W2-Heisenberg-Professur für Molekulare Neuropathologie
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg |
Postleitzahl | |
Ort | Erlangen |
Bundesland | Bayern |
Gepostet am | 03.10.2024 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | - |
Teilzeit? | - |
Vollzeit? | |
Ausbildungsstelle? | - |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | |
Befristet? | - |
Stellenbeschreibung
Die Medizinische Fakultät besetzt am Neuropathologischen Institut zum frühestmöglichen Zeitpunkt eineW2-Heisenberg-Professur für Molekulare Neuropathologie (Tenure Track auf W3)
im Beamtenverhältnis auf Zeit-
Zu den Aufgaben der Professur gehört es, das Fachgebiet der Molekularen Neuropathologie in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten- Der Fokus der Professur liegt dabei auf solchen Erkrankungen des zentralen Nervensystems, die mit einer therapieresistenten Epilepsie einhergehen-
Eine Mitarbeit in den Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung) wird genauso erwartet wie die Mitwirkung in der studentischen Lehre- An der Medizinischen Fakultät bestehen die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin (B- Sc-; M- Sc-), Medical Process Management, Hebammenwissenschaften und Logopädie sowie fakultätsübergreifend Medizintechnik und Integrated Immunology-
Die Professur soll im Rahmen des Heisenberg-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichtet werden- Voraussetzung für die Einrichtung der Professur und Ruferteilung ist, dass ein von der zu berufenden Person bei der DFG eingereichter Antrag auf Aufnahme in das Heisenberg-Programm positiv beschieden wird und eine Förderung im Rahmen der Variante Heisenberg-Professur durch die DFG erfolgt- Nähere Informationen zu den Bedingungen des Heisenberg-Programms und der Variante Heisenberg-Professur finden Sie unter - Idealerweise liegt eine Heisenberg-Förderung bei der Bewerbung bereits vor-
Gemäß den Vorgaben der DFG ist das Dienstverhältnis zunächst als W2-Professur auf fünf Jahre befristet und wird - nach positiver Zwischenevaluation nach drei Jahren - in eine unbefristete W3-Professur umgewandelt, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden-
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen- Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können-
Die FAU besitzt das Berufungsrecht- Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG)- Die Altersgrenze des Art- 60 Abs- 3 BayHIG ist zu beachten-
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden- Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht-
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung- Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt- Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt- Die FAU ist Mitglied im Verein »Familie in der Hochschule e-V-« und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an-
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept (jeweils max- 2 Seiten), Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter bis zum 10-10-2024 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät- Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan / die Dekanin unter sehr gerne zur Verfügung-
im Beamtenverhältnis auf Zeit-
Zu den Aufgaben der Professur gehört es, das Fachgebiet der Molekularen Neuropathologie in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten- Der Fokus der Professur liegt dabei auf solchen Erkrankungen des zentralen Nervensystems, die mit einer therapieresistenten Epilepsie einhergehen-
Eine Mitarbeit in den Forschungsverbünden der Medizinischen Fakultät (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung) wird genauso erwartet wie die Mitwirkung in der studentischen Lehre- An der Medizinischen Fakultät bestehen die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin (B- Sc-; M- Sc-), Medical Process Management, Hebammenwissenschaften und Logopädie sowie fakultätsübergreifend Medizintechnik und Integrated Immunology-
Die Professur soll im Rahmen des Heisenberg-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichtet werden- Voraussetzung für die Einrichtung der Professur und Ruferteilung ist, dass ein von der zu berufenden Person bei der DFG eingereichter Antrag auf Aufnahme in das Heisenberg-Programm positiv beschieden wird und eine Förderung im Rahmen der Variante Heisenberg-Professur durch die DFG erfolgt- Nähere Informationen zu den Bedingungen des Heisenberg-Programms und der Variante Heisenberg-Professur finden Sie unter - Idealerweise liegt eine Heisenberg-Förderung bei der Bewerbung bereits vor-
Gemäß den Vorgaben der DFG ist das Dienstverhältnis zunächst als W2-Professur auf fünf Jahre befristet und wird - nach positiver Zwischenevaluation nach drei Jahren - in eine unbefristete W3-Professur umgewandelt, sofern die Anforderungen einer Tenure-Evaluation erfüllt werden-
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen- Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können-
Die FAU besitzt das Berufungsrecht- Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG)- Die Altersgrenze des Art- 60 Abs- 3 BayHIG ist zu beachten-
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden- Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht-
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung- Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt- Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt- Die FAU ist Mitglied im Verein »Familie in der Hochschule e-V-« und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an-
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept (jeweils max- 2 Seiten), Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter bis zum 10-10-2024 erwünscht, adressiert an den Dekan der Medizinischen Fakultät- Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan / die Dekanin unter sehr gerne zur Verfügung-