fristen dabei laufen und wann Akteneinsicht sinnvoll ist, behandelt [der Beitrag zur Konkurrentenmitteilung](/infocenter/absage-konkurrentenklage-akteneinsicht). ### Die Fehler, die Bewerbungen am häufigsten aus dem Verfahren nehmen Der teuerste Fehler ist die fehlende Kennziffer, dicht gefolgt von einer Bewerbung, die gleich mehrere Ausschreibungen gleichzeitig meint. Beides landet im falschen Vorgang oder in keinem. Ebenso oft scheitern Bewerbungen an einem überlesenen zwingenden Merkmal: Wer die geforderte Ausbildung nicht hat, wird auch mit zwanzig Jahren Praxis in der Vorauswahl aussortiert, weil die Kommission an ihren eigenen Katalog gebunden ist. Dahinter kommen die fehlenden Nachweise. Der Lebenslauf behauptet eine Weiterbildung, das Zertifikat fehlt, und die Aussage ist damit für die Bewertung nicht vorhanden. Und schließlich der Griff zur Gehaltsverhandlung im Gespräch: Die Entgeltgruppe steht mit der Stellenbewertung fest und ist kein Verhandlungsgegenstand. Beweglich ist allein die Stufe. Nach § 16 Abs. 2 TVöD führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zu Stufe 2, mindestens drei Jahre in der Regel zu Stufe 3, und der Arbeitgeber kann zur Deckung des Personalbedarfs weitere förderliche Zeiten anrechnen. Wer das anspricht, sollte es vor der Vertragsunterschrift tun und mit Tätigkeitsnachweisen belegen; wie das im Einzelnen läuft, zeigt [die Stufenzuordnung bei Neueinstellung](/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung). ### Häufige Fragen **Was passiert, wenn meine Bewerbung nach Fristende eingeht?** Sie wird meist nicht mehr berücksichtigt, denn Bewerbungsfristen bei Behörden sind in aller Regel Ausschlussfristen. Der Grund liegt in der Gleichbehandlung: Wer nachreichen dürfte, hätte mehr Zeit als alle anderen. Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde, nicht das Absendedatum. Bei Online-Portalen endet die Frist üblicherweise um 23:59 Uhr des genannten Tages, bei Postbewerbungen mit Dienstschluss. **Warum dauert das Verfahren so lange?** Nach Fristende sichtet die Fachabteilung alle Bewerbungen anhand eines vorab festgelegten Kriterienkatalogs. Danach wird der Personalrat beteiligt, der nach § 78 Abs. 1 BPersVG bei Einstellung und Eingruppierung mitbestimmt, dazu die Gleichstellungsbeauftragte und bei schwerbehinderten Bewerbern die Schwerbehindertenvertretung. Jeder Schritt hat eigene Fristen. Sechs bis zwölf Wochen zwischen Bewerbungsschluss und Zusage sind normal. **Muss ich ein Anschreiben schreiben?** Wenn die Ausschreibung eines verlangt, ja, und dann mit Bezug auf das Anforderungsprofil. Einige Portale arbeiten inzwischen mit strukturierten Formularen statt mit freiem Text. Wichtiger als das Anschreiben sind vollständige Nachweise, weil die Vorauswahl nach Aktenlage erfolgt: Was der Lebenslauf behauptet und kein Zeugnis belegt, kann die Auswahlkommission nicht bewerten. **Werde ich mit Schwerbehinderung automatisch eingeladen?** Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber nach § 165 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Die Einladung entfällt nur, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Damit die Pflicht greift, muss die Schwerbehinderung aus der Bewerbung hervorgehen, also im Anschreiben oder im Lebenslauf stehen und mit einer Kopie des Ausweises belegt sein. Ein Anspruch auf die Stelle folgt daraus nicht. **Kann ich über die Entgeltgruppe verhandeln?** Nein. Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der Bewertung der Stelle und den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung, nicht aus dem Verhandlungsgeschick. Verhandelbar ist die Stufe: Nach § 16 Abs. 2 TVöD führt ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zu Stufe 2, drei Jahre in der Regel zu Stufe 3, und der Arbeitgeber kann zur Deckung des Personalbedarfs weitere förderliche Zeiten anrechnen. ### Quellen - Art. 33 GG (gleicher Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung): https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html (abgerufen 7.9.2026) - § 165 SGB IX (Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Bewerbern): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__165.html (abgerufen 7.9.2026) - § 8 BGleiG (bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei Unterrepräsentanz): https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/__8.html (abgerufen 7.9.2026) - § 78 BPersVG (Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzung): https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__78.html (abgerufen 7.9.2026) - TVöD Allgemeiner Teil (§ 16 Abs. 2 Stufenzuordnung bei Einstellung), Lesefassung der VKA: https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/TVoeD_AT_AETV_22_Lesefassung_Stand_01_01_2026.pdf (Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 6.4.2025, Stand 1.1.2026) - Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json): https://staatsjobs.com/infocenter/tabellen/tvoed-vka (Stand 1.5.2026) --- ## Quereinstieg in den öffentlichen Dienst: Wege, Gehalt, Verbeamtung URL: https://www.staatsjobs.com/infocenter/quereinstieg-oeffentlicher-dienst Kategorie: Quereinstieg Themen: Quereinstieg, Eingruppierung, Stufen, Verbeamtung, Verwaltungslehrgang Zuletzt geprüft: 2026-09-08 **Das Wichtigste in Kürze:** Dem öffentlichen Dienst fehlen nach dem dbb Monitor 2026 rund 600.000 Beschäftigte, deshalb öffnen Behörden viele Stellen für Fachkräfte ohne Verwaltungslaufbahn. Eingruppiert wird nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach dem Abschluss. Nach § 16 Abs. 2 TVöD führt ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zu Stufe 2, drei Jahre in der Regel zu Stufe 3; E 11 Stufe 3 im TVöD VKA sind 5.046,03 € brutto. Für die Kernverwaltung folgt die Nachqualifizierung über den Verwaltungslehrgang, für die Verbeamtung entscheidet beim Bund nach § 19 BBG der Bundespersonalausschuss. Nach dem dbb Monitor öffentlicher Dienst vom 14. Januar 2026 fehlen Bund, Ländern und Kommunen rund 600.000 Beschäftigte, um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Gegenüber dem Vorjahr sind das etwa 30.000 Vollzeitkräfte mehr. Aus den eigenen Ausbildungsgängen lässt sich diese Lücke nicht schließen, und deshalb sind Stellen offen, die vor zehn Jahren nur mit Verwaltungslaufbahn zu bekommen waren. ### Wo Behörden tatsächlich ohne Verwaltungslaufbahn einstellen Der Bedarf ist dort am größten, wo der private Arbeitsmarkt die Gehälter nach oben getrieben hat. In der IT betrifft das Administration, Softwareentwicklung, Informationssicherheit und Projektleitung; die Rechenzentren des Bundes und der Länder sowie kommunale IT-Dienstleister schreiben laufend aus. Im Bauwesen bleiben Ingenieurstellen für Straßen- und Wasserbau, Hochbau und Vermessung in Bauämtern und Landesbetrieben oft monatelang unbesetzt. Für Mangelfächer an Schulen führen alle Länder Seiteneinstiegsprogramme mit berufsbegleitender pädagogischer Qualifizierung; welche Fächer und Bedingungen gelten, ordnet [der Beitrag zum Seiteneinstieg als Lehrkraft](/infocenter/seiteneinstieg-lehrkraft-bundeslaender). Dazu kommen kommunale Kliniken und Gesundheitsämter, die Pflegekräfte und Ärztinnen nach eigenen Tabellen bezahlen, sowie Personal-, Haushalts- und Vergabestellen, die kaufmännische Abschlüsse akzeptieren. Passende Ausschreibungen liegen unter [Stellen mit Quereinstieg](/jobs?quereinstieg=1). Achten Sie im Anforderungsprofil auf die Formulierung „oder vergleichbare Qualifikation“: Sie ist der Hebel, mit dem die Personalstelle einen Abschluss außerhalb des Verwaltungswegs anerkennen kann. ### Wie die Entgeltgruppe ohne Verwaltungsausbildung entsteht Bei [Tarifbeschäftigten](/jobs/dienstverhaeltnis/tarif) gilt die Tarifautomatik: Eingruppiert wird nach der Tätigkeit, die Sie tatsächlich ausüben, nicht nach dem Abschluss in Ihrer Mappe. Der Abschluss bleibt die Eintrittskarte, weil die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung für die höheren Gruppen eine bestimmte Ausbildung oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verlangen. Wie aus einer Aufgabenbeschreibung eine Entgeltgruppe wird, zeigt [der Beitrag zur Eingruppierung](/infocenter/eingruppierung-entgeltordnung-taetigkeitsmerkmale). | Abschluss | Typische Eingruppierung im TVöD | | --- | --- | | Berufsausbildung (3 Jahre) | E 5 bis E 8, je nach Schwierigkeit der Tätigkeit | | Meister, Techniker, Fachwirt | E 9a bis E 9b | | Bachelor oder Diplom (FH) | E 9b bis E 12 | | Master, Diplom (Uni), Staatsexamen | E 13, in Leitungsfunktionen E 14 bis E 15 | Die Beträge dazu stehen in der [Entgelttabelle des TVöD VKA](/infocenter/tabellen/tvoed-vka). Eine Stelle in E 11 Stufe 3 bringt dort ab 1. Mai 2026 monatlich 5.046,03 € brutto, in Stufe 1 sind es 4.269,64 €. Der Abstand zwischen den Stufen einer Gruppe ist also größer als das, was in einem Vorstellungsgespräch je verhandelbar wäre. ### Welche Stufe Ihre Berufserfahrung bringt Neben der Entgeltgruppe entscheidet die Stufe über den Betrag, und dort liegt der einzige echte Spielraum bei der Einstellung. § 16 Abs. 2 TVöD regelt drei Fälle. 1. Ohne einschlägige Berufserfahrung werden Sie der Stufe 1 zugeordnet. 2. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2. 3. Mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung erfolgt in der Regel die Zuordnung zu Stufe 3. Einschlägig heißt, dass die frühere Tätigkeit der neuen fachlich entspricht. Eine Softwareentwicklerin, die als Fachanwendungsbetreuerin anfängt, kann das belegen; wer aus dem Vertrieb in die Personalverwaltung wechselt, kann es nicht. Unabhängig davon erlaubt § 16 Abs. 2 Satz 3 dem Arbeitgeber, zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer früheren beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise zu berücksichtigen, wenn diese für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Ein Anspruch entsteht daraus nicht. Sprechen Sie die Stufe deshalb im Auswahlgespräch an, bevor der Vertrag geschrieben wird; die Feinheiten der Anrechnung erklärt [die Stufenzuordnung bei Neueinstellung](/infocenter/stufenzuordnung-neueinstellung-berufserfahrung). Wer aus dem öffentlichen Dienst kommt, hat es leichter: Bei unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen TVöD-Arbeitgeber kann die dort erreichte Stufe nach § 16 Abs. 2a ganz oder teilweise übernommen werden. ### Nachqualifizierung über den Verwaltungslehrgang Für hoheitliche Sachbearbeitung erwarten viele Kommunen die Verwaltungsprüfung. Der Verwaltungslehrgang I führt zum Abschluss auf dem Niveau der Verwaltungsfachangestellten, der Verwaltungslehrgang II zur Verwaltungsfachwirtin. Beim Studieninstitut des Landes Niedersachsen umfasst der Lehrgang II einen Grundlehrgang von 380 Stunden über rund vier Monate und einen Abschlusslehrgang von 750 Stunden über rund sieben Monate; er endet mit einer Fortbildungsprüfung nach § 54 Berufsbildungsgesetz. Andere Studieninstitute strecken denselben Umfang berufsbegleitend auf zwei bis drei Jahre. Zugelassen wird, wer die Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten oder die Verwaltungsprüfung I abgeschlossen hat, in Niedersachsen daneben Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, die zum Aufstieg zugelassen sind. Die Kosten trägt üblicherweise der Arbeitgeber, oft mit Rückzahlungsklausel bei vorzeitigem Ausscheiden. Welche Entgeltgruppen der Abschluss öffnet, steht in [der Übersicht zu Verwaltungslehrgang I und II](/infocenter/verwaltungslehrgang-1-2-erklaert). ### Verbeamtung ohne Vorbereitungsdienst Eine [Verbeamtung](/jobs/dienstverhaeltnis/beamte) ist auch ohne Vorbereitungsdienst möglich, hängt aber an drei Bedingungen. § 7 BeamtStG verlangt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaats, eines EWR-Staats oder eines Drittstaats mit entsprechendem Vertrag, die Laufbahnbefähigung und die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei dringendem dienstlichen Interesse sind Ausnahmen von der Staatsangehörigkeit möglich. Die Laufbahnbefähigung ist die eigentliche Hürde. Wer die vorgeschriebene Vorbildung nicht hat, kann sie durch Lebens- und Berufserfahrung erworben haben; beim Bund stellt das nach § 19 BBG der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss fest. In den Ländern übernimmt das der jeweilige Landespersonalausschuss oder die oberste Dienstbehörde. Typisch ist dieser Weg für Ingenieurinnen, IT-Fachleute und Ärzte im gehobenen und höheren Dienst. Dazu kommt das Höchstalter, das nicht im Statusgesetz steht, sondern in den Landesbeamten- und Laufbahngesetzen; die Werte der einzelnen Dienstherren listet [die Übersicht zur Altersgrenze](/infocenter/verbeamtung-altersgrenze-bundeslaender). Vor der Ernennung steht die amtsärztliche Untersuchung, danach die Probezeit als Beamter auf Probe, auf die Zeiten im Tarifverhältnis angerechnet werden können. ### Womit Sie im Alltag rechnen müssen Die Vorteile stehen in jeder Ausschreibung: unbefristete Stellen mit wachsendem Kündigungsschutz, 30 Tage Urlaub, Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung über die VBL oder eine kommunale Kasse, Gleitzeit und ein Teilzeitanspruch, der auch durchgesetzt wird. Was nicht in der Ausschreibung steht, ist der Preis dafür. Der Tabellenbetrag ist der Betrag; Bonusmodelle gibt es nicht, und der Tarif endet praktisch bei E 15. Eine Beförderung setzt eine freie und bewertete Planstelle voraus, nicht nur gute Arbeit. Entscheidungen laufen über Gremien, Beschaffungen über Vergabefristen, und Software ist oft älter als Ihre letzte Arbeitgeberin. Der häufigste Fehler beim Wechsel ist die Reihenfolge. Wer erst zusagt und dann über Stufe, Zulage oder Verbeamtung reden will, verhandelt gegen eine Personalstelle, die den Vorgang bereits abgeschlossen hat. Klären Sie Entgeltgruppe, Stufenzuordnung und, falls relevant, die Planstellenfrage vor der Unterschrift; alles danach ist eine Bitte, kein Anspruch. ### Häufige Fragen **Kann ich ohne Verwaltungsausbildung in den öffentlichen Dienst wechseln?** Ja. Bei Tarifbeschäftigten richtet sich die Eingruppierung nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach einer bestimmten Ausbildung. Stellen in IT, Technik, Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst werden gezielt für Fachkräfte ohne Verwaltungshintergrund ausgeschrieben. Der Abschluss bleibt trotzdem wichtig, weil die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung für höhere Entgeltgruppen eine bestimmte Ausbildung oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verlangen. **Wird meine Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft beim Gehalt angerechnet?** Teilweise. Nach § 16 Abs. 2 TVöD führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zur Stufe 2, bei mindestens drei Jahren erfolgt in der Regel die Zuordnung zur Stufe 3. Einschlägig heißt: Die frühere Tätigkeit muss der neuen fachlich entsprechen. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 3 zur Deckung des Personalbedarfs förderliche Zeiten ganz oder teilweise anrechnen. Das ist eine Kann-Regelung ohne Anspruch. **Bis zu welchem Alter ist eine Verbeamtung möglich?** Das Höchstalter steht nicht im Beamtenstatusgesetz, sondern in den Landesbeamten- und Laufbahngesetzen, es fällt daher je nach Dienstherr anders aus. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinderbetreuungszeiten und Wehrdienst. Wer knapp an einer Grenze liegt, sollte die Altersfrage vor der Bewerbung mit der Personalstelle klären, weil sich daran entscheidet, ob überhaupt eine Planstelle in Betracht kommt. **Wie lange dauert der Verwaltungslehrgang II?** Beim Studieninstitut des Landes Niedersachsen besteht der Verwaltungslehrgang II aus einem Grundlehrgang von 380 Stunden über etwa vier Monate und einem Abschlusslehrgang von 750 Stunden über etwa sieben Monate. Er endet mit der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt nach § 54 Berufsbildungsgesetz. Andere Studieninstitute verteilen denselben Stoff berufsbegleitend über zwei bis drei Jahre. **Verdiene ich im öffentlichen Dienst weniger als in der Privatwirtschaft?** In den unteren und mittleren Entgeltgruppen ist der Abstand gering, in gefragten Fachberufen kann er groß sein. Der Tarif endet praktisch bei E 15, ohne Bonusmodelle und ohne Firmenwagen. Dafür ist die Bezahlung transparent und steigt automatisch mit der Stufenlaufzeit. Wer aus einer gut bezahlten IT- oder Ingenieurstelle kommt, sollte den Tabellenbetrag der Zielgruppe vor der Bewerbung nachschlagen und nicht auf spätere Verhandlungen setzen. ### Quellen - dbb Monitor öffentlicher Dienst 2026 (rund 600.000 fehlende Beschäftigte): https://www.dbb.de/artikel/immer-neue-aufgaben-abnehmende-personalstaerke.html (veröffentlicht 14.1.2026) - TVöD Allgemeiner Teil (§ 16 Abs. 2 und 2a, § 17 Abs. 2), Lesefassung der VKA: https://vka.de/wp-content/uploads/2026/04/TVoeD_AT_AETV_22_Lesefassung_Stand_01_01_2026.pdf (Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 6.4.2025, Stand 1.1.2026) - § 7 BeamtStG (Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses): https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html (abgerufen 7.9.2026) - § 19 BBG (Feststellung der Laufbahnbefähigung durch den Bundespersonalausschuss): https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__19.html (abgerufen 7.9.2026) - Verwaltungslehrgang II, Studieninstitut des Landes Niedersachsen (Stundenumfang, Zugang, Abschluss): https://sin.niedersachsen.de/ausbildung/lehrgaenge/verwaltungslehrgang-ii-86518.html (abgerufen 7.9.2026) - Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json): https://staatsjobs.com/infocenter/tabellen/tvoed-vka (Stand 1.5.2026) ---